Hier in BY ist so etwas sicher eine Abweichung von der BY Bauordnung. Welche BO gilt denn Bei Dir?Warum sollte es nicht erlaubt sein? Ich kenne als begrenzende Höhe laut Bebauungsplan nur die 8m Firsthöhe.
Wir haben gute 2,90m Breite, Tiefe knapp unter 4m und da ein U reingemacht. Die Breite reicht locker aus. Den Durchgang vom Flur würde ich aber weglassen, der kostet euch richtig Meter in der KücheReicht für euch die Breite der Küche aus?