ᐅ Bitte um Bewertung des Zahlungsplans
Erstellt am: 25.04.2016 23:26
Redsonic 25.04.2016 23:26
Hallo zusammen,
könnt ihr euch bitte mal unseren Zahlungsplan anschauen und mir bitte ein paar Hinweise geben? Insbesondere den ersten Satz der ersten langen Passage kann ich gerade nicht einordnen. Ist das schon der Sicherheitseinbehalt, der mir gerade von allen Seiten empfohlen wird? Verstehe nicht, warum der zu leisten ist, wenn ich die Kohle doch einfach einbehalte. Hab mich bislang immer als rechtlich recht talentiert bezeichnet aber das Ding hier ist nicht so mein Fall.
Der Auftraggeber erhält die gesetzlich geschuldeten Sicherheitsleistungen gemäß § 632 a Absatz 3 Baugesetzbuch. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10%, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5% des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind entsprechend folgendem Zahlungsplan zu leisten:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlungsraten 2 bis 13 in veränderter Reihenfolge in Rechnung zu legen, soweit der Baufortschritt und der technologische Ablauf dies zulassen.
Danke und viele Grüße
Redsonic
PS: hab auch grade hier n Angebot für ne Vertragsprüfung liegen, das wir wahrscheinlich in Anspruch nehmen werden. Die Hausbaufirma meinte nur, dass der noch zu verhandelnde Nachlass von den Vertragsänderungen abhängt.
könnt ihr euch bitte mal unseren Zahlungsplan anschauen und mir bitte ein paar Hinweise geben? Insbesondere den ersten Satz der ersten langen Passage kann ich gerade nicht einordnen. Ist das schon der Sicherheitseinbehalt, der mir gerade von allen Seiten empfohlen wird? Verstehe nicht, warum der zu leisten ist, wenn ich die Kohle doch einfach einbehalte. Hab mich bislang immer als rechtlich recht talentiert bezeichnet aber das Ding hier ist nicht so mein Fall.
Der Auftraggeber erhält die gesetzlich geschuldeten Sicherheitsleistungen gemäß § 632 a Absatz 3 Baugesetzbuch. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10%, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5% des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind entsprechend folgendem Zahlungsplan zu leisten:
- 1. Zahlung 8 % nach Vorlage der Bauantragsunterlagen zur Einreichung
- beim Bauamt
- 2. Zahlung 13 % nach Fertigstellung Bodenplatte
- 3. Zahlung 15 % nach Fertigstellung der Erdgeschossdecke
- 4. Zahlung 11 % nach Richten des Baues
- 5. Zahlung 10 % nach Dacheindeckung, ohne Andeckung und Fallrohre
- 6. Zahlung 10 % nach Einbau der Fenster
- 7. Zahlung 8 % nach Rohinstallation Elektro und Trockenbau
- (Decke über Dachgeschoss und Dachschrägen im OG)
- 8. Zahlung 4 % nach Fertigstellung des Innenputzes, jedoch ohne Nachputzarbeiten
- 9. Zahlung 6 % nach Fertigstellung Rohinstallation Heizung / Sanitär und Estrich
- 10. Zahlung 6 % nach Fertigstellung des Außenputzes
- (oder Verblendmauerwerk – sofern vereinbart)
- 11. Zahlung 4 % bei Beginn der Fliesenarbeiten und nach Einbau der Treppe
- 12. Zahlung 3 % nach Einbau der Türen, Objektmontage und Fertigstellung
- 13. Zahlung 2 % nach Abnahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlungsraten 2 bis 13 in veränderter Reihenfolge in Rechnung zu legen, soweit der Baufortschritt und der technologische Ablauf dies zulassen.
Danke und viele Grüße
Redsonic
PS: hab auch grade hier n Angebot für ne Vertragsprüfung liegen, das wir wahrscheinlich in Anspruch nehmen werden. Die Hausbaufirma meinte nur, dass der noch zu verhandelnde Nachlass von den Vertragsänderungen abhängt.
toxicmolotof 26.04.2016 08:15
Kurz: 67% nach Fertigstellung Rohbau ist zu viel!
Da gibt es zum einen bereits zig Beiträge zu, bitte Suche benutzen.
