S
Schary
Hallo,
Wir möchten gerne 2 Vollgeschosse mit darauf liegendem Staffelgeschoss realisieren. Im Bebauungsplan ist nicht angegeben , um wie viel das Staffelgeschoss eingerückt werden muss. Unser Architekt sagt, dass nach HBO nur die Abstandsflächen eingehalten werden muss, und das Staffelgeschoss 25% kleiner sein muss ,als die unteren Vollgeschosse. Und somit könnten wir z.b.eine Seite eirücken und die restlichen bündig zu den unseren Außenwänden der unteren Vollgeschosse machen.Die Stadt verwirrt uns aber total. Die haben einmal gesagt, dass von allen Seiten 0,5 m eingerückt werden muss. Das würde sich dadurch ergeben,das nur Flachdach,zeltdach und satteldach zugelassen ist.und wegen der Traufhöhe und da KEINS Pultdach zugelassen ist,würde es sich so ergeben,dass alle Seiten um 0,5 m eingerückt werden müssten. Ist das nachvollziehbar was die sagen?
Nun haben wir von einem anderen Bauherr erfahren,dass nur die Seite zur Straße eingerückt werden muss(auch Info von der gleichen Quelle). Aber was stimmt jetzt? Müssen wir überhaupt mehr als eine Seite (unabhängig von Straße)einrücken? Gibt es in der HBO noch irgendwelche Regelungen ? Danke im Voraus.
Wir möchten gerne 2 Vollgeschosse mit darauf liegendem Staffelgeschoss realisieren. Im Bebauungsplan ist nicht angegeben , um wie viel das Staffelgeschoss eingerückt werden muss. Unser Architekt sagt, dass nach HBO nur die Abstandsflächen eingehalten werden muss, und das Staffelgeschoss 25% kleiner sein muss ,als die unteren Vollgeschosse. Und somit könnten wir z.b.eine Seite eirücken und die restlichen bündig zu den unseren Außenwänden der unteren Vollgeschosse machen.Die Stadt verwirrt uns aber total. Die haben einmal gesagt, dass von allen Seiten 0,5 m eingerückt werden muss. Das würde sich dadurch ergeben,das nur Flachdach,zeltdach und satteldach zugelassen ist.und wegen der Traufhöhe und da KEINS Pultdach zugelassen ist,würde es sich so ergeben,dass alle Seiten um 0,5 m eingerückt werden müssten. Ist das nachvollziehbar was die sagen?
Nun haben wir von einem anderen Bauherr erfahren,dass nur die Seite zur Straße eingerückt werden muss(auch Info von der gleichen Quelle). Aber was stimmt jetzt? Müssen wir überhaupt mehr als eine Seite (unabhängig von Straße)einrücken? Gibt es in der HBO noch irgendwelche Regelungen ? Danke im Voraus.