google mal nach "wohnförderkonto beispielrechnung finanztip"
Kurz zusammengefasst. Die 2% Verzinsung fangen erst dann an, wenn eine Entnahme des geförderten Kapitals begonnen wird, bzw (und dann auf die ganze angesparte Summe). Sprich, man bespart Wohn-Riester, dann wenn die Zuteilung erfolgt, und man das Eigenkapital und Darlehen nutzt, fängt das Wohnförderkonto an. Zudem werden, wenn die Tilgung auch riestergefördert wird, fließen diese auch mit ins Wohnförderkonto.
Natürlich spielt das Wohnförderkonto dann eine Rolle in der Steuerberechnung im Alter um die Steuerlast zu berechnen, und nicht als "ganzer" Betrag.
Man kann auch nicht einfach die 2% mit den Darlehenszinsen einer Hypothek vergleichen.
Für uns wird es sich rechnen (natürlich darf man den Steuervorteil nicht einfach so ausgeben, sondern Sondertilgung oder für Rücklagen nutzen). Wir haben aber jetzt ein Modell mit unserer Bank errechnet, wo wir nicht jetzt die Entnahme realisieren werden, sondern das bis jetzt angesparte Kapital überführen werden in einen Wohn-Riester/TA Konstrukt, in der die Zuteilung in ca. 16 Jahren stattfinden wird. Dann sind wir 52. Ab da wird dann Wohnförderkonto "aktiviert"...
Für uns persönlich rechnet sich das. (der steuervorteil z.Z. ist knapp 1000).