ᐅ Voraussetzungen Einliegerwohnung Leitungen, Zähler etc.
Erstellt am: 12.11.2021 20:54
Hausnr.6 12.11.2021 20:54
Hallo allerseits,
ich hoffe, dass uns hier geholfen werden kann.
Wir bauen in RLP ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller. Die Einliegerwohnung wird ca. 45 qm groß werden und wird zunächst von meiner Mutter bewohnt. Da wir auf Dauer keine Fremden bei uns wohnen haben möchten, werden wir - wenn meine Mutter nicht mehr da ist, was hoffentlich noch lange dauern wird - die Einliegerwohnung danach als Ferienwohnung anbieten. Evtl würde auch unser Sohn dort irgendwann mal einziehen.
Von meiner Mutter bekommen wir eine Pauschalmiete, bei Vermietung als Ferienwohnung ja ebenfalls (pro Tag oder Woche).
Die Frage ist daher, ob wir uns getrennte Leitungsführungen für Elektro und Kalt-/Warmwasser inkl. Zähler (auch für die Wärmepumpe) sowie die Erweiterung des Zählerschranks sparen können.
Laut telefonischer Auskunft der KfW sind dies keine Voraussetzungen für den Zuschuss. Gibt es aber z. B. im Rahmen des Baurechts oder Heizkostenverordnung oder oder oder Vorschriften, die diese ganzen Installationen erforderlich machen?
Ich danke euch für eure Antworten!
Viele Grüße
Hausnr.6
ich hoffe, dass uns hier geholfen werden kann.
Wir bauen in RLP ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung im Keller. Die Einliegerwohnung wird ca. 45 qm groß werden und wird zunächst von meiner Mutter bewohnt. Da wir auf Dauer keine Fremden bei uns wohnen haben möchten, werden wir - wenn meine Mutter nicht mehr da ist, was hoffentlich noch lange dauern wird - die Einliegerwohnung danach als Ferienwohnung anbieten. Evtl würde auch unser Sohn dort irgendwann mal einziehen.
Von meiner Mutter bekommen wir eine Pauschalmiete, bei Vermietung als Ferienwohnung ja ebenfalls (pro Tag oder Woche).
Die Frage ist daher, ob wir uns getrennte Leitungsführungen für Elektro und Kalt-/Warmwasser inkl. Zähler (auch für die Wärmepumpe) sowie die Erweiterung des Zählerschranks sparen können.
Laut telefonischer Auskunft der KfW sind dies keine Voraussetzungen für den Zuschuss. Gibt es aber z. B. im Rahmen des Baurechts oder Heizkostenverordnung oder oder oder Vorschriften, die diese ganzen Installationen erforderlich machen?
Ich danke euch für eure Antworten!
Viele Grüße
Hausnr.6
ypg 12.11.2021 21:36
Es gibt Vorgaben einer Einliegerwohnung, zb Warm-/Wasserzähler, Bad und Küchenvorrichtung, getrennter Hauseingang… aber kein Heizverbrauchszähler nmW
Hausnr.6 12.11.2021 21:39
ypg schrieb:
Es gibt Vorgaben einer Einliegerwohnung, zb Warm-/Wasserzähler, Bad und Küchenvorrichtung, getrennter Hauseingang… aber kein Heizverbrauchszähler nmWKannst du mir bitte sagen, von wem diese Vorgaben gemacht werden? Z.B. Landesbauordnung etc? Und wo ich das finden kann. Ich suche mich seit Tagen dumm und dämlich...
Getrennter Eingang, Bad und Küche ist klar und das habe ich auch gefunden. Aber zu den Leitungen und Zählern nichts.
ypg 12.11.2021 22:15
Abgeschlossene Wohneinheiten haben und brauchen einen separaten Zähler - wo das zu finden ist, weiß ich nicht mehr… ist ein fest verankertes Wissen meinerseits. Schau mal in der allg. BauVO rein, vielleicht steht es da.
Hausnr.6 12.11.2021 22:28
ypg schrieb:
Abgeschlossene Wohneinheiten haben und brauchen einen separaten Zähler - wo das zu finden ist, weiß ich nicht mehr… ist ein fest verankertes Wissen meinerseits. Schau mal in der allg. BauVO rein, vielleicht steht es da.Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten erforderlich. Daher meine Frage.
ypg 12.11.2021 22:41
Hausnr.6 schrieb:
Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten erforderlich. Daher meine Frage.Laut Anhang ist dies erst ab 3 Wohneinheiten in RP erforderlich. da sieht man, dass sehr vieles länderbezogen ist. Dein Land hast Du nicht genannt.
Da musst Du ja nur 6qm Abstellfläche vorweisen 😉 Wahrscheinlich sind die teurer als die bescheidenen Wasser-Zähler, die quasi knapp unter einem Hunni 😀
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