Haus und Garage - Ideen für die Planung erwünscht

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D

dimoe

Hallo zusammen,

meine Partnerin und ich haben vor einigen Wochen ein Grundstück in einem Neubaugebiet erworben. Dieses hat eine Größe von 555 Quadratmetern und ein Gefälle in nordöstlicher Richtung (Höhenunterschied nahezu linear ca. 2 Meter vom südwestlichsten zum nordöstlichsten Ende - schon mal für mich schwer vorstellbar, wie diese 2 Meter irgendwann einmal kreativ überbrückt werden könnten). Das Grundstück soll von östlicher Seite blickend "längs" mit einem Einfamilienhaus - ggf. mit Keller - mit einer Größe von ca. 150 Quadratmetern bebaut werden; sofern mit Keller gebaut wird, würde uns wohl auch eine Größe von ca. 130 Quadratmetern genügen. Das große "Problem", vor dem wir momentan noch stehen, ist die Platzierung unserer (Doppel-)Garage. Ich persönlich bevorzuge eine - aus meiner Sicht - "aufgeräumte" und klassische Anordnung mit Zufahrt zur Garage auf der Nordseite des Hauses, die Garage etwa in der Mitte der Längsseite des Hauses beginnend, um von der Straßenseite (Straßen verlaufen südlich und östlich, da Eckgrundstück) die Sicht auf unser schönes Häuschen nicht zu verbauen. Meine Partnerin ist der Meinung, dass in diesem Fall zu viel Platz auf der Südseite (Garten) verloren ginge, da in diesem Fall das Haus ja weiter Richtung Süden gesetzt werden müsste. Sie würde daher die Garage gerne vor dem Haus (quasi östlich) platzieren, damit das Haus weiter nach Norden gesetzt werden kann.

Wir suchen also nach einer (Zwischen-)Lösung, die sowohl "aufgeräumt" als auch effizient bzw. platzsparend wirkt. Die Garage sollte jedoch auch nicht direkt auf die östliche Baugrenze gesetzt werden, da hier lediglich ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 5 Metern vorgeschrieben ist. Der Platz erscheint mir persönlich etwas zu klein für eine Garagenzufahrt (Auto misst 4,55 Meter).

Größtes Problem hierbei: die Grundstückszufahrt darf sich tatsächlich lediglich am östlichen Grundstücksrand befinden und das Grundstück selbst wird nach Westen hin breiter... eine Doppelgarage wäre u.a. aus Platzgründen wünschenswert (haben auch schon über Einzelgarage und Carport nachgedacht usw.), auch um diverse Arbeiten etc. mal im Trockenen durchführen zu können. Garage in einem eventuellen Keller kommt eher nicht in Frage, da in diesem Fall ein großer Höhenunterschied innerhalb des Grundstücks für die Zufahrt überbrückt werden müsste, was wir gerne vermeiden würden. Falls es jedoch auch hierfür kreative Ideen gibt - bitte auch her damit, noch sind wir für alles offen :D

Irgendwelche Ideen hierzu? Gerne auch mit Bildern, Grundrissen, etc. :)

Anbei unser Grundriss und unser erster grober, spontaner Entwurf... Vielen Dank vorab für die Rückmeldungen und Ideen!

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Y

ypg

Ein bisschen Legende und Maße für die Zeichnung wäre angebracht. Blau wird das Baufenster sein, aber der Rest? [emoji848]
 
E

Escroda

Gibt es Festsetzungen für Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Geschossigkeit, Trauf- , Firsthöhen, Dachformen, Dachaufbauten? Dürfen Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Fläche liegen?
Ist mit den 150m²/130m² die gewünschte Wohnfläche gemeint?
 
D

dimoe

Klingt logisch, sorry :D

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Richtig, blau ist das Baufenster. Tiefe des Baufensters (aus östlicher Sicht) 15 Meter, davor und dahinter 5 Meter Abstand zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen.

Die Halbkreise (Beitrag #1) zeigen an, dass sich in diesem Bereich keine Grundstückszufahrt befinden darf.

Mit dem Wert 150 bzw. 130 Quadratmeter ist die gewünschte Wohnfläche gemeint.

Gemäß der textlichen Festsetzungen sind Stellplätze und Carports sowie Garagen ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sowie auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Auf dem graphischen Bebauungsplan ist auf unserem Grundstück außerhalb des Baufensters nur ein "ST" (Stellplatz) eingetragen, auf anderen Grundstücken zusätzlich "Ga" (Garage) oder "Ca" (Carport).

Was die Nebenanlagen betrifft gilt:
Soweit es sich um Gebäude handelt, werden im Plangebiet untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung pro Baugrundstück zahlenmäßig auf 1, größenmäßig auf maximal 22,5 m³ Bruttorauminhalt und in ihrer Gesamthöhe auf 3,0 m begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Mülleinhausungen, die einen Abstand von mindestens 1,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten müssen. In der nicht überbaubaren Grundstücksfläche sind Nebenanlagen und Einrichtungen nur zulässig, wenn sie einen Mindestabstand von 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhalten.
Mobilfunk-Sendeanlagen und Anlagen zur Nutzung von Windenergie (sog. Kleinwindanlagen) im Sinne des § 14 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (i.V.m . § 1 Abs. 6 und Abs. 9 Baunutzungsverordnung) sind auf
den Baugrundstücken unzulässig.

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
 
Y

ypg

Zitat: .....Was die Nebenanlagen betrifft gilt:
Soweit es sich um Gebäude handelt, werden im Plangebiet untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung pro Baugrundstück zahlenmäßig auf 1, größenmäßig auf maximal 22,5 m³ Bruttorauminhalt un...

Falsches Zitat, wenn Du Bezug zu Garagen nimmst. Hiermit sind Gartenhäuschen und Hühnerverschläge gemeint [emoji6]
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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