Vorbereitung im Neubau, Exk. im Bestandsbau- Termine Fördermöglichkeit

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Reltaw2021

Hallo liebe Leute!

Wie Ihr wisst, gibt es bestimmte staatliche Programme, die nur bei Bestandsbauten anwendbar sind. Deshalb muss man mit dem Antrag auf Förderung warten, bis man in einem Bestandsbau wohnt, der vor wenigen Montaen/ Jahren noch ein Neubau war. :)

Bei bestimmten Themen wie seniorengerechtes Wohnen mit schwellenlosen, rollstuhlgerechten Türöffnungen lohnt sich das bestimmt nicht, aber bei allen Programmen, die mit Elektrifizierung zusammenhängen wahrscheinlich schon. Wer kann Tipps dazu geben? Wie setzt man das am besten terminlich, buchhalterisch und technisch um? Eigentlich würde unser Haus-Hersteller "alles aus einer Hand" machen, was leider dazu führt, dass einzelne Gewerke nicht sachlich und beleghaft voneinander unterschieden werden können. Nur mit Leerrohren ist es ja nicht getan und ein Haushersteller möchte für seine schon eingebrachte Hardware ja auch Geld sehen, während sich der Elektriker, der am Ende nur einen fachgerechten Anschluss herstellt, mit einer Rechnungslegung, die auch preislich die Hardware umfassen würde, unglaubwürdig macht.

Beispiel: Treppenlift, Vorbereitung im zu erstellenden Neubau, tatsächliche Inbetriebnahme viele Monate später, wenn Oma zur Familie zieht, durch den Elektriker oder einen anderen Handwerker mit Rechnungslegung.
 
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TinaLa22

Ich kann dir zwar keine Tipps geben, gebe aber zu bedenken:
Du solltest dich genau informieren, was „Bestandsbauten“ im Sinne der KfW sind… Auch wenn Oma erst einige Monate später einzieht, ist dein neu gebautes Haus nicht unbedingt eine „Bestandsimmobilie“.
Ich habe da kürzlich selbst recherchiert und meine, irgendwas von 5 Jahre nach Baugenehmigung gelesen zu haben… Finde es allerdings gerade nicht wieder
 
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Reltaw2021

Danke für deine Einschätzung Tina!
Ich habe natürlich schon mit der KfW telefoniert, bevor ich die Frage stellte.
Für die KfW wird ein Bauwerk eine Bestandsimmobilie, nachdem sie bezogen wurde.
Andere Fristen gibt es sicher im Baugesetzbuch bzw. Gewährleistungsrecht oder im Steuerrecht, wenn es um Abschreibungen geht, aber für meine Fragestellung würde es mir schon reichen, wenn mir jemand, auch gerne per privater Nachricht, einen Tipp zum Ablauf geben könnte.

VG Retlaw
 
Tassimat

Tassimat

Ich glaube auch, dass die Immobilien ein gewisses Mindestalter haben müssen für die meisten Programme.
Erstbezug ist auch so ein Problem.

was leider dazu führt, dass einzelne Gewerke nicht sachlich und beleghaft voneinander unterschieden werden können.
Weniger Trennung kann auch besser sein. So kannst du eigentlich nicht förderfähige Gewerke bzw. Leistungen zum Teil mit abdecken. Nach einer neuen Elektrik muss beispielsweise verputzt werden. Damit ist das oftmals ebenfalls förderfähig, da notwendig. Oder du kannst die Rechnung soll erstellen lassen, dass die Elektrik teuer ist, der nicht förderfähige Anteil günstiger. Für den Handweker, der alles aus einer Hand macht ist es egal, du optimierst aber deine Förderung damit.

Wie auch immer, du verlierst dich zu sehr im Detail.
Lies erstmal die konkreten Programme nochmal mit Verstand durch.
Welche Förderprogramme willst du überhaupt nutzten?
 
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TinaLa22

Mein Einwand scheint zumindest für die Bundesförderung für effiziente Gebäude zu gelten.

Der TE hat vermutlich eher Programme wie 159 / 455 im Sinn. Dazu habe ich leider keine Definition zu „Bestandsimmobilie“ gefunden.
Wenn die KfW also die Auskunft gegeben hat, dass es mit Einzug eine Bestandsimmobilie wird, finde ich den Ansatz gar nicht so verkehrt, da eventuell noch den ein oder anderen Euro „herausholen“ zu können :cool:
Würde mich tatsächlich an der Stelle dann auch interessieren, ob das irgendwie umsetzbar ist...
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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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