Und es gibt zumindest für Bauträger eine Vorschrift, wann wie viel zu zahlen ist.
Da gibt es zum einen bereits zig Beiträge zu, bitte Suche benutzen.
Und es gibt zumindest für Bauträger eine Vorschrift, wann wie viel zu zahlen ist.
Bauexperte 26.04.2016 10:16
Hallo,
Ich verstehe schon die grundsätzliche Intention hinter dieser Formulierung; sie sollte aber in konkludentem Zusammenhang abgefasst werden.
Schau zu, daß Du jemanden mit der Bewertung beauftragst, der nicht sein Ego streicheln will, sondern sich als sachlicher Mediator versteht!
Grüße, Bauexperte
Redsonic schrieb:Erstmal entscheidest nicht Du, ob Du 5% einbehalten darfst, sondern der AN = AuftragNehmer:
Insbesondere den ersten Satz der ersten langen Passage kann ich gerade nicht einordnen. Ist das schon der Sicherheitseinbehalt, der mir gerade von allen Seiten empfohlen wird? Verstehe nicht, warum der zu leisten ist, wenn ich die Kohle doch einfach einbehalte.
Redsonic schrieb:Ihr müsst euch also zunächst einmal über die Form der Sicherheitsleistung einig werden!
Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Redsonic schrieb:Wie Benjamin schon richtig festgestellt hat, sind 67% bis zur Fertigstellung des geschlossenen Rohbaus im Wenigsten zu 7% überzahlt. Du musst immer Blick haben, daß es während des BV zu Streitigkeiten kommen _kann_. Da Du den Werkvertrag jederzeit kündigen kannst, sollten die restlichen Mittel die Fertigstellung des BV sicherstellen. Je höher der Zahlungsfluss bis geschlossenem Rohbau, je schwieriger wird es, die kostenintensiven Ausbaugewerke auch aus dem restlichen Budget fertigstellen zu können (bzw. über einen Dritten ausführen zu lassen).
Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt sind entsprechend folgendem Zahlungsplan zu leisten:
- 1. Zahlung 8 % nach Vorlage der Bauantragsunterlagen zur Einreichung
- beim Bauamt
- 2. Zahlung 13 % nach Fertigstellung Bodenplatte
- 3. Zahlung 15 % nach Fertigstellung der Erdgeschossdecke
- 4. Zahlung 11 % nach Richten des Baues
- 5. Zahlung 10 % nach Dacheindeckung, ohne Andeckung und Fallrohre
- 6. Zahlung 10 % nach Einbau der Fenster
Redsonic schrieb:Wie niedlich - will Dein BU die Fenster vor der Bodenplatte in die Luft hängen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlungsraten 2 bis 13 in veränderter Reihenfolge in Rechnung zu legen, soweit der Baufortschritt und der technologische Ablauf dies zulassen.
Ich verstehe schon die grundsätzliche Intention hinter dieser Formulierung; sie sollte aber in konkludentem Zusammenhang abgefasst werden.
Redsonic schrieb:Angst essen Seele auf
Die Hausbaufirma meinte nur, dass der noch zu verhandelnde Nachlass von den Vertragsänderungen abhängt.
Schau zu, daß Du jemanden mit der Bewertung beauftragst, der nicht sein Ego streicheln will, sondern sich als sachlicher Mediator versteht!
Grüße, Bauexperte
DragonyxXL 27.04.2016 15:26
Sind nicht 13 Zahlungen auch ganz schön viel? Ich erwarte diese Woche einen Zahlungsplanentwurf unserer Baufirma und hatte gehofft bei 6-7 Zahlungen zu landen.
b54 27.04.2016 15:28
Kommt auch ein bisschen darauf an was man baut. Bei einem Massivhaus mit Einzelgewerken sind sicher mehr Schritte drin, als bei einem Fertighaus. Wir zb. haben nur 5 Zahlungsschritte.
Peanuts74 27.04.2016 15:53
67% für den Rohbau sind eindeutig zu viel.
Ich meine, bei uns war der Rohbau incl. Dach sogar billiger als der Innenausbau!!!
Ich meine, bei uns war der Rohbau incl. Dach sogar billiger als der Innenausbau!!!
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