Haus und Garage - Ideen für die Planung erwünscht

5,00 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Haus und Garage - Ideen für die Planung erwünscht
>> Zum 1. Beitrag <<

D

dimoe

Mir scheint die Planung zu passen, lediglich würde ich die Garage bzw. den Carport wohl etwas nach "vorn" schieben, also eine Einfahrtslänge nach der Grundstücksgrenze statt eine Einfahrtslänge nach der Baugrenze beginnen lassen. Im sehr knapp bemessenen Planausschnitt glaube ich eine Firstrichtungs- bzw. Hausachsenvorgabe zu erkennen. Einen quadratischen Grundriss halte ich hier für möglich, einen mit Hausachse orthogonal zur Straße aber eher nicht (?)


Wie mag dabei die Angabe im Planausschnitt "204.20" zu verstehen sein ?


Darauf hat man in der Heide wohl einen anderen Blick als auf der Alb. Im SWR-Sendegebiet ist das eine Normalverbraucher-Durchschnittsgröße.
Die Angabe 204.20 entspricht der Erdgeschossfußbodenhöhe in Metern (m.ü.N.N.). Unser Grundstück hat am höchsten Punkt im Südwesten eine Höhe von 205,50m und im Nordosten am tiefsten Punkt eine Höhe von ca. 203,25-203,50m über Null.
 
11ant

11ant

Die Angabe 204.20 entspricht der Erdgeschossfußbodenhöhe in Metern (m.ü.N.N.).
Was für eine Höhe das ist, ist mir schon klar - nur was bedeutet sie hier: soll man sie als grundstücksspezifische Bezugshöhe für Trauf- und Firsthöhe deuten ?

oder wars den Giebel???
Den Giebel nicht, meist die Firstrichtung, in manchen Bebauungsplänen aber auch die "Hausachse" (vgl. die Vorgabe im Thread von MBS2201, das Haus möge ein Seitenverhältnis von 5:4 haben oder so ähnlich), aber hier ist wohl auch ein Quadratgrundriss zulässig, zumindest deute ich die explizite Nennung der Walmdachvariante "Zeltdach" dahingehend.
 
E

Escroda

soll man sie als grundstücksspezifische Bezugshöhe für Trauf- und Firsthöhe deuten ?
Davon bin ich ausgegangen. Der TE sagte in #1, dass der Höhenunterschied des Grundstücks ca. 2m beträgt, damit dürften die "dicken" Höhenlinien die vollen Meter, die "dünnen" die Halbmeterlinien sein. Die mitten durchs Baufenster gehende dann die 204m und dann gehts zu den Rändern des Baufensters einen halben Meter hoch bzw. runter. Wenn's die 203m wäre, wäre ein UG für mich keine Frage mehr.
mit dem Haus weiter Richtung Süden zu rücken und mehr "Südwest-Terrasse" in Anspruch zu nehmen.
Verstehe ich nicht. Norden ist Planoben? Wie kann dann die Verschiebung nach Süden mehr Süd-West-Terrasse zur Folge haben? Vielleicht schneidest Du erstmal die möglichen Konturen (10m*10mm, 11m*11m, 8m*15m, o.ä.) deines Traumhauses aus und platzierst sie dann auf deinem Karopapier.

Zu Bedenken gebe ich, dass nach Rechtslage die Terrasse zur Hauptanlage zählt und im Baufenster liegen muss, sofern der Bebauungsplan keine Ausnahmen zulässt. Das ist zwar auch einigen Sachbearbeitern nicht bekannt, sollte aber bei der Planung im Hinterkopf bleiben, dass eine Baugrenzenüberschreitung der Terrasse problematisch sein kann.

Ich würde ein 11m*11m Haus mit integrierter Garage im EG mit 3m Carport an der Nordgrenze in 5m Abstand zur Straße vorschlagen. Dann hast Du im Süden 3m und im Westen 4m Platz für die Terrasse.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97144 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben