Pflicht von Bodendämmung im Dachgeschoss

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G

Grokobud

Hallo, ich besitze ein Haus nach Energieeinsparverordnung 2016.
Der Raum unterhalb des Dachs dient als Abstellraum und ist über eine Einschubtreppe erreichbar.
Das Dach ist über eine Zwischensparrendämmung isoliert.
Ich habe jetzt gelesen es sei Pflicht die Decke ebenfalls zu dämmen. Deckenbalken sind bei mir frei von Isoliertung, die Begehbarkeit vom Raum über Platten habe ich selber durchgeführt.

Kann mir jemand bestätigen ob dem so ist und einen Hinweis auf den Normtext geben?

Vielen Dank
 
G

Grokobud

Decke im DG ist nicht gedämmt, auf die Sparren habe ich Platten gelegt. DG hat eine Rigipsdecke, darüber ist der Abstellraum.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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