Keller oder Bodenplatte für Grundstückssituation sinnvoller?

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Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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hanghaus2023

6% Gefälle sind im Bereich des Hauses gerade mal 75 cm das geht leicht ohne Keller. Wenn Du das Haus drehst sind es nur 0.5m.

Ich schaue immer gern wie die Nachbarn das gelöst haben und frage die auch wie sich der Baugrund so darstellt.
 
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hanghaus2023

Was ist die Bezugshöhe für THmax = 6,5 m, FHmax = 10,5 m? Ein unvollstaendiger Bebauungsplan ist nicht zu gebrauchen. Was wird geplant? Satteldach?
 
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TobsBAU

Hi zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Beitrage, auf die Fragen möchte ich gerne eingehen:


Auf den ersten Blick würde ich schätzen, dass Du noch gut ohne Keller bauen kannst. Die Geländemodellierung wird Dir so oder so nicht erspart bleiben. Aber der Keller ist dann nochmal ein ordentlicher Batzen drauf.
Die Frage, die man sich eigentlich zuerst stellen sollte wäre imho: Was brauchst Du und wie hoch ist das Budget?
Ab davon ist eine Hebeanlage keine Katastrophe. Wenn Du sie dennoch fürchtest, zwingt Dich selbst mit Keller niemand eine zu bauen.
Wenn ich Deine Skizze richtig deute, stellst Du Dein Haus maximal ins Gefälle. Vielleicht wäre eine quadratischere Form etwas günstiger.
Für die Ausrichtung des Hauses sind in meinen Augen folgende Punkte von Relevanz:
  1. Nutzbarkeit Garten bei vernünftiger Belichtung
  2. Sichtbezug zur Burg (bzw. Nord-Ost Seite, das würde natürlich auch mit einer anderen Ausrichtung funktionieren
  3. Garage/Carport auf der Nordwestseite (an Gehweg)
  4. Nutzbarkeit/Ausrichtung Dach für Photovoltaik (Grundstück ist in BW, daher Pflicht und auch gewünscht)
  5. Aus diesem Grund und auch um zusätzliche Kosten zu vermeiden und Stauraum zu schaffen plane ich auch mit einem Satteldach
Ich bin aber bei dir, ein quadratischer Grundriss würde unabhängig davon sicherlich auch funktionieren und hätte geringe Vorteile bzgl. Modellierungsaufwand des Geländes. Wie schon geschrieben denke ich aber, dass man an einer 1 m Stützmauer im Nordosten (die beiden angrenzenden Grundstücke bereits realisiert haben) nicht drum rumkommt...

Mehr gerne morgen. In der Kürze erst einmal: mit "(11ant) Kellerregel" / "Keller-Frage" findest du hier meine Beiträge zum Thema Meinung Deines Grundstückes zu Keller ja oder nein oder ggf. Teilkeller. Ob der Aushub gut zum Wiedereinbau taugt, kommt auf seine Qualität an. In jedem Fall ist er ausgehoben fluffiger als im vormals eingebauten Zustand, bedarf also einer Verdichtung. Wiedereingebaut hat er also nicht dasselbe Volumen wie abgefahren.

Das ist Quatsch. Das Grundstück und erst recht das Baufenster sind nicht so riesig, daß es zu einer Unzahl an Probeentnahmestellen käme. Ich würde hier einfach den Innenkreis des Baufensters auswählen.
Danke für die Einschätzung, könntest du im Konzeptentwurf mal Punkte einzeichnen, wo nach deiner Auffassung Probeentnahmestellen (inkl. Garage/Carport im Nordosten) notwendig wären bzw. auch wie viele?

