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GregorBerger
Guten Abend,
wow. Echt stark, wie viel Rückmeldung es schon gibt. Danke sehr!
wow. Echt stark, wie viel Rückmeldung es schon gibt. Danke sehr!
das mit dem „Sockel“ von max. 60cm im Bebauungsplan zu verstehen ist. Laienhaft würde ich vermuten, dass ein Geschoss (das Erdgeschoss? Das unterste Wohngeschoss? Das unterste Vollgeschoss) max. 60 cm über der Straßenebene beginnen darf.
Welche der drei Interpretationen denn?Den Sockel scheinst Du mir korrekt zu interpretieren.
Die Mehrheit der Häuser in der Straße steht mit dem Giebel zur Straße. Die Firstrichtung ist nicht vorgegeben.Wenn Du auf nur eines der vier Baugrundstücke des Baufensters ein ganzes Doppelhaus stellen willst, sehe ich dies allerdings nicht erfüllbar. Immerhin lese ich zumindest aus dem Ausschnittchen des Bebauuungsplanes nicht verboten, das Ensemble mit dem Giebel zur Straße zu stellen.
Hm, ist das eine versteckte Botschaft, dass man Büdenbender auf Abstand halten sollte? Oder meinst du, dass konkret das von mir benannte Haus nicht funktioniert?Funktionierende Doppelhaushälfte (siehe bei den "üblichen Verdächtigen", Büdenbender zählt nicht dazu)
Die anderen Häuser in der Straßen haben (sofern es dort zwei Wohneinheiten gibt) jeweils eine Einzelgarage in jedem Bauwich und einen Stellplatz davor. Das scheint sich aus der NRW-Stellplatzverordnung abzuleiten. Diese fordert für Gebäude der Gebäudeklasse 2 nämlich 1 Stellplatz / Wohnung, wobei ein Stellplatz vor einer Garage mitzählt. Es gäbe also 4 Stellplätze. Bei Mehrfamilienhäusern zählen diese nicht mehr mit, was sich daran äußert, dass die Mehrfamilienhaus in der Straße das Hanggeschoss auf gesamter Breite mit Garagen nutzen.Wo sollen / dürfen die Stellplätze hin ?
Ja, das stimmt. Was bedeutet das eigentlich für die Vollgeschossigkeit? Wird bei ideeller Grundstücksteilung jede Doppelhaushälfte für sich selbst bewertet?Längs reingestellt heißt doch, für das 2. Haus ist der Keller komplett im Hang und im vorderen Haus ist der Keller ein voll nutzbares Geschoss.
Das ist der offizielle Scan von der Stadtverwaltung. Weiter reinzoomen kann man auch nicht. Höhenlinien sind dort eh nicht drin, die habe aus dem TIM. Wie gesagt: Übers gesamte Baufenster 2,2m und zwar von der Straße zum Garten ansteigend.... und vielleicht eine etwas besseren Scan, damit man die Höhenlinien? erkennen kann.
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