Grunderwerbsteuer auf noch nicht gebautes Haus - ja/nein?

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D

drno1234

Hallo liebes Forum,

ich bräuchte dringend euren Rat bei folgender Situation:
  • Ich habe ein unbebautes Grundstück von Privat gekauft (Bayern)
  • Auf dem Grundstück soll eine Doppelhaushälfte gebaut werden
  • Der Verkäufer des Grundstücks ist mein zukünftiger Baupartner.
  • Im Kaufvertrag habe ich mich verpflichtet einen vorgefertigten Werkvertrag mit einem Generalunternehmer anzunehmen. Dieser Werkvertrag beinhaltet aber noch keinen finalen Preis, da noch nicht definiert wurde welche Elemente ich tatsächlich ins Haus einbauen lasse.
  • Der Generalunternehmer steht in keinem persönlichen oder geschäftlichen Verhältnis zum Verkäufer - außer, dass der Verkäufer seine Doppelhaushälfte über den gleichen Generalunternehmer bauen lässt
  • Der Kaufvertrag enthält nur den Preis fürs Grundstück.
Meine Frage: muss ich nun auch auf das noch nicht gebaute Haus Grunderwerbsteuer bezahlen?
 
N

nordanney

Liest sich nach einem gekoppelten Geschäft = Grunderwerbsteuer auf alles.

Wirst Du sehen, wenn das FA sich meldet. Die sehen ja, dass Du mit dem KV such einen gekoppelten Bsuvertrag unterzeichnet hast.
 
F

Fuchur

Hättest du das Grundstück auch ohne den Werkvertrag bekommen? Es liest sich wie nein, dann wird auch Steuer auf alles fälig.
 
11ant

11ant

Der Kaufvertrag enthält nur den Preis fürs Grundstück.
Offenbar nicht, denn Du schreibst:
Im Kaufvertrag habe ich mich verpflichtet einen vorgefertigten Werkvertrag mit einem Generalunternehmer anzunehmen.
.
Der Generalunternehmer steht in keinem persönlichen oder geschäftlichen Verhältnis zum Verkäufer - außer, dass der Verkäufer seine Doppelhaushälfte über den gleichen Generalunternehmer bauen lässt
Jetzt machst Du mich neugierig: wie selig genau wird der, der das glaubt ? - hinter dem Strohmann von Karl und dem Strohmann von Heinz steckt in beiden Fällen Karl-Heinz, egal ob die Strohmänner für sich betrachtet nicht verschwägert sind :)
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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