Stellplatz am Haus sein, der von drei Seiten einegezäunt ist??

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Myrna_Loy

Ich verstehe aber immer noch nicht, was jetzt daran hinterlich ist, rückwärts einzuparken und wo das Platzproblem ist. Da ist meine Garage deutlich enger.
Der Preis. Ich käme mir auch über den Tisch gezogen vor, so viel Geld für einen Stellplatz zu zahlen, der sich nicht bequem nutzen lässt und von anderen als Durchgang benutzt wird.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ich versteh das Problem eher anders. Der Eigentümer der Wohnung wird sein Gartentürchen nutzen wollen, ist ja auch praktisch Pflanzen u.ä. nicht durch die Wohnung tragen zu müssen. Das würde mich als Stellplatzbesitzer auch stören, weil ich da eine, im Zweifel schwer nachzuweisende, Gefährdung meines Fahrzeugs sehen würde.

Weil ich das Thema spannend finde, hab ich mal bissle gegoogelt, alles auf Basis der MBO (Musterbauordnung) und nicht der entsprechenden LBOs).
- Es könnte sich tatsächlich um einen Rettungsweg handeln. Das Haus hat nur 2 OG und damit ist das Anleitern per "Handleiter" zulässig. Dazu muss die Feuerwehr im Zweifelsfall an das Haus kommen. Das Türchen dürfte dann aber nicht abschließbar sein, oder per 3-Kant zu öffnen (auf den Bildern ist aber ein Schloss zu erkennen). Ich könnte mir vorstellen, dass die mittlere OG/DG Wohnung als. 2. Rettungsweg nur über den Garten der darunter liegenden EG Wohnung erreichbar ist.
- Falls nicht schon in der Teilungserklärung berücksichtigt, nach einem Urteil (OLG Hamm, Beschl. vom 03.08.2009 – I-15 Wx 288/08 ) gilt "Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall durch Stimmenmehrheit eine Gebrauchsregelung treffen, nach der eine im Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers stehende Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg genutzt werden kann. " .
- Als Indiz, dass ein Stellplatz aber nicht als Zugang zum Rettungsweg geeignet ist, und nicht so einfach darüber führen darf kann aber das Urteil des Amtsgericht Wuppertal (Urteil vom 15.07.2015 – 91b C 25/15 ) angesehen werden. "Das Problem war, dass, nachdem die Stadt die Auflage erteilt, einen Rettungsweg ständig freizuhalten, ein Stellplatz faktisch nicht mehr nutzbar war. Es wurde daher ein Architekt damit beauftragt, die Stellplätze neu aufzuteilen. "

Nun wird guter Rat vermutlich nur über einen Fachanwalt für Baurecht (u. Gutachter, usw.) führen können. Oder über einen Hinweis an die Stadt, mit der Konsequenz vermutlich diesen Stellplatz zu verlieren (und dann eine unbestimmte Entschädigung zu bekommen). Alternativ den Bauträger dazu zu bringen, eine Vorrichtung anzubringen, dass dieses Türchen nur als Rettungsweg benutzt werden kann (z.B. mit Alarmkoppelung). Da nutz der Nachbar die vermutlich nicht all zu oft um seine Erde in den Garten zu bringen. Aber es ist dein Recht, dass dies nur (!) ein Rettungsweg ist und nicht alltäglich benutzt wird.
 
Musketier

Musketier

Der Preis. Ich käme mir auch über den Tisch gezogen vor, so viel Geld für einen Stellplatz zu zahlen, der sich nicht bequem nutzen lässt und von anderen als Durchgang benutzt wird.
Der Preis ist hinterlich beim Rückwärtseinparken? Das wäre mir neu.

Ich denke hier werden 2 Sachen durcheinandergeworfen.
Das eine ist die Nutzbarkeit des Stellplatzes. Aus den Bildern kann ich keine deutliche Einschränkung des Stellplatzes durch das Fallrohr oder durch die Enge des Stellplatzes erkennen. Durch Rückwärtseinparken wäre der Parkplatz meines Erachtens sogar noch besser erreichbar. Es sei denn man hat viel im Kofferraum zu tun.

Das andere ist das Thema Gartentor. Hier würde ich unter Umständen eine Lösung akzeptieren, dass im Brandschutzfall die Fluchttür genutzt werden kann, jedoch nicht als Standarddurchgang. Da gibt es doch sicherlich irgendwelche technischen Möglichkeiten.
Andernfalls lagert man halt irgendwas vor dem Tor ab oder parkts zu.

PS: ich wurde beim Schreiben unterbrochen und habe Romeos Beitrag erst jetzt gesehen. Dem kann ich nur zustimmen.
 
11ant

11ant

Hier würde ich unter Umständen eine Lösung akzeptieren, dass im Brandschutzfall die Fluchttür genutzt werden kann,
Da wäre wohl ein Parken in weniger als 90 cm verbleibendem Durchgangsmaß in der Gefahr, als fahrlässige Körperverletzung verfolgt zu werden. Wenn das Törchen irgendeine brandschutztechnische Relevanz hat, halte ich den Verkauf des Stellplatzes schlicht für Betrug. Bauträgerei scheint in manchen Städten als Einstiegsjob in die OK zu gelten :-(
 
Musketier

Musketier

Da wäre wohl ein Parken in weniger als 90 cm verbleibendem Durchgangsmaß in der Gefahr, als fahrlässige Körperverletzung verfolgt zu werden. Wenn das Törchen irgendeine brandschutztechnische Relevanz hat, halte ich den Verkauf des Stellplatzes schlicht für Betrug. Bauträgerei scheint in manchen Städten als Einstiegsjob in die OK zu gelten :-(
Bei einem Nachbarn mit den Maßen 90-60-90 .......und das andere Bein auch ..... könnte es eng werden, da gebe ich dir Recht. Ansonsten sollte man aber meinen, wenn Otto Normal aus dem Auto aussteigen kann, dann sollte ein anderer im Notfall auch am Auto vorbei gehen können. Vermutlich ist der Fall aber noch etwas anders. Rettungsweg ist vermutlich über die Dachterrasse. d.h. Die Feuerwehr müsste mit ihren Gerätschaften (Leitern/Strungtuch/-kissen etc.) erstmal an die Dachterrasse. Dann dürften die 50-60cm Parkabstand tatsächlich nicht ausreichen. Es entstünde dann die Frage, ob der Stellplatz oder der Fluchtweg nicht nutzbar ist. Für ein von beiden muss sich der Bauträger dann entscheiden.
 
Y

ypg

Hmm..,irgendwie ein Schildbürgerstreich.
Und ist es nicht so, dass man - wenn man möchte - seinen Stellplatz mit einem Carport versehen kann? Ich kenne einige MFHs mit ETWs, wo sich welche zusammentun und dann einen Doppelcarport auf zwei ihnen explizit zugewiesenen benachbarten Stellplätze drauf gebaut haben. Oder auch einzelne.
Ok, wirst Du wahrscheinlich nicht wollen, aber was wäre, wenn?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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