Ja, ein großer Carport, wo man zw Haus und Auto auch mal Fahrräder parken kann. Der darf dann ruhig so breit wie möglich sein.Würde hinter der Garage einen Raum Planen für Fahrräder und Co. Evlt. Statt Garage ein Carport mit Abstellraum.
Sehe ich auch so. Der Bebauungsplan ist aber eine Katastrophe. Frage doch deinen Architekten mal, was es mit der gleichzeitigen Festsetzung von Grundflächenzahl und GR auf sich hat. Ist IMHO gar nicht möglich:Ich verstehe diesen Bebauungsplan auch so, dass die Garagen im blauen Baufenster und bei einigen Grundstücken zusätzlich in den Sonderfeldern platziert werden können.
Du hast doch noch Platz im Baufenster. Rück' doch mit dem Haus auf die Baugrenze, dann reicht's auch für eine Doppelgarage. Südgarten und -Terrasse wird eh überschätzt.Ist eine Garage mit Innenbreite 3,5 m ausreichend, um mit dem Fahrrad am Auto vorbeizukommen?
Ja.Eine Garage an der Grenze darf bis zu 9 m lang sein oder?
Wir hätten schon gerne eine Garage. Bei 9 m Länge wäre ja noch ein 3 m Abstellraum hinter dem Auto möglich. Die Garage müsste halt breit genug sein, um gut mit dem Rad am Auto vorbeizukommen.Würde hinter der Garage einen Raum Planen für Fahrräder und Co. Evlt. Statt Garage ein Carport mit Abstellraum.
Werd ich machen. Wenn ich den Text richtig verstehe, bezieht sich GR auf die Max. Grundfläche des Hauses. Diese "darf durch die Grundfläche von Wintergärten, Terrassen und Balkonen um bis zu 30% überschritten werden." Grundflächenzahl bezieht sich dann wohl auf die gesamte Grundfläche inkl. Garage? Wir werden aber mit beiden Zahlen kein Problem haben, da wir möglichst viel Grünfläche unbebaut lassen wollen und auch unser Budget begrenzt ist.Frage doch deinen Architekten mal, was es mit der gleichzeitigen Festsetzung von Grundflächenzahl und GR auf sich hat. Ist IMHO gar nicht möglich:
Ja, vom Baufenster würd's schon reichen. Aber wir wollen südseitig möglichst viel Abstand zur Straße, so dass uns nicht jeder Spaziergänger auf den Teller sehen kann. Mit einer "Komfort-Einzelgarage" können wir uns auch abfinden.Du hast doch noch Platz im Baufenster. Rück' doch mit dem Haus auf die Baugrenze, dann reicht's auch für eine Doppelgarage. Südgarten und -Terrasse wird eh überschätzt.
Ja, schön ! - das hatte ich gar nicht erwartet, ich dachte die wären schon fertig und geheim.Ich freu mich schon auf die Grundrissdiskussionen.
Eine Angabe, die sogar "unser Spezialist" unklar findet, ließe mich da nicht so entspannt sein. 130 qm für Hausgrundfläche, Garage und Fahrspuren wären nicht fett.Wir werden aber mit beiden Zahlen kein Problem haben, da wir möglichst viel Grünfläche unbebaut lassen wollen und auch unser Budget begrenzt ist.
Ja vielleicht haben die Genehmiger eine praktikable Interpretation der geheimnisvollen Stadtplanergedanken gefunden. Die Festsetzungen sind jedenfalls widersprüchlich und IMHO unzulässig.bezieht sich GR auf die Max. Grundfläche des Hauses
Ausgehend von der GR-Definition in 3(4) Bebauungsplan in Verbindung mit §19(4) Baunutzungsverordnung könnte es schon knapp werden. Aber vielleicht sehe nur ich mit meinem engen Vermesserblick Probleme, die es gar nicht gibt. Es beim Architekten anzusprechen halte ich dennoch nicht für falsch.Wir werden aber mit beiden Zahlen kein Problem haben