Malen vor der Endabnahme

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P

Payday

Unser Bauunternehmen ist der Meinung, das wir vor der Endabnahme eigentlich gar nicht in unseren Haus malen und auch keine Bodenbeläge einsetzen dürfen. Wenn wir es trotzdem machen (mit seiner Erlaubnis), haftet er nicht für Schäden, die durch durch Fremde verursacht werden. Das ist soweit ja auch klar, das dreckige Tapeten und Fußböden dann unser Problem sind. Allerdings will er 2Tage vor der Abnahme einen Tag der offenen Tür machen und JEDEN rein lassen ohne Kontrolle durch irgendwem.

Es ist nun mal so, das man leichter die Wände bearbeitet, solange keine Innentüren und Schalter dran sind. Und die Haftung dafür will er dann natürlich auch nicht übernehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, das das so erlaubt ist...
 
P

Payday

ach ja bevor gefragt wird: bauunternehmen, nicht bauträger. wir sind eigentümer des grundstücks
 
T

toxicmolotof

Auch wenn es schon woanders stehen mag: Welche rechtliche, vertragliche Konstruktion? Wer ist Bauherr, wer Grundstückseigentümer? BT? GU?
 
T

toxicmolotof

Will er das? Wo steht das? Warum lässt du das zu? Hat Potential für ärgerliche Kleinigkeiten.
 
P

Payday

bauunternehmen, ich bin eigentümer des grundstücks, Schlüsselfertig ohne Wand und fußböden im og, inkl Küche (wenn auch mit fetten aufpreis)

er will 2 tage vor der übergabe nach fertigstellung des hauses einen tag der offenen tür veranstalten. JEDER kann ohne anmeldung usw das gesamte haus angucken. draußen gibts dann gratis wurst und die fettigen finger werden drinnen abgewischt. es geht hier nicht um rohbau sondern das fertige haus! alles ist drin, küche treppe, Fliesen, haustür (mit fingerprint) usw. jeder kann die schubläden der küche aufmachen, angrabbeln, 300-500 leute laufen die Treppe rauf und runter, jeder begrabbelt den fingerprint usw...

vertraglich steht drin, das er hausbesichtigungen machen darf während der bauphase. von tag der offenen tür war keine rede
 
B

Bauexperte

Allerdings will er 2Tage vor der Abnahme einen Tag der offenen Tür machen und JEDEN rein lassen ohne Kontrolle durch irgendwem.
Unabhängig von der Frage des Hausrechtes - was spricht dagegen, daß Dein BU die Baustelle nutzt, neue Kunden zu gewinnen? Entstehen durch die Besichtigung Schäden ist er so oder so in der Haftung.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2024
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