Grundsätzlich hast du bei dem Gefälle das Problem, dass du zwischen den Stühlen sitzt. Für einen reinen Flachlandplan ist es zu viel Gefälle, für ein Hanghaus zu wenig. Bei Überlegungen solltest du auch immer noch die kompletten Außenanlagen mit berücksichtigen. Wo kommt die Terrasse hin, wie wollt ihr vom Haus in den Garten kommen (Treppen?), wo wäre der Lichthof des Kellerbüros? Was sinnvoller ist, hängt alles auch ein bisschen von euren Anforderungen ab (z.B. wie häufig nutzt du das Büro?). Letztendlich kommen hier in zwei Varianten sehr unterschiedliche Grundrisse heraus. Deshalb will ich auch nur auf eine Detailfrage eingehen

Aushub kann man natürlich für Anschüttungen verwenden, aber die meisten Böden lassen sich nicht kontrolliert verdichten und du musst mit Setzungen rechnen. Grasflächen und Blumenbeete kannst du da machen, aber eine Einfahrt musst du auf Schotter gründen
Ich habe den Konzeptentwurf mal um eine mögliche Terrasse, Lichthof und Zufahrt ergänzt. Stufen in den Garten wären evtl. noch ok, aber die Terrasse sollte natürlich ebenerdig sein. Ein älterer Architekt hat mir folgende Meinung mitgegeben: "wer tiefer sitzt, hat immer das Nachsehen, sie wollen nicht tiefer als ihrer Nachbarn sitzen etc...". Die Nutzung des Büros ist in jedem Fall gegeben (2-3 Tage in der Woche).


Was uns zu Split als weitere Option bringt. Das muss nicht gleich ein halbes Geschoss sein. Manchmal reichen schon 2 bis 3 Stufen nur im EG, um einen merklichen Effekt zu erzielen. Damit lässt sich auch oft sehr schön zonieren.
Interessanterweise habe ich auch schon zu Beginn des Projektes über Split als Option nachgedacht. Allerdings ist keiner der Architekten etc. auf dieses Thema wirklich eingegangen (trotz meiner Hinweise). Neben dem Vorteil, dass man das Gelände besser nutzt, sehe ich auch den Vorteil im Wohn/Ess/Kochbereich lokal ein großzügigeres Raumgefühl zu erzeugen etc.

6% Gefälle sind im Bereich des Hauses gerade mal 75 cm das geht leicht ohne Keller. Wenn Du das Haus drehst sind es nur 0.5m.

Ich schaue immer gern wie die Nachbarn das gelöst haben und frage die auch wie sich der Baugrund so darstellt.
Wie geschrieben haben die Nachbarn einfach bis auf Straßenniveau, oder fast bis auf Straßenniveau aufgefüllt und Stützmauern gesetzt etc. Unter Kostengesichtspunkten halte ich diese Lösung für fraglich und finde, dass ein Grundstück mit leichtem Gefälle etc. viel ansprechender sein kann als einfach eine plan aufgeschüttet Fläche...

Mich zu der Frage des Budgets.
Das Budget ist noch nicht 100 % fix (hängt vor allem aber auch von der Zinsentwicklung ab). Ich gehe aktuell von aus, dass gut 550 t€ darstellbar sind, bzw. halte ich die Summe für angemessen (600 t€ wären aber vermutlich auch noch machbar).
Das Grundstück ist bereits erworben und vollständig bezahlt, d.h. der genannte Betrag steht zur Verfügung für:
  • Hausbau inkl. Nebenkosten und Ausstattung
  • Zufahrt
  • Garage/Carport inkl. Abstellraum für Fahrräder (mögliche Streichposition)
  • Zisterne (mögliche Streichposition)
  • Photovoltaik-Anlage
  • Garten (vor allem Terrasse)
Was ist die Bezugshöhe für THmax = 6,5 m, FHmax = 10,5 m? Ein unvollstaendiger Bebauungsplan ist nicht zu gebrauchen. Was wird geplant? Satteldach?
Geplant ist wie bereist geschrieben ein Satteldach, erlaubt ist aber quasi alles. Ich habe die Informationen aus dem Bebauungsplan angehängt. 2 Vollgeschossen sind ebenfalls zulässig.


Abschließend möchte ich noch anmerken, dass der Nachbar im Südwesten eine Garage auf der Grundstücksgrenze geplant hatte, diese gegenwärtig jedoch nicht bauen kann (durch das aufgeschüttete Grundstück ist diese zu hoch und nicht genehmigungsfähig). Wenn ich aufschütten würde, wäre das dann möglich bzw. ist auch der Wunsch da, dass ich eine Baulast übernehme (die nach einer Aufschüttung wieder hinfällig wäre)...
 

