[ küche] in Foren - Beiträgen

Meinungen zum Haus-Grundriss erwünscht

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... darum, irgendwas "hinzurotzen", egal wie das gerade ausschaut oder ob es funktioniert. sondern ihr solltet euch von Anfang an überlegen, welche Küche ihr wollt (also wo was hin soll, nicht ob es grüne oder rote Fronten werden). Vielleicht passt in den Raum ja gar keine Küche, wie ihr es euch ...

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... peinlich... 15 qm Kinderzimmer sind in Ordnung! 20 qm Schlafzimmer sind das nur, weil der "Gang" zum Schlafzimmer wohl da mit eingerechnet ist. Die Küche ist groß, und mit dem richtigen Küchenplaner wird das eine gelungene Küche. Meine einzige Anmerkung ist der Bereich mit den vielen Türen um ...

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mir gefällt der Grundriss nicht so richtig. Der Flur wäre mir zu lang. Das Wohnzimmer und die Küche sind sehr groß, wäre da nicht eine freistehende Kochinsel viel schöner als eine L-Lösung? Der Zugang zum Wohnzimmer erfolgt nur über eine ganz normal schmale Tür. Erstens steht diese Tür geöffnet ...

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die Sache mit der Küche ist aber das vllt Küche U V1.1 in den Grundriss passt aber zb (und jetzt kommt ein Küchen-Forum begriff) flugzeugträger V2.3 nicht deshalb bevor der Grundriss steht auf zur Küchenplanung wenn einem die Küche wichtig ...

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Hier noch mal das Haus auf dem Grundstück, das sollte so hinkommen. Eine Küche habe ich mal mit rein, ich bin allerdings kein Küchenplaner und die Küche wird sicher hier niemanden zufrieden stellen . Ich habe es mal wegen der Größe einfach zusammengestellt Zu den 2 Türen: Ist es nicht besser, wenn ...

... sein, dass wir vor lauter Grundrissen andere Dinge übersehen. Was wir hauptsächlich haben wollen ist einen großen Bereich für die Küche (links unten) und einen großen Ess- und Wohnzimmerbereich. Es soll im EG ein Gästezimmer rein und ein Bad mit Dusche. Im KG entsteht eine Einliegerwohnung ...

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Mal abgesehen, dass Du von Deinem Raster nicht wegkommst... Zieh doch jetzt mal die Garage die 3,42 m nach planlinks und verkleinere somit die Küche. Dann noch die 45 Gradwand begradigen... Gruß, Yvonne Edit: ändert aber nichts an der Sache, dass das Wohnzimmer im UG nicht als Wohnraum anerkannt ...



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