Wärmebedarfsrechnung nach DIN 12831

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H

haunt

Hallo zusammen,

wir bauen gerade ein Haus und sind mit der Baufirma eigentlich auch recht zufrieden. Ich hatte hier ja schon ein paar mal bezüglich der Heizung usw. nachgefragt. Im Vertrag habe ich festhalten lassen, dass eine Wärmebedarfsberechnung nach DIN 12831 zu erfolgen hat.

Jetzt habe ich - nach der Bemusterung eine Berechnung nach DIN 4701 bekommen ( Energieeinsparverordnung 2009 )

Ich wäge mich noch auf der sicheren Seite - da ja alles schriftlich festgehalten ist. Was mich jetzt wundert ist - sollte jetzt nicht langsam die Wärmebedarfsberechnung erfolgen und macht sich da die Baufirma das Leben selber schwer?

Wir haben uns vorab für eine Erdwärmepumpe Sole + Wärmerückgewinnung entschieden im KFW 55 Haus. Angenommen die würde jetzt nicht ausreichen - was würde dann passieren? ( Also das es dann entweder kalt oder teuer wird ist schon klar ) Kann es jetzt passieren, dass wir noch mal mächtig drauflegen müssen, wenn die Heizung unter dimensioniert ist? Oder mache ich mir da zu viele Sorgen?

Viele Grüße und besten Dank,
 

€uro

Hallo,
...Im Vertrag habe ich festhalten lassen, dass eine Wärmebedarfsberechnung nach DIN 12831 zu erfolgen hat.
Hier muß man vorhandene Defizite aufklären, deren Ursache (in der Vergangenheit) leider in einer gewissen Inkompetenz der Normenausschüsse hinsichtlich der verbindlichen SI-Einheiten lag
Das wurde, infolge der Einwendungen von Fachleuten, inzwischen korrigiert
Wärmebedarf => Energie : Einheit kWh
Leistung (Heizlast nach 12831) => Leistung : Einheit kW
Hier geht es wohl im die Normheizlast (kW). Diese ist EU weit in Verbindung mit den nationalen Beiblättern geregelt und nur nach der 12831 (in D ausführliches Verfahren) verbindlich zu erstellen!
...Jetzt habe ich - nach der Bemusterung eine Berechnung nach DIN 4701 bekommen ( Energieeinsparverordnung 2009 )
Wenn 12831 sinnvollerweise gefordert wurde, muß auch die 12831 drin sein (schließlich Vertragsbestandteil!)
Aus der Energieeinsparverordnung Dimensionierungsgrundlagen für die Heizungsanlagen abzuleiten, ist unzulässig! Hierzu mal das Kleingedruckte im Nachweis lesen!
...Ich wäge mich noch auf der sicheren Seite - da ja alles schriftlich festgehalten ist. Was mich jetzt wundert ist - sollte jetzt nicht langsam die Wärmebedarfsberechnung erfolgen und macht sich da die Baufirma das Leben selber schwer?
Baufirmen bauen, TGA und effiziente Anlagentechnik ist für die meisten eher ein Fremdwort.
...Wir haben uns vorab für eine Erdwärmepumpe Sole + Wärmerückgewinnung entschieden im KfW 55 Haus.
Eine aus wirtschaftlicher Hinsicht unglückliche Konstellation. Der Sprung von EH 70 zu 55 ist investiv erheblich (meist H´T-Wert) . Der erhebliche Mehraufwand für die Gebäudehülle steht meist in keinem Verhältnis zum Nutzen, da in Verbindung mit einer Solewärmepumpe nur ein Bruchteil tatsächlich wirksam wird. Kostenintensiv hier u.A. auch die Quellenerschließung, sofern hier nicht erhebliche Eigenleistungsanteile wirksam werden können (Grabenkollektor).
...Angenommen die würde jetzt nicht ausreichen - was würde dann passieren?
Die gewünschten RT werden nicht erreicht.
...Oder mache ich mir da zu viele Sorgen?
Man baut (meist) nur einmal - da sollte Alles stimmen! Hoffentlich ist der GU, hinsichtlich der TGA, in der Lage ein stimmiges Gesamtkonzept zu realisieren, andernfalls vermutlich ein Groschengrab.

v.g.
 
H

haunt

Danke für die Antwort. Naja der Upgrade auf die Sole-Wärmepumpe war jetzt eher meiner Idee entwachsen etwas für die Umwelt zu tun und auf eine Alternative Heizung zu setzten. Bewußt, dass die Anfangskosten höher sind, dafür dann aber die Betriebskosten gering sind.

Der Aufpreis zu KFW 55 ( eher 40 ) + Fußbodenheizung + die Heiztechnik war okay! ( für mich )
Passivhaus wollten wir nicht.

Wenn 12831 sinnvollerweise gefordert wurde, muß auch die 12831 drin sein (schließlich Vertragsbestandteil!)
Ebens - Also mir ist klar, dass die Bemusterung noch abzuwarten ist, weil wir ja Fenster umgeplant haben etc.
Wie macht das eigentlich der Hausbauprofi? Plant er das Haus um die Heizung?

Naja mal schauen. Bis zur Bodenplatte sind es noch 2 Wochen

Aus der Energieeinsparverordnung Dimensionierungsgrundlagen für die Heizungsanlagen abzuleiten, ist unzulässig! Hierzu mal das Kleingedruckte im Nachweis lesen!
Dann ist der Satz in der Berechnung: Wärmerückgewinnung reicht zur Beheizung also eigentlich sogar nicht rechtens?
Na gut, dass ich die Rechtsschutzversicherung habe
 

€uro

.. Bewußt, dass die Anfangskosten höher sind, dafür dann aber die Betriebskosten gering sind.
Bei einer SWP ist bei sinnvoller Auslegung der Quelle ein relativ hoher Anteil Umweltenergie nutzbar. Daher sind aus wirtschaftlicher Sicht die Anforderungen an die Gebäudehülle geringer. Oder umgekehrt, Wer hohen Aufwand für die Gebäudehülle betreibt, sollte auf den hohen Aufwand der Quellenerschließung einer SWP verzichten!
..Wie macht das eigentlich der Hausbauprofi? Plant er das Haus um die Heizung?
Was ist ein Hausbauprofi? Ein GU mit Sicherheit nicht. Meist sind es hier Bau- bzw. Kaufleute. Der komplexe Zusammenhang zwischen Baukörper und Anlagentechnik fehlt hier meist. Daher werden z.B. auch Kfw 70 mit AWP verkauft.
...Na gut, dass ich die Rechtsschutzversicherung habe
Ein großer Irrtum! Bausachen sind hier, warum wohl? , nicht versichert!

v.g.
 
H

haunt

Dann bin ich ja mal gespannt was für Heizkosten mich erwarten immerhin war der Kredit 200 Euro im Monat günstiger als geplant - oder der Ofen muss die ganzen Stromrechnungen verheizen.

Also dann trete ich doch besser jetzt schon der Firma auf die Füße und verlange meine Berechnung.
 
H

haunt

Bei der Durchsicht meiner Unterlagen war ich dann von mir selber überrascht...

Ich hatte vertraglich nicht vereinbart, dass wir eine Heizlastberechnung bekommen.
Es steht dort: "Planung nach DIN EN 12831" - das ist doch eigentlich noch besser.

Ich hab jetzt einfach mal die Baufirma um die Planungsunterlagen gebeten die sollten ja vor Ort liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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