Förderung Schallschutzfenster

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sirhc

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Hallo zusammen,

ich bin auch der Suche nach jemandem, der Erfahrungswerte hat was die Förderung von Schallschutzfenstern angeht.

Die Baugenehmigung weist darauf hin, dass unser Grundstück im Lärmpegelbereich V liegt.
Verwiesen wird auf DIN 4109, Tabelle 10. Diese finde ich leider nur von 1989, kann mir jemand sagen wie ich rausfinden kann, ob es hier eine neuere Fassung gibt?

Vorgeschriebene Schalldämmmaße:
Schlafräume 50 dB
Aufenthaltsräume 45 dB
Büroräume 40 dB
Zudem ist der Einbau von fensterunabhängigen Lüftungsanlagen in Schlafräumen zwingend vorgeschrieben.

Bei der Suche nach Schallschutzklassen von Fenstern bin ich auf die Seite "energieheld" gestoßen, auf der ich etwas zum Thema Förderung gelesen habe.

Bei uns kommt der Lärmpegelbereich V durch eine Bahntrasse zustande. Laut besagter Seite wäre der Ansprechpartner zum Thema Förderung die Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes. Die Kontaktdaten der nächstgelegenen Außenstelle (Köln) habe ich bereits gefunden.

Meine Fragen sind:
- Hat jemand sowas schon mal beantragt?
- Lohnt es oder ist es die Zeit und den Aufwand nicht wert?
- Wie formuliert man das Anliegen?

Verbaut wird in allen Räumen auf allen Etagen Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung. Zudem ist 3-fach Isolierverglasung mit Verbundsicherheitsglas außen geplant, Aufbau etwa 8/12/4/12/4 bei einer Bautiefe von 82 mm, evtl. 90 mm. Das haben wir unabhängig von der Thematik "Lärmpegelbereich V" so geplant, dürfte aber schon die Auflagen der Baugenehmigung erfüllen.

Darüber hinaus eine Förderung abzugreifen wäre natürlich schön.

Danke und viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
sirhc

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Hat niemand Tipps oder Erfahrungswerte zu dem Thema? Schade.
Werde da mal anrufen, wäre nur gerne ein bisschen vorbereitet in dieses Gespräch gegangen. ;)
 
B

Bauexperte

Hat niemand Tipps oder Erfahrungswerte zu dem Thema? Schade.
Wer soll das denn wissen? Eine Förderung ist im Allgemeinen eine freiwillige Leistung.

Werde da mal anrufen, wäre nur gerne ein bisschen vorbereitet in dieses Gespräch gegangen. ;)
Besser, Du gehst "unvorbereitet" - dann fühlt sich Dein Telefonpartner auch angenommen und hilft gerne ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Jemand, der in der gleichen Situation war und das schon gemacht hat. Ich bin doch sicher nicht der erste Mensch mit solchen Auflagen in der Baugenehmigung. ;)
Auflagen sind eines, freiwillige Förderungen etwas ganz anderes.

Es ist ein Trugschluss zu glauben/hoffen, daß das Forum jedwede Frage beantworten kann ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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