Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie

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B

bene1981

Hallo,

wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau). Nun sind dort unter anderem Mängel aufgefallen bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
b) Auswirkungen auf die Bezugsfertigkeit haben.

Die Mängel die mir hierbei besonders aufgefallen sind waren:

1. Der Sturz der Rundbogenfenster. Dieser ist so knapp bemessen, dass sich die Fenster zwar genau 90° öffnen lassen, aber in den oberen Ecken in der Kante vom Fenstersturz anschlagen. Dort ist stellenweise Mauerwerk ausgeschlagen oder umgekehrt eine kleine Delle im Fensterrahmen. Habe auch mal ein Bild von der Kante im Mauerwerk zugefügt.

2. Die Terrasse (Holzplanken) ist abschüssig! Ich kenne das so, dass zwar die Bodenkonstruktion abschüssig ist, damit das Regenwasser abläuft, aber die Holzplankenkonstruktion nivelliert wird. (sieht man leider auf den bildern nicht, deswegen hier kein Foto)

3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen. Bzw. nur mit Gewalt. Das liegt daran, dass die Tür mit der Scharnierseite direkt an einer Wand sitzt und für das obere Scharnier sogar eine Aussparung in die Wand gefräst wurde, damit es Platz hat - also ich weiß nicht was jetzt schief eingebaut wurde, die Tür oder die Wand. Hier habe ich den Bereich im Bild mal markiert - man sieht deutlich, dass am Scharnier unten ein größerer Abstand zur Wand ist, als am Scharnier oben - und das obere verursacht auch, dass man die Tür nicht 90° aufbekommt.

Wie gesagt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen diese Mängel überhaupt auf eine Bezugsfertigkeit haben und ob solche Mängel überhaupt behoben werden müssen oder rechtlich zumutbar sind für mich als Käufer.

Danke und viele Grüße,

B



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H

HilfeHilfe

Mit der bezugsfertigkeit ist wohl ein Scherz ? Natürlich kannst du da einziehen . Nicht bezugsfertig wäre ( kein Boden , Loch im Boden statt wc, kaputte Heizung ). Auf jeden Fall sind hier Mängel die ich so nicht akzeptieren würde. Jetzt kommt ein Fach Anwalt bzw. Gutachter in spiel . Das der BU euch einschüchtern will ist logisch . Würde ich auch machen
 
B

bene1981

Hi, vielen Dank für die Info - aber das mit der Bezugsfertigkeit ist in der Tat kein Scherz. Ich hab ja noch nie ein Haus gekauft und mach mir da natürlich Sorgen, ob zum Beispiel die Fensterstürze oder die schiefe Wand an der Terrassentür so einfach korrigiert werden können nachdem wir bereits eingezogen sind.
Grüße
 
O

Otus11

Hallo,

wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau).
Werkvertrag oder Bauträgervertrag?

Gab es eine förmliche Abnahme(erklärung) samt Protokoll?

Wurde 640 III Baugesetzbuch beachtet, die Abnahme also nur unter Rechtevorbehalt hinsichtlich der gerügten Mängel erklärt?
 
Basti2709

Basti2709

Bei Bild 1 mal einen Winkel ranhalten...dann sollte man doch schnell sehen, was hier schief ist...ich hätte ja noch gesagt, dass vorne dicker verputzt ist...aber das wäre dann doch ein wenig extrem...

Bei Bild 2 ist die gesamte Öffnung ein wenig knapp bemessen...hier hätte der Fensterbauer beim ausmessen wohl aufpassen sollen. Hast du die Öffnung mal nachgemessen? Was steht in den Plänen dazu (wie breit)? Bzw. wird ja auch der Türgriff an die Wand anschlagen???
 
M

Mottenhausen

Der Sturz hätte sich eher nicht eingedrückt, dass wird wohl Gipsputz sein.

Frage: ihr habt das Haus gebaut und jetzt ist Schlussabnahme? Oder ihr kauft ein bestehendes "altes" Haus, auch wenn es erst eine Woche "alt" ist?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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