Baugenehmigung ohne amtlichen Lageplan

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N

NOmex

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage helfen. Wir besitzen ein Grundstück in einem Baugebiet, welches zur Zeit erschlossen wird. Voraussichtliche Fertigstellung der Erschließung ist im August 2017. Laut Gemeinde soll mit Abschluss der Erschließung das Baugebiet abschließend vermessen werden und danach durch das Vermessungsamt ein amtlicher Lageplan erstellt werden (Dauer ca.1-2 Monate).

Laut Baufirma benötigen wir für das Einreichen der Bauunterlagen für die Baugenehmigung auch diesen amtl. Lageplan. Dies würde bedeuten, dass wir unsere Bauunterlagen frühestens im September/Oktober einreichen können.

Nun habe ich allerdings durch die Gemeinde die Aussage erhalten, dass wir einen sogenannten Freistellungsantrag einreichen sollen, da sich unser Hausplan an den Bebauungsplan hält und unser Haus somit ein "Freisteller" ist.

Bedeutet dies nun, das wir mit diesem Freistellungsverfahren auch ohne amtl. Lageplan schon jetzt eine Baugenehmigung erhalten.

Ich sehe oft Baugebiete, welche Tage nach der Erschließung schon bebaut werden, somit muss ja schon vorab eine Baugenehmigung vorliegen.

Ich hoffe ich konnte unser Anliegen einigermaßen verständlich rüberbringen. Danke schon mal für die Antworten.
 
Nordlys

Nordlys

Die Gemeinde hat Recht. Es wird ja einen Plan des Gebietes geben, es werden da die Grundstücke abgesteckt sein mit Holzpfosten, das Setzen der Grenzsteine kann später erfolgen. Wir hatten die Baugenehmigung auch Ende November. Vermessung und amtlicher Plan waren im Februar. Wir haben solange die Holzpflöcke als Marke genommen, der Grenzverlauf nachher war mit dieser Markierung absolut identisch. Die Baugenehmigung war also schon mit der vorläufigen Vermessung durch die Tiefbauer erfolgt. Karsten
 
11ant

11ant

Nun habe ich allerdings durch die Gemeinde die Aussage erhalten, dass wir einen sogenannten Freistellungsantrag einreichen sollen, da sich unser Hausplan an den Bebauungsplan hält und unser Haus somit ein "Freisteller" ist.

Bedeutet dies nun, das wir mit diesem Freistellungsverfahren auch ohne amtl. Lageplan schon jetzt eine Baugenehmigung erhalten.
Eine Genehmigung braucht Ihr als Freisteller ja gerade nicht. Die Informationen des bayrischen StMI dazu besagen, daß dazu die gleichen Unterlagen wie beim Bauantrag einzureichen sind.

Bei denen laßt Ihr das, was nicht da ist, einfach weg. Bzw. legt die Karte der vorläufigen Vermessung statt derjenigen der amtlichen Vermessung bei.

"4. Baubeginn
Mit der Bauausführung darf begonnen werden, wenn
• sich die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen äußert, dass das vereinfachte genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder
• die Gemeinde bereits vor Ablauf der Monatsfrist dem Bauherren schriftlich mitteilt, dass sie kein Genehmigungsverfahren verlangen wird
."

Das bedeutet: wenn die Gemeinde nach einem Monat nicht gemosert hat, könnt Ihr loslegen. Aus meiner Sicht kann da nicht mehr passieren, als daß sie die Karte monieren. Das läßt sich aber leicht klären, da es ohnehin empfehlenswert ist, dem Sachbearbeiter die Unterlagen persönlich zu übergeben. Wenn der nett ist, druckt er dann gleich aus, daß sie kein Genehmigungsverfahren verlangen. Das machen die sogar gerne, einen Vorgang mit nur einmal anfassen zu erledigen. Voraussetzung ist natürlich, daß die Unterlagen rasch erkennen lassen, daß alles in Ordnung ist. Sprich: daß Du ihm auswendig auf den Plänen zeigen kannst, daß die Grundflächenzahl und die Dachneigung und die Höhen stimmen, die Gauben nicht zu breit sind und die Garage nicht zu lang etcetera.
 
E

Escroda

Wir besitzen ein Grundstück in einem Baugebiet
Woher weißt Du, welches Stück Erde Du dein Eigentum nennen darfst? Gibt es eine Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) für das Grundstück? Liegt das Grundstück in einem Umlegungsgebiet? Hast Du eine Teilfläche erworben, die im Notarvertrag genau beschrieben ist?
Bedeutet dies nun, das wir mit diesem Freistellungsverfahren auch ohne amtl. Lageplan schon jetzt eine Baugenehmigung erhalten.
Die Baugenehmigungsbehörde benötigt einen amtlichen Nachweis, aus dem eindeutig die exakte Lage und Geometrie des Baugrundstücks hervorgehen, egal ob Du einen Bauantrag stellst oder das Freistellungsverfahren anstrebst. In Abhängigkeit deiner Antworten auf o.g. Fragen kann das die amtliche Liegenschaftskarte, die Umlegungskarte oder der vom Notar gesiegelte Teilungsplan sein. Auf irgendeiner gesicherten Basis muss ja auch dein Entwurfsverfasser planen.
Wir haben solange die Holzpflöcke als Marke genommen
Das ist mutig, zumindest wenn man sie zu mehr benutzt, als abends sein Revier abzuschreiten.
 
Nordlys

Nordlys

Zu escoda.
Ja, etwas mutig war das. Wir hatten Grenztermin mit dem Vermesser. Ich denk, obwohl es echt Sauwetter war, Schauer, Sturm, kalt, matschig, zieh Dir Gummistiefel an, geh da hin. Hatte so ne Ahnung, dass es Sinn macht, das zu tun. Ja, sagte er, gehen wir Ihr Land mal ab. Sehen Sie hier im Südosten, da ist es einen Meter mehr geworden, der alte Holzpflock stimmte nicht ganz, der Grenzstein muss hierher. Sind Sie damit einverstanden? Er grinst. Sicher bin ich. Haben ist besser als brauchen.
Aber dann fällt ihm und mir auf, der BU war schon mit der Bodenplatte angefangen. Maurerschnur, Winkelböcke....Graben, Sand, aber zum Glück noch kein Beton. Das stimmt ja nun nicht. Das Haus kann ja nun im Südosten einen Meter wandern, oder es läge schief zur Grenze. Ich gleich ans Phone. Herr R., hier ist was beim Grenztermin...die Pflöcke...das Haus...schief...Er kam dann noch am gleichen Tag persönlich und winkelte frisch aus. Graben etwas anders, dann Beton....gerade noch mal klar gegangen. Karsten
 
E

Escroda

Ich kenne einige dieser Geschichten, die nicht immer gut ausgegangen sind. Da nimmt ein Bauherr 300k in die Hand um den Traum vom Eigenheim zu realisieren und lässt sich dann von Architekt, BU oder guten Bekannten vollquatschen, dass man sich die 1-2 Promille für den Vermesser doch sparen kann und am Ende zahlt er 10% für die Nachbesserungen darauf.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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