Erreichbare Mindesttemperatur bei KfW55-Standard

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K

Kia1344

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mein Eintrag hier richtig platziert ist.

Wir haben eine neue Wohnung in einem Haus, welches nach KfW55-Standard gebaut wurde. Die Wohnung hat Fußbodenheizung und wird nicht wärmer als 20 Grad. Laut Bauträger liegt es an dem KfW55-Standard. Die maximale Temperatur im Raum würde also passen. 20Grad ist aber uns zu kalt. Es wird wenig gekocht und tagsüber nicht bewohnt. Sonnenstrahlung ist auch nicht ausreichend. Also, sonstige Wärmequellen fehlen. Die Heizung müsste also 21/22 Grad für Wohlfühlklima erreichen können.

Hat jemand Information dazu, ob die Aussage, dass Heizung nur bis 20Grad-Temperatur bedingt durch KfW55-Standard schafft, tatsächlich korrekt ist? Vielen Dank.
 
K

KarstenausNRW

P.S.
Bist Du Mieter oder Eigentümer?

Im Mietrecht gilt eine Mindesttemperatur von 20-22 Grad. Im Bad müssen es 21 oder 22 Grad sein (da gehen Urteile ein wenig auseinander). Und da die Heizung bestimmt auch Dein Warmwasser bereitet, dieses jedoch heiß werden muss, sollte die Heizung auch fähig sein, die Wohnung ordentlich zu heizen.
 
J

jrth2151

Dass das am KFW55 Standard liegt, ist natürlich falsch und soll dich nur ruhig stellen. Da Neubau, gehe ich jetzt auch mal von einer Wärmepumpe aus. Die muss nur richtig eingestellt werden, dann geht es auch wärmer. Wir haben in unserer KFW55 Wohnung aktuell das Problem, dass es eher zu warm wird als zu kalt. Die 22 Grad erreichen wir momentan auch fast ohne Heizung.
Aber, um das genauer beurteilen zu können, brauchen wir ein paar mehr Infos.
 
K

KarstenausNRW

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Sorry, mein erster Beitrag wurde entfernt, da ich ein böses Wort gebraucht habe und somit eine Verwarnung erhalten habe, da diese böse Wort (neben dem Absatz mit den konkreten Informationen zur Frage) den Forensoftware dazu bringt, mein Posting als "Ohne Mehrwert" zu deklarieren.

Also noch einmal:
Nein, die Aussage des Bauträgers ist kompletter Unsinn. Heutige Häuser (KfW 55 ist übrigens der aktuelle Mindeststandard, den ein Neubau erreichen muss) sind so gut eingepackt, dass die Wärme dort drin nicht mehr raus kann. Bzw. umgekehrt die Kälte kommt nicht rein, so dass Heizen zu vernünftigen Temperaturen ganz einfach ist.
Wenn 20 Grad nicht überschritten werden, liegt es z.B. an:
- falscher Wärmeerzeuger
- falsche Auslegung der Fußbodenheizung
- falsche Heizlastberechnung
- falsche Einstellung am Wärmeerzeuger
- falsche Einstellung an der Fußbodenheizung
usw.

ALLES liegt im Einflussbereich des Bauträgers. Bitte Mangel anzeigen und beheben lassen. Da Du auf meine Frage oben noch nicht geantwortet hast und Eigentümer bist, lass Dir doch bitte die Dir zustehenden Unterlagen aushändigen. Dann weißt Du mehr. Es ist heute echt schwer, im Neubau keine 20 Grad zu erreichen, sofern die Heizung nicht einfach aus ist.
 
K

Kia1344

Ich bin Eigentümer. Die Wohnung ist an eine junge Anwältin aus der Türkei vermietet, die die kalten Temperaturen in Deutschland noch nicht gewohnt ist und gerad bei 20C im Wohnzimmer bei voll aufgedrehter Heizung einfriert. Ich hatte auch die Annahme, dass KfW55-Standard nur ein Vorwand ist, um meine Einwand abzuwimmeln. Jetzt hält man die Norm-Innentemperatur nach DIN EN 12831:2003-08, 6.2 in Höhe von 20C vor.
Ich frage, wie das Haus geheizt wird.
 
K

KarstenausNRW

Korrekt. Laut DIN eine Normtemperatur von 20 Grad. Die DIN ist allerdings für die Heizungsauslegung vorgesehen. Hat für den Mieter keine Relevanz.
Frag doch mal zurück, wie denn die Normtemperatur von 24 Grad für das Bad erreicht werden. Die steht nämlich m.W. auch in der DIN. Du als Vermieter stehst nämlich für eine höhere Temperatur als 20 Grad im Bad gerade. Ansonsten könnte Deine Mieterin die Miete etwas kürzen.

Und die DIN bezieht sich auf die Normaußentemperatur. Also irgendwo zwischen -10 und -15 Grad.

P.S. Du hast eine Neubauwohnung gekauft und hast keinerlei Informationen über die Wohnung und das Haus? Gesetzlich bzw. richterlich bestätigt sind dies z.B.
  • Baugenehmigung
  • Brandschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis - Schallschutznachweis
  • Wärmeschutznachweis
  • für die Errichtung des Bauwerks hergestellte Planungsunterlagen, Berechnungen und Zeichnungen, beispielsweise die Ausführungsplanung, die Statik und Haustechnikpläne für Heizung, Wasser, Be- und Entlüftung
  • Wartungshinweise
  • Betriebs- und Bedienungsanleitungen
  • Berechnungsmodelle, z.B. Fußbodenheizung
  • Schließkarten/Schließpläne
  • Energieausweis
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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