Hangabsicherung > 1,30 m zu überwinden / Haus in einem "Graben"

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WildThing

WildThing

Du meinst das weiße Dreieck links neben dem Keller? Ich denke das liegt an dem "Schnitt", das es so aussieht als wäre das frei. In den konkreten "Ansichten" ist das ganz normal hinterfüllt und war von Anfang an so geplant das es hinterfüllt ist. (Ich habe jetzt nur den Schnitt hier eingestellt, da auf den Ansichten keine Höhenangaben vom Grundstück darauf waren)
(Hab in einem alten Thread von mir noch die Ansichten gefunden. Ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber an Lage/Abstand und Hausgröße hat sich nichts geändert.

Die Absteckung ist so gemacht worden, das die Bodenplatte vom Straßenniveau (5,36 m + 0,25) aus gemessen wurde.
Die Oberkante Fertigfußboden hat sich tatsächlich um 25cm geändert, da wir das Kellergeschoss niedriger als lt. Architektenplan gemacht haben. Wir haben aber die Bodenplatte schon um diesen Unterschied nach oben gehoben.
Ansonsten ist das ganze Haus aber gleich geblieben und die Lage auch an der gleichen Stelle wie vom Architekten angegeben. Das wissen wir so genau, weil wir an einer Grenze eine Abstandsflächenübernahme machen vom Nachbarn gebraucht haben und da sind eindeutige Maße zur Grenze angegeben.
 
D

DG

In den Ansichten sind keinerlei Höhenangaben, allerdings würde ich nach den Zeichnungen auch davon ausgehen, dass man ungefähr ebenerdig aus dem EG in den Garten gehen kann. Wenn sich der tatsächliche Geländeverlauf davon unterscheidet, wie Du es dargestellt hast, dann müsste es Differenzen zwischen Bauantrag und tatsächlichem Gelände geben. Und dann sieht es wieder nach einem Planungsfehler aus ...

Spaßig wird das Ganze, wenn im Lageplan zum Bauantrag korrekte Höhenangaben gemacht wurden und deren grafische Umsetzung auf die Schnitte nicht korrekt vorgenommen wurde.

MfG
Dirk Grafe
 
schubert79

schubert79

wenn es jetzt so ist wie von dir gezeichnet, dann ist das Schexxe... Du schaust ja permanent auch ne Mauer... Und dein Architekt hat dann echt ein Problem..
 
R

RamonaMira

Hallo, darf ich fragen wie die Sache ausgegangen ist?

Wir haben momentan dasselbe Problem. Haben nun das EG darauf und müssen 1,50 Erdreich wegbaggern um überhaupt aus der Terrassentür treten zu können. Der Architekt hat zwar darauf hingewiesen, dass es nicht "ganz gerade" sein wird, aber auf diese massiven Umstände hat er nicht hingewiesen. Wir sind echt am Verzweifeln.
 
WildThing

WildThing

Ja, das ist natürlich echt so richtig sch...e. Bei uns wars ja ähnlich mit dem "es ist nicht ganz gerade.."

Wir haben es jetzt so gelassen. Wie du an meinem Profilfoto erkennen kannst sieht man das Haus und davor die Gabionen. Wir haben zwar alles gedreht und gewendet, aber alles andere wären zu viele Kompromisse geworden. Auch waren wir uns nicht sicher ob uns nicht der Rohbauer eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt hätte, weil wir ja kurz vor Baubeginn waren. Wir hätten nämlich einen neuen Eingabeplan und eine neue Baugenehmigung gebraucht um unser Haus höher zu bauen....

Wir haben ums Haus rum jetzt einen 3 - 7 m breiten Abstand zur nächsten "Hangebene", d. h. wir können also schon aus der Terrasse heraus und können auch einmal hinten an den Gabionen vorbei. Inzwischen find ich es gar nicht mehr so schlimm, wir haben uns recht schnell dran gewöhnt. Etwas schade ist nur, das wir jetzt im Vergleich zu den Nachbarhäusern so "tief" liegen.
 
R

RamonaMira

Ja, ist bei uns ähnlich. Wir hätten eigentlich schon eingreifen müssen, als wir die extrem tiefe Baugrube gesehen haben. Aber laut Architekt war das alles richtig so. Wir bauen mit versetztem Pultdach und haben dadurch ein sehr hohes Dach, so dass wir an die maximal erlaubten 12 Meter Firsthöhe kommen. Ein Haus mit einem niedrigeren Dach (z.B. Satteldach) wäre daher sinnvoller gewesen, dann hätten wir höher gekonnt und hätten ebenerdig in den Garten gehen können. M.E. nach liegt hier ein grober Planungsfehler des Architekten vor. Das Haus passt nicht zum Grundstück. Darauf hätte er uns doch hinweisen müssen??? "Leider" sind die Pläne, Bauantrag usw. alle richtig und die Zahlen und Linien (Bestandshöhe) eingezeichnet. Aber ich frage mich, ob man als Laie selber erkennen muss, dass das eine Fehlplanung war und wie weit die Realität anders als die Pläne aussieht.

Am liebsten würde ich das anwaltlich prüfen lassen. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.

Habt ihr irgendwelche Schritte in die Richtung übernommen? Oder jemand anders hier im Forum???

Finde eure Lösung aber gut. So werden wir das im worst case dann auch angehen...
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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