Kein Stauraum im Garten

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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D

DG

Man darf ja an der Grenze nur eine Wand (Garage, etc.) mit max. 9 Meter Länge haben.

Hinter der Garage (6m Länge) habe ich allerdings noch 4-5 Meter Platz. Mit dem Platz kann ich auch so nicht viel anfangen.

Kann ich dann hinter der Garage ein Carport anbringen mit 4 Meter Länge. Mit den 6m Garage wäre ich dann bei 10 Metern.

Meine eigentliche Frage: Zählt der Carport auch als "Wandfläche"? Eigentlich ja nicht oder? Er hat keine "Wand".
Hallo Uwe,

das Carport zählt auch als Grenzbebauung und wenn Du die 9m zu einer Grenze überschreitest, musst Du den Rest idR per Baulast auf dem Nachbargrundstück sichern.

Dazu kommt, dass der Anbau dann ebenfalls grenzständig ist, obwohl er nicht genau an der Grenze steht, d.h., insgesamt bist Du dann bei 13m Grenzbebauung. Solange Du keine weitere Grenzbebauung hast oder planst, geht das noch.

Clever wäre es allerdings, die Garage in 9 x 3 m Größe direkt an die hintere Grenze zu bauen, dann brauchst Du keine Baulast, hast 12m Grenzbebauung und keinen toten Raum hinter der Garage.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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