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RaBa2020
Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.Ein Argument mehr pro Doppelhaus.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder
Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.Ein Argument mehr pro Doppelhaus.
hmm. bei der Größe von 587m² hätte ich doch noch Fläche von ca. 15m² für die Terrassedoch- das wird mehr als knapp:112 m2 für die Außenmauern von Haus und Terrasse.
Plus 56 m2 für die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unter der Erde.
Das sind maximal drei Stellplätze plus die Zufahrt. Nix mit Terrasse!
... mußt Du das Gebäude dennoch innerhalb der Grundflächenzahl I erledigen.nicht unbedingt. Bei Berücksichtigung einer zulässigen Überschreitung von 50% bei Anrechnung der bebauten und befestigten Flächen!
"Oder" ist korrekt. 1038 : 2 = 519 = oberhalb 400.Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder
Wohnhaus 96,28 + Erker 6,90 + Terrasse 15,00Also dein Baukörper hat 96,3 m2 plus Erker (ohne Maß nicht genau zu sagen) sagen wir 8 m2. Verbleiben eher 8 m2 Terrasse.
Bzw. bei 587 m2 noch rund 15 m2. Somit korrekt deine Annahme.