Vorgehen für Einfamilienhaus Neubau bei vorhandenem Grundstück

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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11ant

11ant

D.h. ich habe in der hinteren linken Ecke (von der Straße aus gesehen) den Nullpunkt gesetzt.
Das ist für Deine planerische Denkweise ungünstig: Wasser fließt nie bergauf, und auch Dein Höhenbezugspunkt wird wohl eher an der Straße als an der Talsohle des Grundstückes orientiert sein.
man könnte unten ebenerdig aus dem Keller in den Garten gehen, jedoch ist das EG etwas hoch für einen schönen Zugang zum Garten.
Ich empfehle Dir, das Straßengeschoß entsprechend nicht als "Erdgeschoss" anzusprechen, und zum Thema Talgarten die Forensuche nach dem Stichwort SupaCriz.
Wie seht ihr das hinsichtlich Erdbewegungen und Kosten, bekommen wir einen Keller hier tatsächlich "etwas günstiger", da Erdbewegungen auch für ein Haus ohne Keller notwendig wären?
Ich würde das weniger positiv formulieren, aber ja: die Erdbewegungen im Zusammenhang mit dem Hereinstellen eines Hauses in dieses Grundstück werden der Baggerschaufel nur noch marginale Schlenker abverlangen, um auf dem kurzen Dienstweg auch noch eine schöne Kellergrube reinzubasteln ;-)
Leider gibt es auch in Beitrag 1 keine umfassende Skizze, wo man das mal schnell nachgucken könnte. Und den ganzen Thread lese ich nicht nochmal.
Noch leiderer gibt es bis dato überhaupt keine brauchbare Insbildsetzung der MitdiskutantInnen: kein Luftbild, kein Katasterausschnitt, kein Bebauungsplan (bitte jeweils aussagekräftig, nicht knapp ausgeschnitten !). Nach der Skizze in Beitrag #36 grenzt das Grundstück planunten an Bauerwartungsland, also an eine andere "Nutzungsart". Das macht die (wie bei Blockrandbebauung) dargestellte Baufenstergrenze zweifelhaft.
 
D

Dachshund90

Guten Morgen,

Das ist für Deine planerische Denkweise ungünstig: Wasser fließt nie bergauf, und auch Dein Höhenbezugspunkt wird wohl eher an der Straße als an der Talsohle des Grundstückes orientiert sein.
Klar, verstehe. Ich wollte nicht mit "Minus-Metern" die Höhen angeben. Denke es ist aber klar, wie die Höhen verlaufen.

Danke für den Hinweis auf das andere Thema, es gibt sicher Parallelen. Ich vermute, dass unser Hang ein klein wenig flacher ist, was gerade das Begehen des Gartens aus dem Wohnbereich hoffentlich einfacher macht. Die Ideen finde ich jedoch nicht schlecht.

Ich würde das weniger positiv formulieren, aber ja: die Erdbewegungen im Zusammenhang mit dem Hereinstellen eines Hauses in dieses Grundstück werden der Baggerschaufel nur noch marginale Schlenker abverlangen, um auf dem kurzen Dienstweg auch noch eine schöne Kellergrube reinzubasteln ;-)
Gut, klar ist es beides Aufwand. Aber somit geben wir den Architekten wohl recht, dass sich der Keller hier zumindest anbietet :-)

Noch leiderer gibt es bis dato überhaupt keine brauchbare Insbildsetzung der MitdiskutantInnen: kein Luftbild, kein Katasterausschnitt, kein Bebauungsplan (bitte jeweils aussagekräftig, nicht knapp ausgeschnitten !). Nach der Skizze in Beitrag #36 grenzt das Grundstück planunten an Bauerwartungsland, also an eine andere "Nutzungsart". Das macht die (wie bei Blockrandbebauung) dargestellte Baufenstergrenze zweifelhaft
Ich tue mir schwer, diese Dokumente hier zu veröffentlichen. Sie "gehören" nicht mir. Denke die wichtigen Infos gibt die Skizze her.
Im Bebauungsplan ist für das Bauerwartungsland natürlich auch etwas vorgesehen. Das Baufenster zieht sich als langes, 18m breites Fenster komplett von bebauten Nachbar bis in das Bauerwartungsland durch. Die einzige begrenzende Angabe aus dem Bebauungsplan ist die GHmax von 8,0m.
 
H

hanghaus2023

Ist es wirklich so, dass das Grundstück im Osten so viel flacher ist als im Westen? Zeig doch mal ein par Bilder vom Grundstück. Deine Skizze ist auch nicht gerade Maßstäblich.
 
D

Dachshund90

Ja, die Skizze ist sehr grob und es ging ja zunächst nur grob um die Einschätzung bei diesem Höhenverlauf. Es läuft minimal flacher zur Ostecke aus, ist in der Skizze zu drastisch dargestellt.
 
H

hanghaus2023

Falls der Bebauungsplan online ist(was ich vermute) dann kann man da Teile raus herzeigen. Ich kann mir kaum vorstellen, das man nur eine Angabe im Bebauungsplan regelt.

Einen Plan vom Grundstück hast Du doch sicher zumindest im Notarvertrag sollte doch ein Grundstück Plan vorhanden sein.

Im Geoportal gibt es regelmäßig auch Höhen.

Wenn schon ein Architekt tätig ist, dann gibt es doch auch einen Vermessungsplan mit Geländerhöhen. Den solltest zumindest mal herzeigen.

Du hast doch das Grundstück schon warum kannst Dann nicht genauere Informationen zur Verfügung stellen?

MMn ist hier eher UG und EG eine Lösung als der Keller. Aber das kann man eben leider nicht beurteilen mit so wenig Input.

Das Gelände ist auf der ersten Hälfte doppelt so steil, wenn Deine Höhenlinien stimmen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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