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ᐅ §19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche


Erstellt am: 28.01.18 16:24

Chriscross28.01.18 16:24
Guten Abend Zusammen,

wie bei alle dingen rund ums Bauen und Co. von denen man selber keine Ahnung hat, versucht man sich erst mal im Internet oder vorliegenden Dokumenten schlau zu lesen.

Ich selber habe das nun, zu dem obigen Theme, mehrmals versucht. Man liest sehr viel halbwissen und viele Wiedersprüche.
Zudem kommt hinzu, dass es von Fall zu Fall Riesen Unterschiede geben kann. Das hängt von einem selbst, aber auch von der Region und vom Bebauungsplan ab.
Deshalb schreibe ich diesen Beitrag.

Aus diesem Grund hoffe ich hier mit meinem Anliegen Rat zu finden. Ich habe in Folge versucht alles wichtigen Informationen zu filtern und wieder zu geben um Verstandnissprobleme zu umgehen.

Frage: Wie und mit was, darf ich mein Grundstück maximal bebauen? Welche Bebauung zählt wie viel?

Ziel meiner Frage ist zu wissen, wie groß meine Terrasse im Endeffekt werden darf wenn alles andere wunschgemäß bebaut ist, da ich hier gerade in der Planung bin.

Im Anhang ist einmal eine ungefähre Planung zur besseren Orientierung.

Fakten:

  • Grundstücksgröße = 835 qm
  • Festsetzungsschlüssel - Nutzungsmaß = 0,25
  • Grundfläche Haus = 100qm (weitere Bebauung nicht vorhanden)

Gebaut werden soll:

  • Terrasse (Holzbolen)
  • Auffahrt (Steine Beton)
  • Carport inkl. Schuppen
  • Zuwegung zum Haus (Steine Beton)

Zum Bebauungsplan / Begründung:

  • Grundflächenzahl = 0,25
  • Geschossflächenzahl = 0,25
  • "Für die befestigten Teile der Grundstück-Flächen sind nur Wasser- und Luftdurchlässige Ausführungen zulässig. Befestigungen wie Betonunterbau, ... sind unzulässig"
  • "Grundstückswege und Zufahrten... nur in Erforderlicher Breite befestigen"
  • "...zulässige Versiegelung für Zufahrten und Nebenanlagen gem. § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung von bis zu 50%."
  • "...soll die zulässige Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihrer Zufahrt sowie sonstige Nebenanlagen Max. um 50% überschritten werden."

Ich hoffe auf zufriedenstellende Beantwortung meiner Frage und bedanke mich schon mal im Voraus.

Beste Grüße
Christopher
Nordlys28.01.18 16:46
835 durch 4 gibt 209 ca. Plus fünfzig Prozent davon, gibt 209 Haus und 104 Terrasse. Das wäre Max.. Das brauchste mit den geplanten 100 gar nicht. Wo ist Dein Problem?
Chriscross28.01.18 17:26
Nordlys schrieb:
835 durch 4 gibt 209 ca. Plus fünfzig Prozent davon, gibt 209 Haus und 104 Terrasse. Das wäre Max.. Das brauchste mit den geplanten 100 gar nicht. Wo ist Dein Problem?


Diese Rechnung war die erste auf meinem Zettel. Dazu habe ich mir aber auch meine Gedanken gemacht, was aber nicht heißen soll das die Rechnung auch falsch ist.

Meine Überlegung und die Antwort zu der Frage "Wo ist dein Problem?"

Du rechnest die 835 qm x 0,25 = 209 qm zu überbauende Fläche.

Zusätzlich kommen die 50% hinzu. Sind 209 qm / 2 = 104 qm.

Die 209 qm beziehen sich aber auf das ges. Grundstück welches bereits mit 100 qm Haus bebaut ist.

Haus fällt jedoch nicht in die 50% regel wenn ich hier richtig informiert bin.

Somit haben wir noch 109 qm + 50% sind 159 qm für Terrasse Auffahrt und Zuwege.

Ab das richtig ist konnte mir bisher keiner sagen, da es sich bisher alle zu einfach wie du gemacht haben. Was aber wie gesagt nicht heißt das es falsch ist. Ich habe nur eine andere Denkweise angesprochen.

Beste Grüße
Nordlys28.01.18 17:36
Ich seh das wie Du . 159 ungefähr bleiben noch.
Chriscross28.01.18 18:01
Dann plane ich vorerst mit den 159 qm weiter und wer weiß, evtl. werden wir ja beide noch über eines Besseren belehrt.
Escroda28.01.18 18:30
Du hast dir viel Mühe mit den Informationen gegeben, eine wichtige Information, nämlich das Datum der Offenlage des B-Planes (bzw. welche Fassung der Baunutzungsverordnung anzuwenden ist), fehlt und die Fragmente aus den schriftlichen Festsetzungen sind derart verkürzt, dass der Sinn nicht mehr zu erkennen ist.
Aufgrund des Verweises auf § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung gehe ich mal von einem neueren Bebauungsplan aus (nach 1990) und dass der Bebauungsplan keine Privilegien bei der Anrechnung für Wasser- und Luftdurchlässige Ausführungen gestattet oder anderweitige Regelungen bezüglich Grundflächenzahl trifft.
Die Grundflächenzahl ist dann in zwei Schritten zu berechnen:
Grundflächenzahl-1 (Hauptanlagen):
zulässig: 835*0,25=208,75
vorhanden: Haus + Terrasse = 10*10+2,5*5+5*5=137,5
Grundflächenzahl-2 (Hauptanlagen und Nebenanlagen):
zulässig: 208,75+208,75/2=313,125
vorhanden: Haus + Terrasse + Garage + Zufahrt +Zuweg = 137,5+8*18+2*10=301,5
Fazit: Die Grundflächenzahl wird in zulässiger Weise durch die begünstigten Nebenanlagen überschritten. Deine Terrasse kann sogar noch ca. 12m² größer werden.
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