Neubau Einfamilienhaus - Begleitet uns dabei!

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Zuletzt aktualisiert 27.07.2024
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M

Myrna_Loy

Es bleiben ja 670 cm Breite für den reinen Wohn/Ess/Kochbereich. Da muss keine Technik, keine Garderobe etc. untergebracht werden. Wenn ich mir so mein Ess/Kochzimmer mit 7x4,10 m ansehen, dann finde ich 670 cm Breite schon sehr großzügig.
Dein Haus hat aber nicht >300 qm Wohnfläche mit einer Investitionshöhe zwischen 1,5 und 2 Millionen. Ich wäre anspruchsvoller, wenn ich so viel Geld investieren würde, ich habe aber auch schon genug Villen von innen gesehen, dass ich weiß, es geht besser, interesssanter - und natürlich auch viel schlimmer. ;)
 
Y

ypg

Das zeigt sehr schön, warum mir der Entwurf so gar nicht zusagt.
Mir sind beim Zeichnen die vielen Wände aufgefallen… letztendlich stehen Küche, WZ und Essbereich je einzeln da.
Es bleiben ja 670 cm Breite für den reinen Wohn/Ess/Kochbereich. Da muss keine Technik, keine Garderobe etc. untergebracht werden. Wenn ich mir so mein Ess/Kochzimmer mit 7x4,10 m ansehen, dann finde ich 670 cm Breite schon sehr großzügig.
Die Gesamt-Fläche gibt schon sehr viel her. Ich sehe das auch entspannt. Würde sogar sagen, dass die Einliegerwohnung noch 30-50cm abbekommen könnte.
 
G

gregman22

Leider gab es heute den ersten „Planungsschock“.
Unser Architekt hat uns zwei Neuigkeiten mitgeteilt, die er in Rücksprache mit dem Bauamt erfahren hat.
1) Der Hochwasserschutz ist scheinbar nicht so trivial wie angenommen. Wir erhalten die Tage Rückmeldung, wie sich die Planung zu ändern hat. Im allerschlimmsten Fall müssen wir das EG um bis zu 60cm erhöhen - das wäre für mich ein Supergau.
Bei diesem Punkt frage ich mich wirklich, wieso das erst jetzt erkannt wird.

2) Kurzer Rückblick: Wir haben aus 2 erlaubten Vollgeschossen die andere Option mit nur 1 Vollgeschoss, aber dafür 40% mehr Grundfläche gewählt. Dadurch passte die Einliegerwohnung besser ins EG-Konzept. Anschließend hat unser Architekt mit den Dachneigungen experimentiert und im Zuge dessen das eigentlich nicht angedachte Dachgeschoss (2 Zimmer mit insg. 38m2) gewonnen. Darauf aufbauend haben wir nun abseits der letzten Feedbacks von euch das Raumkonzept quasi finalisiert. Nun der heutige Schock: Das Bauamt hat uns die Dach-Idee aberkannt, da sie das Dach als Vollgeschoss sehen. Nun fallen uns die 38m2 weg.

Vor allem der Büroraum schmerzt. Aber statt das OG jetzt mit einem Raum zu erweitern, tendieren wir dazu, 1 Kinderzimmer zu eliminieren und das 2. Büro ins OG zu setzen. Die Kinder, die es heute noch nicht gibt, verbleiben vorerst in einem Kinderzimmer und wenn die Zeit gekommen ist, wandert ein Büro ins Gästezimmer im Keller…
Wir wollen auf unser Schmuckstück „Galerie“ nicht verzichten.

Habt ihr kreative Ideen?
 
B

Bertram100

Wir wollen auf unser Schmuckstück „Galerie“ nicht verzichten.
Kann ich zwar verstehen. Trotzdem solltet ihr euch mal Häuser ohne Galerie angucken. Die mit Galerie sind schön auf Instagram, die ohne Galerie sind die bei denen einem das Herz aufgehen kann weil die Einrichtung so schön ist. Bei der Galerie hält sich das warme Gefühl in Grenzen. Ist halt modernes Wohnen, aber darum nicht besser. Wenn ihr ansonsten ausreichend Tageslicht plant, ist ohne Galerie sogar noch schöner.
Wenn euch das bewusst ist und ihr immer noch eine Galerie wollt, dann bitte. Dann tut es nicht so weh wenn der Grundriss sich dem unterordnet.
Wenn aber die Galerie gerade so wichtig ist dass man den Rest nicht mehr sehen kann, dann sollte man mal einen Schritt zurück treten und gucken.
Wenn ihr irgendwann mal ins Grab fallt, dann wird die Galerie nicht das sein woran ihr euch dankbar erinnert (nehme ich mal an).

Hier im Forum ist ein sehr schönes Haus mit Fensterläden und wunderbar eingerichtet. Niemand ruft da nach einer Galerie. Weil es so geschmackvoll und schön eingerichtet ist. Leider weiss ich nicht mehr von wem das Haus ist.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Wow! Für die bisher erfolgten Planungsversuche möchte der Architekt doch hoffentlich keine Entlohnung?

Die Grundlagen des B-Plans wie andere Grundlagenermittlung (mEA gehört auch erforderlicher Hochwasserschutz dazu)
steht ja wohl an erster Stelle und ist nicht oder zumindest nur äusserst unzureichend erfolgt
 
G

gregman22

Wow! Für die bisher erfolgten Planungsversuche möchte der Architekt doch hoffentlich keine Entlohnung?

Die Grundlagen des B-Plans wie andere Grundlagenermittlung (mEA gehört auch erforderlicher Hochwasserschutz dazu)
steht ja wohl an erster Stelle und ist nicht oder zumindest nur äusserst unzureichend erfolgt
Ehrlich gesagt bin ich sehr gespannt, was da zurückkommt. Das würde ich mir keineswegs gefallen lassen.

Der Architekt hat mich zwar schonmal darauf hingewiesen, dass wir den Hochwasserschutz berücksichtigen müssen, aber er kann von mir Amateur nicht erwarten, dass ich daraus die richtigen Schlüsse ziehe, nicht wahr?
Dass es sich jetzt plötzlich um eine 60cm Erhöhung handeln könnte, ist der Wahnsinn. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie unser Plan noch hält, wenn es dazu käme. Eine marginale Einschränkung wie 10cm lass ich mir ja noch eingehen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2024
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