Hanggrundstück - Aufschütten / Begradigung / Gründung

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Chris1212

Hallo zusammen,

wir sind kurz davor ein Hanggrundstück mit rnd. 920m² Fläche zu kaufen und im Laufe des Jahres mit den Bauarbeiten zu starten. Da das Ganze aufgrund der Hanglage etwas schwieriger wird, wollte ich eure Meinung zu unserer derzeitigen Idee einholen:

1) Die natürliche Geländeoberfläche steigt vom Straßenniveau auf einer Länge von rnd. 33m um ca. 4,5m in der Höhe an. Um eine größere ebene Fläche zu erreichen, haben wir geplant, den Bereich des Baukörpers und ca. 2m drumherum um ca. 0,8m aufschütten zu lassen. Hierzu wurde uns von unserem Bauunternehmer RCT (scheinbar Recyclingbeton) empfohlen, der lagenweise verdichtet wird, mit anschließendem Lastplattendruckversuch. Darunter dann ein Geotextil.
Ein Bodengutachten liegt vor. Lt diesem kann mit normalen Streifenfundamenten oder als Plattengründung gegründet werden. Ist das auch noch der Fall wenn aufgeschüttet wird? Kann die Gründung dann im RCT erfolgen?
Ansonsten habe ich schon von der Möglichkeit gehört, einen sog. Blindsockel erstellen zu lassen. Was versteht man genau darunter? Was wäre der Vorteil? Hierzu habe ich über Google leider nichts genaues finden können. Im Bebauungsplan gibt es eine textliche Festsetzung, dass die Sockelhöhe Max. 0,8m betragen darf.

2) Auch der übrige Hang soll in 2 mehr oder weniger gleichgroße (ebene) Terrassen unterteilt werden.
Was gilt es hier zu beachten? Wie würdet ihr den Hang befestigen?

3) An der nördlichen Grenze soll auf 9m Länge das Carport als Anbau-Carport (ca. 3-3,5m Breite) errichtet werden, um die mögliche Grenzbebauung von 9m möglichst optimal auszunutzen. Die Aufschüttung soll zur Seite des Nachbarn mit L-Steinen (1m) gesichert werden.
M.E. müssten wir dann wegen den Vorschriften zur Grenzbebauung zusätzlich beachten, dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0,8m für Aufschüttung + Max. 2,2m für das Carport) überschritten wird. Ist das so korrekt?

Zur geplanten Geländemodellierung habe ich 2 Skizzen angefertigt (Seitenansicht+Draufsicht).
Die Draufsicht stammt aus dem Bebauungsplan, auf dem auch die derzeitigen Höhenlinien eingezeichnet sind. Es handelt sich um die Flurstücke 451+452 (diese werden noch vor Baubeginn zu einem Flurstück verschmolzen).
 

Anhänge

E

Escroda

dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0,8m für Aufschüttung + Max. 2,2m für das Carport) überschritten wird. Ist das so korrekt?
Ja, oder genauer, an der Grenze darf die mittlere Wandhöhe (also Oberkante Attika) des Carports 3,0m nicht überschreiten. Aber warum willst Du für den Carport aufschütten und was machst Du mit dem guten Meter Höhenunterschied zwischen Vorder- und Hinterkante Carport?
 
M

matte

Den Carport um 0,8m aufschütten wird nichts werden. Wie willst du denn den Höhenunterschied mit dem Auto zurück legen?
Selbst auf 10m wären das immer noch 8% Steigung...

Hmm Hang. Ist bei uns ziemlich ähnlich, wir bauen deshalb mit Split Level.

Bei 4,5m auf 33m Länge sinds ungefähr 1,5m auf 10m. Also ungefähr ein halbes Geschoss Versatz auf eine Hauslänge gesehen.

Ich möchte wahrlich niemandem Split Level aufzwingen, aber in solchen Fällen drängt sich sowas echt auf. Vor allem, wenn die Alternative ne kleine Vergewaltigung des Geländeverlaufs wäre...
 
11ant

11ant

1) Die natürliche Geländeoberfläche steigt vom Straßenniveau auf einer Länge von rnd. 33m um ca. 4,5m in der Höhe an. Um eine größere ebene Fläche zu erreichen, haben wir geplant, den Bereich des Baukörpers und ca. 2m drumherum um ca. 0,8m aufschütten zu lassen. [...] Im Bebauungsplan gibt es eine textliche Festsetzung, dass die Sockelhöhe Max. 0,8m betragen darf. [...]M.E. müssten wir dann wegen den Vorschriften zur Grenzbebauung zusätzlich beachten, dass die natürliche Geländeoberfläche um nicht mehr als 3m in der Höhe (als 0,8m für Aufschüttung + Max. 2,2m für das Carport) überschritten wird. Ist das so korrekt?
Wie die Sockelhöhe mit dem Gefälle zusammengehen soll, sehe ich noch nicht ganz "rund werden". Das Dumme an vielen solchen Höhen ist, daß sich ein großer Teil von ihnen "absolut" bemißt, d.h. ungünstige Bezugshöhen dann nicht durch Geländeveränderung geheilt werden können.

Um Dir weiterhelfen zu können, sehe ich - hier wie in Deinem anderen Thread zur Geschossigkeit - die Zeit gekommen, von den Kleinst-Ausrissen Abstand zu nehmen und uns den Bebauungsplan "mit Roß und Reiter" zu erschließen. Sonst wirst Du nur unzählige Spekulationen sammeln können.
 
A

Alex85

Splitlevel sollte man sich aber wirklich guuut überlegen. Wir wohnen aktuell in Splitlevel und das ist durchaus ein wesentlicher Grund für uns, selber bauen zu wollen. Einmal und nie wieder. Bei jedem Sche*ß sind Treppen zu überwinden, das nervt im Alltag tierisch.
 
tomtom79

tomtom79

Bei eurem Grundstück kann man nicht einfach ein Haus von der Stange darauf setzen.
Hier braucht ihr professionelle Hilfe.

Die kosten für das modellieren vom Grundstück bewegen sich bei euch um die 30-40k Euro.

Möglichkeiten sind wie gesagt Split Level, oder Keller mit integrierter Garage usw. Ich vermute aber eher das es bei euch günstig werden soll.

Als Beispiel L Steine für 2.5 Meter Höhe abfangen, kostet einer ca 600 Euro bei 20 Meter Grundstück × 20 plus bagger + Beton usw..
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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