Grundstück in Aussicht - Tipps, Tricks, Anregungen gesucht

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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11ant

11ant

Kindergeschrei ist kein Lärm, sondern ein Lebensgeräusch. Ich hatte es jahrelang im ersten Stock in etwa 20 m Entfernung vom Spielplatz. Doppelt verglaste Fenster haben völlig genügt, ein angenehmes und Gespräche nicht störendes Grundgeräusch daraus zu machen. Es ließ sich konzentriert dabei arbeiten.
 
E

Escroda

Von wem denn sonst?
Von der Stadt. Die Vermengung von festgesetzter Verkehrsfläche und Straßenbegrenzungslinie mit privater Erschließung über allgemeines Wohngebiet ist mindestens bemerkenswert. Wenn alles klar geregelt ist - gut; IMHO handelt es sich um einen Quell des Ungemachs.
Wieso sollte das ein Eckgrundstück sein?
Weil nach Bebauungsplan nicht mehr genügend Platz für ein weiteres Haus bis zum festgesetzten Stichweg vorhanden ist.
grundstueck-in-aussicht-tipps-tricks-anregungen-gesucht-484732-1.png

Die Zuwegung ist in sämtliche Richtungen als Sackgasse geplant
Ja, vom Landwirt, aber nicht von den Stadtplanern.
gibt es einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt.
Kennst Du dessen Inhalt?
wenn die restlichen Flächen dann auch jeweils fast 40 Jahre brauchen um erschlossen zu werden, meinetwegen ;-)
Ist wie mit aktiven Vulkanen. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher wird ein Ausbruch. Und wenn es jetzt nebenan eine kleine Eruption gibt ...
Wobei der Vergleich mit Vulkanen die Option von jahrhundertelanger Untätigkeit beinhaltet, was bei Grundstücken im Besitz von Menschen zumeist nicht länger als eine Generation anhält.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden auch recht kreativ in den Lageplan übertragen - anders gesagt: Abweichungen von mehr als zwei Metern halte ich für falsch, das Unterschlagen des Stichweges und Durchziehen der Baugrenze sowieso.
 
W

warchild

Von der Stadt. Die Vermengung von festgesetzter Verkehrsfläche und Straßenbegrenzungslinie mit privater Erschließung über allgemeines Wohngebiet ist mindestens bemerkenswert. Wenn alles klar geregelt ist - gut; IMHO handelt es sich um einen Quell des Ungemachs.
Das klingt nicht gut - ich verstehe aber auch bestenfalls die Hälfte. Könntest du das etwas ausführlicher erläutern? Wo genau könnten Fallstricke liegen?

Weil nach Bebauungsplan nicht mehr genügend Platz für ein weiteres Haus bis zum festgesetzten Stichweg vorhanden ist.
Anhang anzeigen 59546
Auf die Idee den Bebauungsplan über die Konzeptzeichnung zu legen bin ich leider nicht gekommen (auch mangels nötiger Kenntnisse...) :( Dafür schon mal vielen Dank!
Das war mir tatsächlich noch nicht aufgefallen, da muss ich mich entschuldigen!
Wäre aber so auch eigentlich nicht umsetzbar, denn die Stichstrasse (und der Rest von "unserem" Grundstück) liegt auf einem fremden Grundstück, anderer Eigentümer (und das auch schon damals). Ich vermute, da das aus den frühen 80ern stammt, dass die Stadt mal plante die komplette Fläche zu kaufen und selbst zu vermarkten, das war seinerzeit durchaus üblich.

Ja, vom Landwirt, aber nicht von den Stadtplanern.
Ja und Nein, die Konzeptzeichnung ist ja als Anhang der Sitzung von Ortsrat, Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtrat so abgesegnet worden. Wie das allerdings rechtlich dann zu bewerten ist weiß ich nicht.

Kennst Du dessen Inhalt?
Leider nein, da hatte ich aber sowieso schon fest vor, dass wir bevor wir irgendetwas fix machen den erst einsehen wollen.

