D
dimoe
Die Angabe 204.20 entspricht der Erdgeschossfußbodenhöhe in Metern (m.ü.N.N.). Unser Grundstück hat am höchsten Punkt im Südwesten eine Höhe von 205,50m und im Nordosten am tiefsten Punkt eine Höhe von ca. 203,25-203,50m über Null.Mir scheint die Planung zu passen, lediglich würde ich die Garage bzw. den Carport wohl etwas nach "vorn" schieben, also eine Einfahrtslänge nach der Grundstücksgrenze statt eine Einfahrtslänge nach der Baugrenze beginnen lassen. Im sehr knapp bemessenen Planausschnitt glaube ich eine Firstrichtungs- bzw. Hausachsenvorgabe zu erkennen. Einen quadratischen Grundriss halte ich hier für möglich, einen mit Hausachse orthogonal zur Straße aber eher nicht (?)
Wie mag dabei die Angabe im Planausschnitt "204.20" zu verstehen sein ?
Darauf hat man in der Heide wohl einen anderen Blick als auf der Alb. Im SWR-Sendegebiet ist das eine Normalverbraucher-Durchschnittsgröße.