Rechte bei einer Privatstraße mit Wendeschleife

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Privatstraße

Hallo Hausbau-Forum,

leider konnte ich zu folgendem Thema nicht so viele Informationen finden.
Das Thema ist wahrscheinlich auch relativ speziell und betrifft nur wenige. Aber vielleicht gibt es hier ein paar gute Hinweise.

Wir haben die Möglichkeit, eine Privatstraße aufzukaufen, die direkt vor unserem Grundstück ist. Die Privatstraße ist eine Verkehrsfläche und verbindet circa zehn Häuser mit dem öffentlichen Weg. Die Privatstraße hat eine Breite von circa 5 m und dient als Geh- und Fahrtweg, Feuerwehrzufahrt und für die entsprechenden Leitungen (Ver- und Entsorgung).
Dies ist auch mit einem Baulasteneintrag abgesichert.

Direkt vor unserem Grundstück befindet sich eine Wendeschleife, die aktuell von den Nachbarn als Parkplatz genutzt wird. Das Thema nervt uns schon relativ lange, weil einige Nachbarn denken, dass sie vor unserer Einfahrt parken dürfen. Die Wendeschleife (zusätzlich zum Weg, ca. 120m²) tangiert eigentlich auch nur unser Grundstück, die anderen Häuser sind entweder weiter vorne an der Privatstraße bzw. auf der gegenüberliegenden Seite. Deshalb war der Gedanke, die Privatstraße abzukaufen. Der Kaufpreis ist bereits bekannt und würde ins Budget passen. Zum Vergleich: Kaufpreis für die Privatstraße entspricht ca. 10 m² Bauland.
Einfach ausgedrückt, könnten wir für den Preis von 10m² Bauland unser Grundstück um ca. 120m² erweitern, sofern die Wendeschleife nur von uns genutzt werden dürfte..

Welche Rechte hätten wir, wenn dir Privatstraße uns gehören würde? Es geht hauptsächlich um die Wendeschleife, die vor unserem Grundstück ist. Wie viel Platz bräuchte die Feuerwehr? (Aktuell wird die Wendeschleife nicht zum Wenden genutzt. Die Müllabfuhr z.B. fährt Rückwärts auf die Privatstraße). Die Anwohner könnten mit ihren Autos problemlos durchfahren und auf ihrem jeweiligen Grundstück parken. Allerdings haben einige Nachbarn 3-4 Autos und nehmen sich das Recht raus, auf der Wendeschleife mit ihren Autos zu parken, weil sie schon länger dort wohnen…
Könnten wir problemlos den Nachbarn mitteilen, dass keiner mehr auf der Privatstraße parken darf, nur wir und unsere Besucher?
Dürften wir auf der Wendeschleife ein Carport errichten? Eine Hecke pflanzen? Eine Garage ist wahrscheinlich nicht erlaubt? Was sagt die Rechtsprechung dazu?
Die Wendeschleife wäre natürlich für uns eine enorme Bereicherung, wenn wir damit was anfangen könnten.
Wenn wir die Wendeschleife nicht nutzen könnten, macht ein Kauf auch nur bedingt Sinn, da so eine Privatstraße ja auch einige Pflichten mit sich bringt...

Was denkt ihr?

Vielen Dank für Euer Feedback!
 
kbt09

kbt09

Die Privatstraße hat eine Breite von circa 5 m und dient als Geh- und Fahrtweg, Feuerwehrzufahrt und für die entsprechenden Leitungen (Ver- und Entsorgung).
Dies ist auch mit einem Baulasteneintrag abgesichert.
Was ist genau eingetragen?

Und, eine Skizze der Lage und Situation sagt mehr als 1000 Worte. Du kennst die Situation, wir nicht.
 
H

hanghaus2023

Was genau steht in den Verträgen der Nachbarn? Besitzen die lediglich ein Fahrrecht?

Wenn Du kaufst, bleiben mMn Alle vertraglichen Leistunge gleich.
 
mayglow

mayglow

Dürften wir auf der Wendeschleife ein Carport errichten? Eine Hecke pflanzen? Eine Garage ist wahrscheinlich nicht erlaubt?
Ich kenn die rechtliche Lage nicht, aber ich nehme mal an, wenn das auch als Verkehrsfläche dient, dann ist das nicht fest überbaubar. Keine Ahnung wie grundliegend eine Nutzungsänderung abläuft, aber nur weil es dein Grundstück ist, darfst du vermutlich trotzdem nicht beliebig damit umgehen. (Ich vermute parken verbieten geht ggf, wenns nicht fest als Parkfläche in irgend nem Plan steht.... aber wie die Rechte da zum Durchsetzen aussehen und ob man sich das antun möchte, weiß ich nicht (e.g. ich vermute, wenn du regelmäßig Autos von Nachbarn abschleppen lässt, wirst du nicht der aller lieblingsnachbar))

Ansonsten hab ich auch etwas Probleme mir die Situation vorzustellen. Ist diese Wendeschleife irgendwo mitten in der Straße (weil du meintest, die Autos können durchfahren) oder ist das ganz am Ende und danach kommt eh nichts mehr?

Bei uns sind für den Privatweg auch Baulasten eingetragen für Verkehrsflächen für die Feuerwehr, ggf könnt ihr das ja auch einsehen, wie es für diesen Abschnitt im speziellen aussieht?
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Eine Flurstückskarte und Informationen zur Widmung der Straße wären schon hilfreich. Ebenso Einträge über Wegerechte im Grundbuch.

Sollte es:
- keine öffentliche Widmung geben
- keine Wegerechte bzw. Nutzungsrechte eingetragen sein
- kein Notwegerecht für andere Anlieger gegeben sein
könnte das Aufstellen von Hindernissen zur Befahrung (z.B. Pfosten mit Öffnungsmöglichkeit für die Feuerwehr) durchaus zulässig sein.

P.S. Auch wenn es eine Wegerecht gibt, ist dies kein Parkrecht. Da das Absperren dann ggf. aber nicht zulässig ist, wird das Durchsetzen eher schwierig. Der Abschleppwagen will erstmal vom Auftraggeber bezahlt werden.
 
C

Costruttrice

Vor Monaten ging der Verkauf einer Privatstraße und was der Eigentümer von den Anliegern fordert durch die Medien. Da ging es meine ich ich um Parken bzw Gebühren und Straßensperre. Google mal nach „Siebenpfeiferstraße in Zweibrücken“. Freunde haben sich die Käufer der Privatstraße jedenfalls mit ihren Aktionen nicht gemacht, so weit ich das erinnere.

Dass vor eurer Einfahrt geparkt wird, würde mich an euer Stelle auch nerven, ich würde den Kauf der Straße wahrscheinlich auch prüfen.
Aber man muss auch an die Folgen denken, die Anderen fühlen sich ja offenbar im Recht und dann kommst du…
Bebauung müsstest du abklären mit Bauamt, das kann man ohne die Gegebenheiten zu kennen schwer beurteilen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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