Wer trägt die Kosten für einen Schmutzwasseranschlusskanal?

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W

warrior

Hallo zusammen,

hoffentlich könnt Ihr mir helfen.

Es geht um Folgendes:
Wir haben vor kurzem ein Grundstück in der zweiten Reihe gekauft. Es ist und als vollerschlossen verkauft worden.
Baurechtlich gesehen gelten unser Grundstück (2. Reihe) und das vordere (1. Reihe) als ein ganzes Grundstück.
Deswegen gibt es nur einen Schmutzwasseranschluss vorne an der Grundstücksgrenze, und er liegt im Bereich des vorderen Grundstücks

Dieser Anschluss ist mittlerweile belegt, weil auf dem vorderen Grundstück ein Haus steht.
Wir dürfen aber an den Anschluss nicht ran, weil der Nachbar dagegen ist.

Lange Rede – kurzer Sinn, die Stadt wird uns einen Schmutzwasseranschlusskanal an die Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt legen. Geschätzte Kosten – ca. 5000 Euro.
Wer trägt die Kosten? Ich bin der Meinung, dass der Verkäufer sie übernehmen muss, weil das Grundstück als vollerschlossen verkauft wurde.

Im Grundstückskaufvertrag steht leider nichts über einen Schmutzwasseranschluss. Und wir haben damals ehrlich gesagt nicht dran gedacht, weil wir der Meinung waren, dass es einen Anschluss gibt.

Danke im Voraus für Eure Antworten!
 
Der Da

Der Da

Wenn Euer Grundstück rechtlich als eines gilt, dann hat er ja nicht gelogen. Das Grundstück ist ja voll erschlossen. Dass du einiges davon nicht nutzen kannst, steht auf einem anderen Blatt.

Die Abwasserleitungs vom Haus bis vor an die Straße musst du ja auch zahlen. Wenn du diese Kosten abziehst, biste wahrscheinlich bei ca 2000€ Mehrkosten. Dafür würd ich keinen Streit anfangen... meine Meinung.

Wenn du es genau geregelt haben willst, musste zu nem Anwalt. Oder versuchen dich aussergerichtlich zu einigen.... aber ich befürchte, das bringt mehr Ärger als es am Ende einbringt.
Ihr solltet vielleicht mit dem verküfer klären, ob der Nachbar euch das Recht verweigern darf.

Wir haben auch voll erschlossen gekauft, mit dem mündlichen Hinweis, dass 1960 ein Wasseranschluss nicht bezahlt worden ist. Wir willigten ein, die damals offenen 1000 DM zu zahlen. die Rechnung der Gemeinde dann 12 000 €
Wir waren geschockt, die Nachbarn(Verkäufer) waren verblüfft, und die Gemeinde lacht sich ins Fäustchen.
Wenn unser Grundstück dadurch nicht immer noch viel billiger als üblich gewesen wäre, würden wir uns heute drüber aufregen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Es geht um Folgendes:
Wir haben vor kurzem ein Grundstück in der zweiten Reihe gekauft. Es ist und als vollerschlossen verkauft worden.
Baurechtlich gesehen gelten unser Grundstück (2. Reihe) und das vordere (1. Reihe) als ein ganzes Grundstück.
Deswegen gibt es nur einen Schmutzwasseranschluss vorne an der Grundstücksgrenze, und er liegt im Bereich des vorderen Grundstücks

Dieser Anschluss ist mittlerweile belegt, weil auf dem vorderen Grundstück ein Haus steht.
Wir dürfen aber an den Anschluss nicht ran, weil der Nachbar dagegen ist.

Lange Rede – kurzer Sinn, die Stadt wird uns einen Schmutzwasseranschlusskanal an die Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt legen. Geschätzte Kosten – ca. 5000 Euro.
Wer trägt die Kosten? Ich bin der Meinung, dass der Verkäufer sie übernehmen muss, weil das Grundstück als vollerschlossen verkauft wurde.
Du trägst die zu erwartenden Kosten ganz allein, denn das Grundstück ist "voll erschlossen". Voll erschlossen bedeutet nichts anderes, als das in der, dem Grundstück vorgelagerten, Straße alle öffentlichen Anschlüsse liegen.

Inwieweit und ob überhaupt der vordere Nachbar das Recht hat, Deinen Anschluss zu verweigern kann Dir das Kanaltiefbauamt beantworten. Die Entscheidung über die Nutzung liegt imho beim Kanaltiefbauamt und nicht beim Nachbarn. Mit welcher Begründung verweigert er den Anschluss überhaupt?

Letztlich war es Deine Dummheit, Dich vorher nicht ausreichend zu informieren und ich bin ziemlich sicher, daß sich eine entsprechende Formulierung hinsichtlich der Erschließungskosten in Deinem Notarvertrag findet. Also spare Dir das Geld für langwierige Rechtsstreitigkeiten, bei welchem absehbar ist, daß Du unterliegst. Sprich mit dem Eigentümer des Kanals - hier Kanaltiefbauamt - und versuche darüber hinaus, eine einvernehmliche Lösung mit Deinem Nachbarn zu finden; ihr lebt eine Weile nebeneinander

Freundliche Grüße
 
H

holzinio

Wie bei allen anderen Dingen gilt auch hier:
Wenn im Vertrag steht dass das Haus vollerschlossen ist muss es das auch sein.
Sonst gilt der Vertrag als nichtig und du kannst davon zurücktreten oder Nacherfüllung verlangen.

Um einen Anwalt kommst du nicht rum.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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