KfW Förderzusage - Änderungen am Haus danach möglich?

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H

HoisleBauer22

Geschätzte Foristen,

hat jemand von euch nach der KfW Förderzusage noch Änderungen vorgenommen wie
a) Zusatzfenster im Keller mit Lichthof oder
b) den Dachboden gedämmt für ein kleines Büro oder
c) Keller aus der Erde 1 m hochgesetzt und Drempel reduziert oder
d) Verbreiterung von bodentiefen Fenstern um 1m?

Oder darf man da gar nichts mehr machen?

Wie sollte man vorgehen ohne die Förderung zu gefährden bzw. ohne gegen die unterschrieben AGB zu verstoßen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
M

Malunga

Prüft nicht die Baubegleitung die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bauphase?
Sonst könntest ja einfach was beantragen/errechnen lassen und danach wärst vogelfrei.

Bauantrag/Förderungerlagen müssen dem finalen Bau entsprechen.
Alle äußerlichen Änderungen musst ja eh neu genehmigen lassen.

Denke damit würde sich auch die KfW Antragsgrundlage ändern

Grüße

PS: ich schau heute Abend mal im kleingedruckten ;)
U.a. siehst du in der Anlage, dass du halt gewährleisten musst, dass die Antragsbedingungen sich nicht ändern dürfen.
Wäre natürlich unklug 55 zu beantragen und im Ergebnis 40 zu haben.

Aber aktuell ists sowieso egal, da keiner weiß wo die Reise hingeht
kfw-foerderzusage-aenderungen-am-haus-danach-moeglich-554532-1.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Hangman

Hangman

Wir haben Fensterpositionen verändert und die Dämmung ggü Antrag weiter verbessert. Die 'Endversion nach Bauabschluss' des Energieausweises war also besser als Antrag, und damit hat auch niemand ein Problem.
Was Du beschreibst sind aber wirklich umfangreiche Änderungen, die die Werte auch verschlechtern können (z.B. zusätzliche oder größere Fenster). Ich schätze das wird kritisch bis unmöglich.
 
P

Pitigliano

Du darfst ändern, insofern es die energetischen Anforderungen nicht zerschießt. Alle Änderungen musst du sowieso mit deinem Energieberater absprechen und der muss diese bewerten und neu berechnen. Dass wird der sich in der Regel auch bezahlen lassen.
 
H

HoisleBauer22

Danke für eure Rückmeldungen. Ich hoffe doch sehr, dass mein Energieberater mein künftiges Haus in seiner Software (z.B. ZUB Helena) noch gespeichert hat. Dann sollten es ein paar Klicks sein, das neu zu berechnen.
Eine weitere Frage wäre dann: Muss ich bei der KfW die Neuberechnung dann melden? Steht das irgendwo?
 
Z

Zipfel_21

Wann bekommt man dieses Zuschuss eigentlich ausbezahlt?

Und kann ich diesen Zuschuss auch einsetzen für eine Garage?
 
Zuletzt aktualisiert 31.05.2025
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