das naechste Grundstuecksangebot...

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BauPaar

BauPaar

Hallo in die Runde,

wir sind ja immer noch auf der Suche, und haben nun doch mal wieder ein bezahlbares Grundstück angeboten bekommen - aber das ganze klingt ein wenig 'komisch':

- erst gab es angeblich schon einen "festen Kaufinteressenten" nebst "in Kürze anstehenden Beurkundungstermin", trotzdem wurde das Grundstück. weiter bei einem grossen Portal angeboten
- drei Wochen spaeter war es immer noch online, "wie bereits mitgeteilt ... fest reserviert", die Vermessungskosten seien jetzt abgeschlossen (komische Formulierung) und der Beurkundungstermin fest vereinbart.
- dann kam nach weiteren Wochen ein "ist wieder verfuegbar, wurde zwischenzeitlich mit x m2 vermessen"?!

Auf Nachfrage teilt der Makler dann mit, dass das Grundstück. voll erschlossen sei, die Versorgungsleitungen in der Strasse liegen und die Entsorgung zum Kanal auf dem NachbarGrundstück. erfolge (Leitungsrecht wird eingetragen) - das scheint auch das Grundstück. zu sein, von dem das jetzige 'abgeteilt' wurde.

Neben den Notar- und Gerichtskosten sowie der grunderwerbsteuer fallen noch Maklercourtage (ich hasse sowas, denn ich habe den nicht bestellt) seien noch x EUR Vermessungskosten hinzuzurechnen - warum? Oder eher: ist das ueblich? Die Vermessung war ja schon, und wir haben sie nicht bestellt/beauftragt...

Kanalbaubetraege seinen nach Auskunft des Landkreises entrichtet, was sich dann aber wieder komisch liest ist der Satz dazu: "diese Kosten gehoeren, genau wie die Vermessungskosten, nicht zu den Erschließungskosten und sind immer vom Erwerber zu tragen" - wer sagt das? Ist das Gesetz, oder deren Wunschdenken? Und wir sollen nun auch noch die Kanalkosten zahlen???

Eine Zufahrt müsste der Kaeufer auf seine Kosten schaffen, das scheint mir aber nicht ungewoehnlich.

Die Bebauung richtet sich dort nach §34 Baugesetzbuch (Nachbarschaftsbebauung), gelten da beispielsweise auch die 'ueblichen' Baugrenze von 3m zur Grundstücksgrenze? Oder ist das dann *alles* frei verhandelbar? Das Bundesland wäre Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt.

Danke für Eure Meinungen dazu,

b.
 
D

DG

Hallo BauPaar,

die Übernahme der Vermessungskosten und weiterer Nebenkosten ist hier natürlich verhandelbar, fraglich ist aber, ob sich der Verkäufer drauf einlässt. Man kann die Kosten seitens des Verkäufers auch auf den Grundstückspreis umlegen, dann steigt der m²-Preis eben um x Euro.

Zum 34§-Gebiet bzgl. des Grenzabstandes:

Man muss bzw. darf sich den örtlichen Begebenheiten anpassen. Wenn rundherum ein Grenzabstand von 2m oder 2,5m üblich und nachweisbar ist, kann man diese Bauweise idR auch für sich in Anspruch nehmen, fraglich ist, ob man das will und ob es sinnvoll ist. Ein (gutes!) Gegenargument ist der Brandschutz - ein Übergriff eines Brandes bei nur 4m zwischen Gebäudeteilen ist wahrscheinlicher, als wenn 6m dazwischen sind. Das Löschen und Retten wird auch schwieriger, abgesehen davon, dass die Gebäude dann auch tatsächlich sehr eng zueinander stehen. Das muss man dann ggü. dem Bauamt sorgfältig argumentieren und die Feuerwehr muss dem zustimmen bzw. die Rettung/Zuwegung im Brandfall gewährleistet sein.

NDS ist afaik auch noch auf dem Standard von 3m, andere Länder lassen in bestimmten Gebieten mit Bebauungsplan bzw. mit einer gewollt anderen Struktur mittlerweile auch B-Pläne mit geringeren Abständen zu.

Ist das Grundstück denn so eng, dass man es auf beiden Seiten ausreizen müsste? Wenn ja, sollte Euer Architekt ausloten, welche Grenzabstände das Bauamt für verträglich hält.

Aus ganz praktischer Sicht würde ich das aber schon selbst nicht unter 3m planen; das ist für eine Garage das absolute Mindestmaß und wenn man später mal im Garten was bauen oder am Haus anbauen will, kommt man bei 2m Grenzabstand nur mit kleinen Maschinen rein oder muss den Nachbarn fragen ...

Den verringerten Grenzabstand würde ich also nur empfehlen, wenn das Grundstück wirklich so eng ist, dass es mit normalen Grenzabständen nicht zufriedenstellend bebaubar ist.

MfG
Dirk Grafe
 
BauPaar

BauPaar

Danke für die Antworten!

Wir wollen gar nicht zwingend unter die 3m, auch und gerade aus Rettungsweg-Gruenden. War nur ein "könnte man...?", für Planungsspiele :)

Die Vermesserkosten welche über den Grundstückskauf abgewickelt werden, also enthalten sind, betreffen lediglich die Teilungsvermessung, damit "Dein" Grundstück auch eine eigene Flurstücksnummer erhält. Oder einfacher ausgedrückt, Du überhaupt das Stück Land kaufen kannst.
Aber warum weisen die das extra aus? Beim Autohersteller zahle ich doch auch nicht dafür, dass meine Serien-Sitze zum Werk gefahren werden?!

Ich denke, Du wirfst hier etwas durcheinander. Die Kanalbaubeträge betreffen die Herstellung des Kanalanschlusses in der Straße, die Erschließungskosten den Teil vom Kanal in der Straße bis an das noch zu erstellende Einfamilienhaus auf "Deinem" Grundstück. Diese Kosten sind immer vom Käufer zu tragen und gehören zu den Baunebenkosten. Abweichend davon können im Notarvertrag andere Regelungen getroffen sein.
das kam so vom Makler, deswegen war ich auch verwirrt... Oder die meinten die Kanalanschlusskosten des Nachbarn, an dessen Kanal wir angeschlossen werden sollen.

Ok, am Wochenende gucken wir uns das mal im Hellen an, dann gibrs vllt neue Fragen...
 
Musketier

Musketier

Probieren kann wie man es, obs klappt, steht auf einem anderen Blatt.
Kosten fürs böse M-Wort sind oft auch prozentual. Könnte sich also auch hier auswirken.




PS: nachträglich M-Wort ersetzt
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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