Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden?

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J

jpg2400

Hallo liebe Forengemeinde,
ich plane gerade mit meiner Verlobten den Neubau eines Einfamilienhaus. Wir sind gerade auf der Grundstückssuche und haben derzeit ein Grundstück in Aussicht, dass jedoch aufgrund der Form und Lage etwas schwer zu bebauen sein dürfte.

Anbei der ungefähre Grundriss. Das Grundstück ist 460 m2 groß. an der langen Kante rechts unten verläuft eine Hauptstraße. An der angrenzenden Kante links unten verläuft ebenfalls eine kleine Straße, welche von der Hauptstraße abgeht.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsberech eines Bebauungsplan, sondern im unbeplanten Innenbereich.

Die 2 unmittelbar angrenzenden Nachbargebäude sind 1-geschossige Wohngebäude mit Satteldach (ohne Kniestock). Daneben ist eine Baulücke. Daneben befindet sich eine größere Doppelhaushälfte, mit (m.E.n.) 2 Vollgeschossen. Also Satteldach mit mind. 1.8 Kniestock.

Die Frage, die wir uns jetzt stellen ist, ob wir auf dem Grundstück ein Haus bauen können, mit unseren Anforderungen.

Wir möchten gerne ein Einfamilienhaus bauen, mit einer Grundfläche von ca. 90-100m2 und einer Wohnfläche von 150 m2.

Was ich bereits herausgefunden habe ist, dass es für das Grundstück eine positive Bauvoranfrage gab, für ein Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoss und 100m2 Grundfläche.

Was meint ihr:
- Ist es auf Grund der verwinkelten Form überhaupt möglich, sinnvoll eines solches Haus zu errichten, so dass auch noch etwas Garten über bleibt?
- WIe sieht es grundsätzlich mit Zufahrten zum Grundstück aus? Bislang gibt es für das Grundstück keine. Das Grundstück wurde wohl mal mit dem danebenenliegenden geteilt. Ist es denkbar, dass man eine Zufahrt von der Hauptstraße aus genehmigt bekommt? Mit was für Kosten muss man in etwa rechnen?
- Ich bin mit der Berechnung der Vollgeschosse in Niedersachsen überfordert. Ich weiß, dass max 2/3 der Höhe 2.2m nicht überschreiten darf, damit es nicht als Vollgeschoss gilt. Aber was heißt das konkret? Mit welchem Kniestock kann ich in etwa rechnen?
- Ist die Doppelhaushälfte noch prägend für das Umfeld, so dass ich evt. sogar 2 Vollgeschosse errichten kann?

LG und Danke
Julian

EDIT: Ich habe mal ein Bild von oben sowie Bilder von den Nachbargebäuden angehängt
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Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Zeichne Dir die 3 Meter Grenzbebauung ein, dann siehst Du, was Du an Baufenster hast und ob es reicht.
P.s. Karo- oder Millimeterpapier ist dabei einfacher.
 
J

jpg2400

Gibt es eine kostenlose App für Mac, mit der man Grundstücke + Haus planen kann um mal einen 3D-Eindruck von dem ganzen zu bekommen?
 
S

Scout

- Ich bin mit der Berechnung der Vollgeschosse in Niedersachsen überfordert. Ich weiß, dass max 2/3 der Höhe 2.2m nicht überschreiten darf, damit es nicht als Vollgeschoss gilt. Aber was heißt das konkret? Mit welchem Kniestock kann ich in etwa rechnen?
Auf max. 2/3 (der Grundfläche des untenliegendes VG) darfst du die 2,2m Höhe überschreiten, so herum passt es.

Das kommt dann auf den Kniestock, den Neigungswinkel sowie die Breite der Giebelseite an. Zwei dieser Parameter solltest du uns bekannt geben, dann kann man damit auch den dritten maximal dimensionieren.

Muss es denn ein Satteldach werden?
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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