Ist wie mit aktiven Vulkanen. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher wird ein Ausbruch. Und wenn es jetzt nebenan eine kleine Eruption gibt ...
Wobei der Vergleich mit Vulkanen die Option von jahrhundertelanger Untätigkeit beinhaltet, was bei Grundstücken im Besitz von Menschen zumeist nicht länger als eine Generation anhält.
Ja sag niemals nie, das stimmt schon. Aber da der Landwirt den anderen Eigentümer ja sogar "kürzlich" noch gefragt hatte ob er das nun auch zu Bauland machen will, da man dann ja zusammen das erschließen könnte und eine Abfuhr bekommen hat, ist das mMn zumindest kurzfristig eher unwahrscheinlich.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans wurden auch recht kreativ in den Lageplan übertragen - anders gesagt: Abweichungen von mehr als zwei Metern halte ich für falsch, das Unterschlagen des Stichweges und Durchziehen der Baugrenze sowieso.
Auch das klingt wieder ungut und wieder steh ich auf dem Schlauch. Wo genau sind da Fehler? Das der Stichweg fehlt, liegt denke ich schlicht und ergreifend daran, dass der nunmal auf einem "fremden" Grundstück läge, das mit der aktuellen Bebauung nichts zu tun hat.

Nochmal vielen Dank für deine ausführliche Kommentierung
 
E

Escroda

Das klingt nicht gut
Ich möchte Dich nicht verunsichern, sondern nur für möglicherweise vorhandene Probleme sensibilisieren, insbesondere weil Du anfangs ja ganz allgemein gefragt hast, was man beachten muss. Ich habe mich nicht mit den Stadtratsbeschlüssen befasst. Ich kenne auch nicht die Historie des Bebauungsplan und die örtlichen Verstrickungen. Es gibt durchaus fähige und praxisorientierte Stadträte und auch solche behördlichen Sachbearbeiter, so dass ich möglicherweise Schwierigkeiten argwöhne, die es gar nicht gibt.

Wenn die Gemeindevertreter sich dazu entschlossen haben, ein Baugebiet zu entwickeln, ist es üblich (und gesetzlich vorgeschrieben), vor der Ausarbeitung eines Bebauungsplan die Bürger, insbesondere die betroffenen Eigentümer anzuhören und zu beteiligen. Dann wird konkret geplant. Dann erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Wenn mehrere Eigentümer beteiligt sind, wird ein Baulandumlegungsverfahren nach Baugesetzbuch eingeleitet, die Flächen neu geordnet, zugeteilt, erschlossen und vermarktet.
Hier hat man offensichtlich auf die Umlegung verzichtet, dann kam es zum Streit zwischen Stadt und mindestens einem Eigentümer und das Verfahren geriet ins Stocken - Stadtrat, Bürger, Eigentümer - überall beleidigte Leberwürste, die sich gegenseitig blockieren und nicht mehr miteinander kommunizieren, nicht mal über Juristen. Damit dennoch Bauland geschaffen werden kann, was ja offensichtlich im Interesse eines anderen Eigentümers ist, greift man nun zu einer Hilfslösung mit möglichst wenigen Beteiligten über die private Erschließung. IMHO müsste aber der Bebauungsplan geändert werden. Wenn der Landwirt pleite geht, oder nicht immer so pessimistisch, sich verliebt und Hals über Kopf nach Mallorca auswandert, hast Du am Ende ein Grundstück ohne Erschließung. Ich fänd es wichtig zu erfahren, welche Sicherheiten im städtebaulichen Vertrag enthalten sind. Was soll mit der festgesetzten Verkehrsfläche geschehen? Soll die nach Fertigstellung der Stadt überschrieben werden? Was soll mit der "Hilfserschließung" geschehen, die nicht als Verkehrsfläche festgesetzt ist? Wie werden die Erschließungskosten umgelegt? Wer muss für die Unterhaltung dieser Flächen sorgen? Gibt es einen verbindlichen Zeitrahmen für die Fertigstellung der Erschließung?
Wäre aber so auch eigentlich nicht umsetzbar, denn die Stichstrasse (und der Rest von "unserem" Grundstück) liegt auf einem fremden Grundstück, anderer Eigentümer (und das auch schon damals).
Auch hier gilt: Bei einem ordentlichen Umlegungsverfahren wären diese Widersprüche nicht entstanden. Wenn der Bebauungsplan aus welchen Gründen auch immer nicht umgesetzt werden kann, dann muss er geändert (hier vollständig überplant) werden. Diese Mühe will man sich nicht machen und das bereitet mir ein ungutes Gefühl - vielleicht zu unrecht.
Ja und Nein, die Konzeptzeichnung ist ja als Anhang der Sitzung von Ortsrat, Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtrat so abgesegnet worden.
Wie gesagt kenne ich die fachlichen Kompetenzen der Beteiligten nicht. Den Interpretationsspielraum bei der Übertragung des Bebauungsplan auf das aktuelle Liegenschaftskataster sehe ich hier überschritten. Wenn die Geodatenprofis vor Ort sich aber einig sind, ist meine Sichtweise ohne Belang.
den anderen Eigentümer
Wie alt?
Das der Stichweg fehlt, liegt denke ich schlicht und ergreifend daran, dass der nunmal auf einem "fremden" Grundstück läge, das mit der aktuellen Bebauung nichts zu tun hat.
Ein geschickter Planzeichner lässt dann aber die Darstellung des geltenden Planungsrechtes an der Planungsgrenze enden, so wie er das auch mit der hinteren Baugrenze auf "deinem" Grundstück getan hat. Hier sind aber die Baugrenzen noch weitergeführt worden und die Darstellung "deiner" vorderen Baugrenze ist falsch, da sie im Original von der Stichstraße durchbrochen wird. Das lässt mich an der Sorgfalt und damit der Kompetenz des Planverfassers zweifeln und damit auch an der Rechtssicherheit des Planes.

