Baugenehmigung nötig für Ausbau EG zur Einliegerwohnung?

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starman001

Hallo zusammen,

trotz langer Recherche, und aufgrund vieler widersprüchlicher Informationen bin ich jetzt ziemlich verwirrt und hoffe hier eine Antwort zu finden. Folgende Situation :

Ich will im Elternhaus im Erdgeschoss die vorhandenen Zimmer zur Einliegerwohnung umbauen. Momentan gilt unser Haus als Einfamilienhaus, da nur eine Wohneinheit (nur 1 Bad, eine Küche) existiert.

Die Zimmer im Erdgeschoss (welches halb in den Hang gebaut ist, d.h die hinteren Zimmer liegen zu 80% an der Hinterwand unter der Oberflächenkante) sind bereits mehr oder weniger ausgebaut und dürften damit wohl per Definition als "Aufenthaltsräume " gelten. Diese Zimmer sind zu mehr als 50% wohl noch als oberirdisch zu sehen durch die Hanglage.Heizung ist drin, Bodenparkett, Holzdecke, und nach vorne (jeweils eine komplette Zimmerseite) besteht ganz aus Fenster.

Was ich jetzt vorhabe ist, eines der vorderen Fenster-Zimmer zur Küche umzubauen (d.h. Wasserleitung/Abfluss legen und kleine Einbauküche rein) und eines der hinteren Zimmer das so halb unter der Erde liegt zum Bad umfunktionieren. Ein weiteres Zimmer ebenfalls "Hinten", genau wie das Bad, ist nur ein Kellerraum, hat nicht mal eine Heizung, das bleibt unverändert ein Kellerraum.Das Badefenster, auch wenn zum Teil unter der Erdkante, ist gemäß Landesbauordnung groß genug, und die Decken sind ebenfalls hoch genug.

Die Info die mir leider noch nicht vorliegt, ist die Nutzungsbestimmung lt. Bebauungsplan, da aber alle Nachbarhäuser ebenfalls über 2 Wohneinheiten verfügen gehe ich mal davon aus, das es bei unserem nicht anders sein wird, das werde ich nächste Woche mal erfragen. Rein von der Gebäudeklasse denke ich mal, unseres ist Klasse 2, sind auf keinen Fall mehr als 400qm Wohnfläche

Ich bin mir jetzt aber in 2 Dingen vollkommen unsicher.

Erstens: Muß ich mir eine Baugenehmigung holen ? Gemäß der Landesbauordnung BW heißt es ja :

.....(2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn...
2. durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird.


Das klingt ja gut, nur ob hier überhaupt eine Nutzungsänderung vorliegt, das ist mir nicht ganz klar. Ist jetzt ein Wohnhaus, und bleibt es ja auch später. Im Außenbereich wird überhaupt nichts verändert, und auch keine tragenden Wandelemente werden beansprucht. Ich Bau nur ein paar Wasserleitungen und eine Dusche ein, aber ich erzeuge eben eine zweite Wohneinheit.Bei der Küche mach ich ein kleines Loch in die Außenwand für den Herdabzug.

Später kann ich mir vorstellen das auch mal zu vermieten, aber im Moment sehe ich das nicht, und später auch nur wenn ich darauf angewiesen bin. Für eine Vermietung müßte ich dann im zweiten Schritt noch etwas mehr umbauen (Stromzähler, evtl. Schallschutz), und Treppenhaus "zu" machen.

Die Frage die sich aber auch stellt, ist ob ich hier überhaupt noch per Definition eine Einliegerwohnung habe. Diese ist zwar "untergeordnet" gegenüber der Hauptwohnung welche mehr Wohnfläche bietet, aber meine Wohnung hat einen separaten Eingang (den Haupteingang, der in ein gemeinsames Treppenhaus führt). Dieses könnte man aber später schließen, da die obere Wohnung noch einen separaten Eingang hat (also ausreichend Fluchtwege). Oder gilt das nach Umbau als "Mehrgenerationenhaus" ?

Ich hoffe ihr könnt mir hier ein paar Tipps geben, mein Budget ist nicht so riesig, und es wäre schlicht lächerlich für diesen kleinen Umbau (denn ein großer wird es nicht) Architekten und Bauzeichner holen zu müssen. Und ich will einfach wissen ob ich für die Aktion eine Genehmigung einholen muß, weil ich eine zweite Wohneinheit erzeuge. (Haus, Grundstück, alles unser Eigentum und bereits abbezahlt). Zum Grundstück gehört auch eine gemauerte Garage für 2 PKW, sowie genug sonstige Stellplätze für Fahrräder, soll ja wichtig sein.

Die zweite Frage für die ich nirgends eine Antwort finden konnte, ändert sich durch das Hinzufügen etwas steuerliches, d.h. muß ich dem Finanzamt Meldung geben damit die Grundsteuer neu berechnet wird ? Ich bezahle später keine Miete, und meine Eltern müssen momentan keine Steuererklärung abgeben (sind in Ihren Bezügen unterhalb der Grenze, und ohne Miet-Einnahmen bleibt das ja so.).

Ich hoffe ich habe die notwendigen Informationen gegeben. Ich würde mich freuen wenn mir jemand sagen kann ob ich mir eine Genehmigung holen muß, da nämlich auch die Zeit drängt, muß aus meiner Mietwohnung raus.

Danke und Viele Grüße
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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