Überbauung (Zaun,Garage) durch Nebengrundstück! Wie das regeln?

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F

fraubauer

Hallo.
Ich hätte folgende Frage an das Forum.
Ich kaufe mir eine ETW.
Der Bauträger hat in den Vertrag geschrieben, dass das Nachbargrundstück ca. 2m in das "unsere"
ragt (durch Zaun und Garagen).
Mündlich hat er uns (Käufer) gesagt, dass er dies nach Abschluss der Baustelle angeht, und den Zaun
2m zurück versetzen läßt. Die Garagen von Nachbargrundstück kann er aber nicht mehr ändern.
Unser Bauträger hat also das Grundstück mit alten Haus darauf gekauft, das alte Haus abgerissen und
ein Mehrfamilienhaus gebaut.

Jetzt stelle ich mir die Frage,
-muß der die Überbauung wirklich angehen, oder ist er nach der Übergabe aus dem Schneider?
-wie regelt man eine solche geringfügige Überbauung?
-und wer muß sich drum kümmern bzw. wer trägt die Kosten?

Ich hoffe, mein Anliegen wurde verständlich erklärt.
DIe Überbauung war also schon vorhanden, als unser BT das Grundstück gekauft hat.

Dankeschön
erika
 
E

Escroda

Hallo Erika,

-muß der die Überbauung wirklich angehen, oder ist er nach der Übergabe aus dem Schneider?
der BT wird wohl kein Interesse daran haben, gegen die Überbauung vorzugehen, da er sein Bauvorhaben, wie du schreibst, bereits realisiert hat. Wenn also keine vertragliche Verpflichtung den Käufern gegenüber existiert, ist er "aus dem Schneider".

-wie regelt man eine solche geringfügige Überbauung?
Wenn du die Überbauung selber als geringfügig ansiehst (2m?!), muss gar nichts geregelt werden. Wenn es dich stört, solltest du klären, ob überhaupt eine Überbauung vorliegt, wie groß diese ist (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung deines Landratsamtes), ob sie unrechtmäßig ist (Grundbuchauszug) und was der Überbauende dazu sagt (vorsichtiger Informationsaustausch)

-und wer muß sich drum kümmern bzw. wer trägt die Kosten?
Derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich darum kümmern und trägt zunächst die Kosten. Ob er die Kosten von einem möglichen Verursacher erstattet bekommt, muss gegebenenfalls ein Gericht entscheiden.
 
Elina

Elina

2 m finde ich nicht wenig, sondern ganz schön ordentlich. Haben uns auch einmal so ein Grundstück angeguckt, wo sich der werte Nachbar schon mal meterweise ins nächste Grundstück vorgebaut hat, gleich mal die spitzen Ellbogen ausfahren, weil keiner will ja Stress und man war ja zuerst da.... ?!
Ich würde von so einem Grundstück die Finger lassen, denn man kann bestimmt seinen Willen durchsetzen, einen Rückbau erwirken und schon hat man im Nachbarn einen Feind fürs Leben. Tolle Ausgangslage... Evtl. kann man auch vereinbaren, daß er das annektierte Grundstücksteil kauft, aber ich denk mal wer so rücksichtslos den Platzhirsch spielt, ist nicht auf gütliche Einigung oder gute Nachbarschaft aus, sondern ist eben ein rücksichtloser Platzhirsch. Eigentlich muß man dankbar sein, daß man diese Info schon hat bevor man kauft... manchmal kriegt man das erst Jahre später raus.
Ich denke der Verkäufer muß in seinem Interesse für geordnete Zustände sorgen, denn so wird er das Grundstück ja nicht los. Es sei denn vielleicht an einen Anwalt....
 
O

Otus11

Ich kaufe mir eine ETW.
Der Bauträger hat in den Vertrag geschrieben, dass das Nachbargrundstück ca. 2m in das "unsere"
ragt (durch Zaun und Garagen).
ETW = Wohnungseigentumsrecht !

Die bebaute Fläche gehört nicht euch, sondern der späteren WEG-Gemeinschaft, die zudem jetzt (vor Übergabe) vermutlich noch gar nicht rechtlich konstitutiv besteht.
Das Grundstück ist (später) nach dem WEG Gemeinschaftseigentum, § 1 Abs. 5 WEG; allenfalls besteht an Teilflächen des GE ein Sondernutzungsrecht.

Da die Fläche noch nicht euch, sondern später der Gemeinschacht der Wohneinheit-Eigentümer gehört, ist diese (nicht ihr) Inhaber der daraus folgenden Ansprüche (Unterlassung, Räumung, Nutzungsentschädigung). Jetzt ist dieser Inhaber noch der teilende Bauträger!

Grds. muss die Fremdbebauung weg, es sei denn, es bestehen begünstigende Baulasten, was ihr als Fallfrage klären müsst.
 
D

DG

Hallo @fraubauer,

wie ist der Überbau denn zustande gekommen? Sind das alte Bestandsgaragen (womöglich sehr alt?) oder sind diese neu errichtet worden? War der Überbau bereits vorhanden als der Bauträger das Grundstück erworben hat und ist das womöglich erst danach aufgefallen?

MfG
Dirk Grafe
 
F

fraubauer

Hallo Dirk.
Die Garagen vom Nachbar (Mehrfamilienhaus) stehen schon seit ca. 5 Jahre.
Auf unserem Grundstück stand bis vor 1 Jahr ein Einfamilienhaus.
Unser BT hat dieses Grundstück gekauft, das Einfamilienhaus abgerissen und dieses Mehrfamilienhaus
draufgebaut.
Wenn man es nicht weiß, fällt es nicht auf, dass die Garage und der Zaun vom Nachbargrundstück
auf unserem verläuft.
Der BT weiß das natürlich, hat aber bis dato noch nichts unternommen, da er sich während der Bauzeit mit diesem Problem nicht rumärgern wollte.
Er wird dieses Problem erst nach Fertigstellung unseres Mehrfamilienhaus angehen...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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