Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig?

4,50 Stern(e) 6 Votes
Lassemann

Lassemann

@Bauexperte: Ja, alle Türen und Fenster haben verschließbare Oliven, so dass wir die Balkone beide abschliessen können.

Keller ist teilweise wohnlich ausgebaut, insbesondere das Gäste Zimmer.
 
V

Voki1

Wenn Du Dir bzgl. der 5mm nicht sicher bist, dann verlange doch den Nachweis, dass die Ausführung den aRdT entspricht. nicht Du musst deren Nichteinhaltung nachweisen, sondern der Auftragnehmer die fachgerechte Ausführung seiner Leistung.
 
A

archimedes

Hallo zusammen,

Also ich weiß ja nicht, wie aktuell das Thema noch ist aber die 5 mm lassen sich durch die unterschiedlichen Dicken der Bodenbeläge erklären: Vinyl hat 5 mm, Fliesen haben 10 mm. Hoffentlich habe ich das auch richtig verstanden: war der Bodenbelag schon verlegt? Ein Höhenunterschied von 5 mm ist kein Mangel, nicht mal im barrierefreien Bereich. Die Frage hier wäre wieviel Estrich samt Unterlage( Wärme- oder Trittschalldämmung) eingebaut wurde und ob die ausführende Firma nicht überzahlt wurde. Ein wesentlicher Mangel ist es aber leider nicht, wie manche hier behauptet haben.

Die Maßtoleranzen im Hochbau werden in der DIN und nicht in der VOB festgehalten. Die VOB ist die Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen. Diese besteht aus drei Teilen. Wenn jemand neugierig ist, bitte PN.

Bei einem Eigenheim wird in der Regel keine baurechtliche Abnahme durchgeführt. Wenn diese ausgeführt wird dann nur im Hinblick auf Statik oder Brandschutz (bei außergewöhnlichen Häusern oder eben wenn es sich um mehrere Wohneinheiten geht und der Brandschutz ein Thema ist).

Gruß
 
P

Payday

und wenn wir schon dabei sind: eine DIN ist immer eine KANN sache, außer die DIN ist vertragsbestandteil. einige firmen wollen bei Vertragsabschluss bestimmte DIN mit drin haben. beim bau habe ich sowas noch nie gesehen. ist die DIN kein vertragsbestandteil muss sich niemand daran halten.

das es höhenunterschiede zwischen fliesen und einen dünneren bodenbelag (zb pvc) gibt weiss der Architekt und hätte dies den Bauherren mitteilen müssen. es gibt einfache lösungen im vorwege(unterschiedlich hoher Estrich), nun kann man es nur noch kaschieren.
 
A

archimedes

Eine DIN-norm ist nicht ein Kann sondern eine anerkannte regel der technik, die man befolgen sollte, weil sich diese art von ausführung als technisch richtig und ohne Mängel durchgesetzt hat. Die DIN Norm ist eigentlich immer dann Vertragsbestandteil, wenn die VOB, Teile a-c vereinbart werden. Die DIN normen werden bei vereinbarung der VOB Teil C mit vereinbart. Teil C der VOB stellt die allgemeinen technischen vertragsbedingungen für alle gewerke dar.

Ein guter architekt wird immer die vob vereinbaren, also da kann man nicht viel falsch machen. Wenn die ausführende firma gut ist, wird sie auf solche unterschiede wie der obige beispiel hinweisen. ein Bauträger wird mit den firmen, die für ihn arbeiten auch die vob vereinbaren aber der bauträger wird mit dem Bauherren die Baugesetzbuch vereinbaren.

@Payday: wenn du beim bau so was noch nie gesehen hast, dann hast entweder nicht genug gebaut oder falsch gebaut: sorry für die aussage.

Eine erfolgreiche Bauabnahme ist von der einhaltung der unterschiedlichen allgemein anerkannten regeln der technik (also nach den DIN, VDI usw Normen) abhängig.

Achtung auch bei baurechtlichen Bauabnahmen(teilweise von den DIN normen): ist diese nicht erfolgreich, so kann das gebäude auch nicht in betrieb genommen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3145 Themen mit insgesamt 42642 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Haus-Abnahme obwohl nicht alles fertig?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt 52
2Schallschutz nach DIN Norm 4109 für Baugenehmigung relevant? - Seite 216
3Baukosten Terrassen etc. in Kostenschätzung nach DIN 27 19
4Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau 49
5Fensterplanung zwingend nach DIN 5034-2021-08 nötig? 13
6Treppe DIN 18065 verpflichtend oder nicht? - Seite 382
7Planerin erstellt keinerlei Berechnungen nach DIN 276 - Seite 960
8Wärmenachweis: Heizlastberechnung nach DIN 12831 oder DIN 4708? 10
9Wärmebedarfsrechnung nach DIN 12831 12
10Din 4109 Lärmende ll - Was ist zu beachten? 13
11Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443/543 einbauen Pflicht? 15
12Heizlastberechnung&Verlegeplan DIN: Neue Berechnung notwendig? 41
13Schallschutz DIN 4109-1 bei Reihenmittelhaus ausreichend? 19
14Planung Gäste-WC im Neubau - Wie groß muss es sein? (DIN?) 107
15Türe DIN links oder rechts - geht beides? 17
16Fliesen, Vinyl oder anderweitiger Bodenbelag bei Fußbodenheizung? - Seite 223
17Estrich und Fliesen bereits gelegt aber keine Heizung - Seite 314
18Welchen Bodenbelag im Hauswirtschaftsraum auf Estrich - DIY, Fliesen? - Seite 234
19Welchen KFW Standard und welche Technik bei Neubau - Seite 245
20Reihenfolge Estrich - Putz - Seite 214

Oben