Haftungsfrage Nachbesserung Brandschutz bei Doppelhaushälfte

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LastCookie

Hallo zusammen,

nach längerer Inaktivität (Innenausbau) melde ich mich grad mit einem Thema zurück welches mich aktuell belastet.
Unser Bauamt hatte bei der Rohbauabnahme vor über einem Jahr bemängelt, dass der First der über die gesamte Länge beider Doppelhaushälfte verläuft brandschutzseitig unzureichend geschützt ist.
Das Bauamt hatte aber die Bauunterlagen zuvor natürlich geprüft und bewilligt.

Wir bekamen die Auflage dort für eine entsprechende Trennung mit Promat F90 Platten zu sorgen.
Zu dem Zeitpunkt war das Dach bereits eingedeckt und der Generalunternehmer versicherte das im Nachgang zu erledigen.

Jetzt über ein Jahr später teilte er mir mit dass uns dafür Mehrkosten entstehen sollen. Da unser „Bauamt zu pingelig“ ist und der Architekt (arbeiten öfter zusammen) ja nichts falsch gemacht hat.
Einen Preis wollte/konnte er mir auch nicht nennen. Das Haus ist fast fertig und ich vermute er will hier noch ein wenig die Kasse füllen mit der Aktion.
Ich sehe den Architekt in der Haftung. Wer hat Recht ?
 
WilderSueden

WilderSueden

Reden wir über Generalunternehmer oder Bauträger?
Falls ersteres, wer hat geplant und wer hat den Planer beauftragt (alleine, gemeinsam)?
 
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LastCookie

Reden wir über Generalunternehmer oder Bauträger?
Falls ersteres, wer hat geplant und wer hat den Planer beauftragt (alleine, gemeinsam)?
Jede Doppelhaushälfte hat mit dem selben Unternehmen einen Werkvertrag geschlossen. Der Architekt war in der Summe mit inbegriffen. Wir hatten da nicht viel Mitspracherecht.

Möchte noch anmerken es war 2020, es gab kaum noch bezahlbare Grundstücke in der Region oder Hausbauangebote.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das Grundstück wurde vom Bauunternehmer mit verkauft (=Bauträger) oder ihr habt euch beide frei für den Bau mit diesem Unternehmen entschlossen (=GU)?
 
11ant

11ant

Wir haben das Grundstück selbst erworben und den Unternehmer im Nachgang beauftragt
Jede Doppelhaushälfte hat mit dem selben Unternehmen einen Werkvertrag geschlossen. Der Architekt war in der Summe mit inbegriffen. Wir hatten da nicht viel Mitspracherecht.
Ich sehe den Architekt in der Haftung. Wer hat Recht ?
Das klingt für mich in der Gesamtschau erst einmal nach einem verkappten BT und einem Bauvertrag mit Architektenleistungen (und somit eher keinem Architektenvertrag mit entsprechender Berufshaftpflicht).
Unser Bauamt hatte bei der Rohbauabnahme vor über einem Jahr bemängelt, dass der First der über die gesamte Länge beider Doppelhaushälfte verläuft brandschutzseitig unzureichend geschützt ist.
Das Bauamt hatte aber die Bauunterlagen zuvor natürlich geprüft und bewilligt.
Wir bekamen die Auflage dort für eine entsprechende Trennung mit Promat F90 Platten zu sorgen.
Zu dem Zeitpunkt war das Dach bereits eingedeckt und der Generalunternehmer versicherte das im Nachgang zu erledigen.
Hier verstehe ich die Reihenfolge der Geschehnisse nicht: das Bauamt hat Auflagen bereits in der Genehmigung anzubringen, mit dem Bau darf erst nach Genehmigung begonnen werden, insofern verstehe ich dann anschließend den "Nachgang" nicht, die Trennung (auf welcher Seite übrigens, die Firstpfette* ist hier ja quasi "kommun" ?) wäre vor der Dacheindeckung einzubringen gewesen.
*) Dein Doppelhaus ist insofern etwas atypisch, wie die Hälften am First aneinanderstehen, siehe https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-bilder-austausch-zeigt-her-eure-hausbilder.14011/page-1948#post-607407

Jetzt über ein Jahr später teilte er mir mit dass uns dafür Mehrkosten entstehen sollen. Da unser „Bauamt zu pingelig“ ist und der Architekt (arbeiten öfter zusammen) ja nichts falsch gemacht hat.
Der Architekt hat die Erfüllung der Brandschutzvorschriften auch unter Berücksichtigung der vorstehend beschriebenen Besonderheit zu beachten und insofern die Auflage zur Baugenehmigung zu erahnen. "Mehrkosten" gibt es dabei im Sinne des Bauvertrages keine, wie die Erfüllung der Bauvorschriften und daraus resultierenden Auflagen auch ohne gesonderte Erwähnungen in den Bauleistungsbeschreibung oder dergleichen selbstredend Bestandteil des Bauvertrages und damit auch eines evtl. Pauschalpreises ist. Der GU hat sich hier schlicht verkalkuliert. Der Architekt hat "einen Fehler gemacht", aber das Bauamt angemessen reagiert, die Genehmigung mit der Auflage auszusprechen anstatt sie wegen der nicht erfüllten Brandschutzvorschriften abzulehnen. Der Architekt hätte die Trennung schon in den Plan einzuschreiben gehabt, und für den GU gehörte sie integral zum vereinbarten Werk. Die allermeisten Doppelhäuser haben ja giebelseitig aneinanderstehende Hälften, vermutlich hat der GU hier erstmals einen quereiigen Zwilling gebaut ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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