Suche Dir unbedingt vor Kaufvertragsunterzeichnung fachlichen Rat vom Architekten oder örtlichem Vermessungsbüro.
 
W

warchild

Ich möchte Dich nicht verunsichern, sondern nur für möglicherweise vorhandene Probleme sensibilisieren, insbesondere weil Du anfangs ja ganz allgemein gefragt hast, was man beachten muss.
Genau dafür frag ich hier ja und da bin ich dir für deine Rückmeldung auch dankbar. Lieber vorab (vielleicht unbegründet) Gedanken machen, als plötzlich vor Problemen zu stehen

Ich fänd es wichtig zu erfahren, welche Sicherheiten im städtebaulichen Vertrag enthalten sind. Was soll mit der festgesetzten Verkehrsfläche geschehen? Soll die nach Fertigstellung der Stadt überschrieben werden? Was soll mit der "Hilfserschließung" geschehen, die nicht als Verkehrsfläche festgesetzt ist? Wie werden die Erschließungskosten umgelegt? Wer muss für die Unterhaltung dieser Flächen sorgen? Gibt es einen verbindlichen Zeitrahmen für die Fertigstellung der Erschließung?
In einem ersten Vorgespräch mit dem Architekten der für die Erschließung/Umwandlung zuständig ist (und nur dafür, es gibt keine Bauzwang o.ä. mit ihm) hatte ich das so verstanden, dass die Grundstücke als voll erschlossen verkauft werden - daher aktuell auch noch kein finaler Preis, da noch ein paar Angebote von Baufirmen für die Erschließung fehlen. Nach Erschließung geht die Straße dann an die Stadt, deswegen wohl auch der städtebauliche Vertrag - und nach deinen Ausführungen vielleicht auch um den ursprünglichen Bebauungsplan zu modifizieren?!
Bzgl. des Zeitrahmens werden wir auf eine verbindliche Regelung achten, da ist aber Stand heute noch nichts zu bekannt. Ganz ursprünglich war mal Bekanntgabe der Preise für Herbst 2020 geplant und Start der Erschließung für Frühjahr 2021. Bislang gibt es wie gesagt noch nicht mal einen konkreten Preis...

Wie gesagt kenne ich die fachlichen Kompetenzen der Beteiligten nicht. Den Interpretationsspielraum bei der Übertragung des Bebauungsplan auf das aktuelle Liegenschaftskataster sehe ich hier überschritten. Wenn die Geodatenprofis vor Ort sich aber einig sind, ist meine Sichtweise ohne Belang.
Naja Stadtrat sind halt Hobby-Politiker, ob die wirklich eine fachliche Eignung vorzuweisen haben?! Von Eigentümerseite ist wie gesagt ein Architekt involviert

Suche Dir unbedingt vor Kaufvertragsunterzeichnung fachlichen Rat vom Architekten oder örtlichem Vermessungsbüro.
Sieht tatsächlich so aus, als wäre das nötig.
 
11ant

11ant

Aber da der Landwirt den anderen Eigentümer ja sogar "kürzlich" noch gefragt hatte ob er das nun auch zu Bauland machen will, da man dann ja zusammen das erschließen könnte und eine Abfuhr bekommen hat,
Das kann durchaus auch bedeuten: auf die Idee bin ich auch schon gekommen und mache das sofort mit Deinen Erben, sobald Du ins Gras gebissen hast - was schon morgen sein kann - aber zu Deinen Lebzeiten nicht; auf meine alten Tage gönne ich mir lieber, Dich mit einer Blockade zu ärgern. Dein Vater war zuerst stur, nicht meiner. Ja mei, so sind sie halt, der Vinzenz und der Alois. Wie ihre Väter, der eine wie der andere ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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