Da hörst du jetzt einen ganz schön lauten Stein vom Herzen plumpsen vor ErleichterungErst wenn der subunternehmer beauftragt wurde ist es zu spät. Also Vertrag mit GU ist kein Problem.
ja, JAZ Nachweis ist am wichtigsten. Angebot soll aber dennoch vorliegen.
Bis jetzt ist hier noch kein Fall bekannt, wo das Angebot nachgefordert wurde, aber das bafa behält sich das nunmal vor. Also lieber ein Angebot mit entsprechendem darin haben...
das wo der heizi unterschreiben muss kommt nach Ausführung der Arbeiten. Das ist ein Formular und heißt Fachunternehmererklärung
Gibt einen Rechner vom bwp, der die geforderten Voraussetzungen (VDI) erfüllt.mich frag mich nun wie ihr das beantragt habt?