Bitte um Bewertung des Zahlungsplans

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Ich höre zum ersten Mal von diesem Einbehalt. Für mein Verständnis: Ich zahle zu irgendeinem Zeitpunkt während der Bauphase 5% der Baukosten (bspw. 25k€ bei einem Haus für 500k€) auf ein Sicherheitskonto. Dort wird das Geld geparkt, bis es nach 5 Jahren an den Unternehmer freigegeben wird. Korrekt?
Wie sieht eine Variante mit Bürgschaft aus?
ein notarunderkonto kostet Geld und ich weiß nicht wie ihr es mit dem unternehmen vereinbart habt. Normalerweise alle Mängel beseitigt dann fließen die 5 % . Sollte innerhalb der 5 Jahre was gravierendes passieren muss man es separat einfordern.

bei uns waren es "nur" 7.500 € einbehalt. Wir haben es auszahlen lassen um ins Grundbuch zu kommen und kosten zu sparen. Der Notar will ja für die Verwaltung Geld sehen und unser Bauträger hat einen ruf zu verlieren. 1,5 Jahre nach dem Bau gibt es noch 2 Mängel die aber nur noch "schönheit" betreffen und abgearbeitet werden
 
B

Bieber0815

Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht ganz richtig. Man behält immer 5 % des aktuellen Auftragsstandes ein. D.h. 5% von 67% der Bausumme. Das ergibt dann 63,65% und nicht 62%
Hm, wir haben erst eine Rechnung erhalten. Davon wurden von uns 5 % (bezogen auf die Gesamtsumme) abgezogen. Soweit ich weiß, muss ich diese 5 % zur Abnahme zahlen (Zug um Zug). Das habe ich aber noch nicht so ganz verstanden, ob zur Abnahme oder zur Schlussrechnung. Wir kaufen vom Bauträger.

Wir haben den 5-%-Einbehalt als Fertigstellungs"Bürgschaft". Noch mal: Von der ersten Rechnung haben wir direkt 5 % der Gesamtsumme abgezogen (einbehalten). Zur Abnahme erhalten wir eine "Gewährleistungsbürgschaft" über 5 % der Bausumme. Achtung, hier hat die Verhandlung ergeben, dass die 5 % auf die Bausumme bezogen werden, ein Betrag, den der Bauträger genannt hat und der niedriger ist als der Vertragsgegenstand (quasi Gesamtpreis ohne Grundstück ohne Baunebenkosten; die Rechnung dahinter kennt nur der Bauträger). Die Gewährleistungsbürgschaft gilt 5 Jahre. Der Fertigstellungseinbehalt bezieht sich auf den Vertragswert (5 % davon). Noch mal: Bauträger. Fertigstellungsbürgschaft quasi nach Baugesetzbuch sowieso dabei, Gewährleistungsbürgschaft auf Nachfrage.
 
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Redsonic

Steht denn am Ende des Zahlungsplans immer 100 % oder muss da 95% stehen, damitdie Fertigstellungsbürgschaft von 5% abgebildet wird? Hat nicht mal jemand einen Musterzahlungsplan für mich?

Irgendwie fehlt mir auch im Vertrag eine Info, wann diese Bürgschaft zur Auszahlung kommt. Ist auch die Frage, wer denn darüber entscheidet, wann die freigegeben wird. Und scheinbar ist es keine Gewährleistungsbürgschaft bei uns. Bei uns ist es ein Generalunternehmer. Ist das dann auch schon nach Baugesetzbuch geregelt?

Andere Frage - Thema Zahlungsziel. Welches Zahlungsziel ist normal. Bei uns sollen es 10 Tage sein. Im Baugesetzbuch ist von 30 die Rede. Reichen 10 Tage, um die Rechnung zu prüfen und von der Bank zur Auszahlung zu bringen? Was ist üblich?
 
B

Bieber0815

Soweit ich es verstehe:
1. Fertigstellungsbürgschaft. 5 % der Vertragssummer, Einbehalt, fällig mit der letzten Rate. Bürgschaftsurkunde Rückgabe mit der letzten Rate.
2. Gewährleistungsbürgschaft. Urkunde wird zur Abnahme (oder vor/mit der letzten Rate?) überreicht und dann nach fünf Jahren zurück gegeben. Eine Barleistung über 5 % als Gewährleistungsbürgschaft hielte ich für ungewöhnlich.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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