H
Hausbaer
Hallo,
bewohne eine Doppelhaushälfte auf einem Grundstück mit ideeller Teilung (4 Parteien), d.h. formell sind wir eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Praxis und laut Teilungserklärung braut aber jeder sein eigenes Bier (jeder hat einen eigenen Garten mit alleiniger Sondernutzung) , aber es gibt eine gemeinsame Zufahrt, die auch von allen gemeinsam unterhalten und gesichert werden muss.
Benötigen wir daher als Wohnungseigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, oder reicht für jeden die private Haftpflichtversicherung, die ja gegen diese Haftpflicht für eine selbstgenutzte Immobilie auch absichert? Mögliche Szenarien die ich sehe sind z.B. der Postbote der auf der gemeinsamen Zufahrt ausrutscht oder auf dem öffentlichen Gehweg neben dem Grundstück (der ja auch von den Eigentümern gesichert werden muss, also gestreut, Schneeschippen, usw.).
bewohne eine Doppelhaushälfte auf einem Grundstück mit ideeller Teilung (4 Parteien), d.h. formell sind wir eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Praxis und laut Teilungserklärung braut aber jeder sein eigenes Bier (jeder hat einen eigenen Garten mit alleiniger Sondernutzung) , aber es gibt eine gemeinsame Zufahrt, die auch von allen gemeinsam unterhalten und gesichert werden muss.
Benötigen wir daher als Wohnungseigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, oder reicht für jeden die private Haftpflichtversicherung, die ja gegen diese Haftpflicht für eine selbstgenutzte Immobilie auch absichert? Mögliche Szenarien die ich sehe sind z.B. der Postbote der auf der gemeinsamen Zufahrt ausrutscht oder auf dem öffentlichen Gehweg neben dem Grundstück (der ja auch von den Eigentümern gesichert werden muss, also gestreut, Schneeschippen, usw.).