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K a t j a

K a t j a

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass der Nachbar im Südwesten eine Garage auf der Grundstücksgrenze geplant hatte, diese gegenwärtig jedoch nicht bauen kann (durch das aufgeschüttete Grundstück ist diese zu hoch und nicht genehmigungsfähig). Wenn ich aufschütten würde, wäre das dann möglich bzw. ist auch der Wunsch da, dass ich eine Baulast übernehme (die nach einer Aufschüttung wieder hinfällig wäre)...
Mal wieder herzlich gelacht. Danke dafür!
Ich persönlich mag es ja gar nicht, wenn sinnlos angeschüttet wird. Hier hat sich Dein Nachbar damit selbst ein schönes Ei gelegt und Du hast gleich jemand gefunden, der Dir Deine Geländemodellierung auf der Seite bezahlt.
 
Y

ypg

Alle Fertighausanbieter etc., mit denen ich bisher in Kontakt war, sind auf diese Gegebenheiten ich wirklich eingegangen,
Das ist schnell und einfach erklärt: Fertighausanbieter bieten meist keine Keller an und müssen auf Partner verweisen, (Bodenplatte auch, ist aber übersichtlich und unproblematisch). Außerdem birgt ein Keller oft, sehr oft, auch in Kombi mit Fertigbau, Probleme. Das will man ungern thematisieren, denn man gewinnt mit Problemen keine Kunden.
Welchen Ratschlag könnt ihr mir bzgl. Bodengutachten geben (genaue spätere Bebauung noch nicht fixiert)?
Da das Grundstück nicht all so groß ist, sollte es ausreichen, wenn man ungefähr weiß, wo das Haus hinkommt.
Damit hast Du schon angefangen. Man sollte also schon so ungefähr wissen, wo was sein könnte.
SO Wohnräume u Terrasse, NW Nutzräume. Ich würde das Haus noch weiter nach NO schieben und mit Terrasse in SO bzw. auch noch mit SW-Garten. Das ergibt ja schon zwei Punkte für die Bohrungen des Baugrundgutachtens.

um in Nordost-Richtung einen Kellerraum mit Tageslicht zu generieren, der ggf. als Büro dienen könnte.
Bedeutet zusätzlich der höheren Kellerkosten auch noch den Keller IN die thermische Hülle zu nehmen und den Keller in Wohnraum auszubauen. Nur für einen Raum…
Ich sehe bei… grob 70cm überhaupt keinen Grund, an einen Keller zu denken. Ich sehe auch keinen Grund, großartig an Auffüllung oder ähnliches zu denken. Die 10cm vorn gleicht man mit Schotter bzw Auffahrt auf.
Hauseingangstür das nächste Niveau und den Restgarten nach NO mit sehr breiten Stufen im Rasen, also übers ganze Grundstück. Das Hausfundament gleicht man mit Bepflanzung oder Hochbeet aus. Ist ja nur hinten. Rest ergibt sich. Zur Not könnt ihr hinten immer noch die teure
stellen. Aber ich sehe da keine Notwendigkeit drin. Zumindest nicht mit aktuellen Infos und Status.
Am besten zeichnet man sich mal auf, was für Optionen man hat.
Papier, Buntstifte und viele Schablonen und dann Handyfotos zum Vergleich.

Ich weiß noch nicht einmal, was das ist.
Grundsätzlich hätte ich nicht zwingend aufgefüllt, dadurch aber, dass das Grundstück auf der Südostseite soweit erhöht wurde und von dort natürlich auch das Hauptlicht kommt, sehe ich mich fast schon gezwungen wenigstens in Teile eine Auffüllung vorzunehmen.
??? Dein Hauptlicht kommt von oben, und der Hügel ist ein Nichts.
Nordöstlich gibt es in einiger Entfernung eine Burg, die bei der Planung des Hauses (Sichtbezug) ebenfalls berücksichtigt werden soll.
Schön!! Schlafzimmer bietet sich da an, oder?
Wir haben einen Dom, der nie richtig Dom wurde… auf deren Kirchturm schauen wir von der Toi. Davon haben wir mehr als ein krampfhaftes Fenster im Wohnzimmer. Vielleicht kommt das ja bei Euch noch mal zur Sprache.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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