Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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H

hanghaus2023

Die Garage an der Grenze ist sicher im Mittel höher als 3 m. Schaut auch viel steiler aus als die Höhenlinien vermuten lassen.

Ist so etwas laut Bebauungsplan erlaubt?
 
D

Dachshund90

Beispielsweise würde ich im Hobbyraum das Fenster demjenigen vom Hauswirtschaftsraum entsprechen lassen und dem Essbereich ein ungeteiltes Festelement verpassen.
Guter Hinweis, danke! Da wird sich sowieso noch etwas ändern, da aus dem Hobbyraum auch ein Zugang in den Garten entstehen soll. Hinsichtlich des Essbereichs finde ich deinen Ansatz gut, da werden etwas größeres bzw ungeteiltes einplanen lassen.

Mein Kommentar bezog sich auf die Abscheidung des Garagenbauantrages
Soll heißen: ja, ist möglich?

Die Garage an der Grenze ist sicher im Mittel höher als 3 m. Schaut auch viel steiler aus als die Höhenlinien vermuten lassen.

Ist so etwas laut Bebauungsplan erlaubt?
Warum sollte es nicht erlaubt sein? Ich kenne als begrenzende Höhe laut Bebauungsplan nur die 8m Firsthöhe.
 
kbt09

kbt09

Meinst du aus Beitrag 104? Ist halt schlecht vermaßt. Raum vermutlich so 3,2 x 3,2 m? Breite reicht .. eigentlich schon zu breit, weil kein Platz für Insel und Laufweg von rechts nach links dann wiederum zu groß.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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