Wer muss die Höhe Garagen/Stellplatz wiederherstellen?

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Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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D

darksun

Kleines Update:
B hat sich anwaltlich beraten lassen (ist ja auch OK, als Laie kann man das ja auch selbst evtl. nicht richtig einschätzen).
Dieser meint, das A dafür Sorge zu tragen hat, das die (jetzt) vorhandene Garage durch die Zuschüttarbeiten (an der Seite) keinen Schaden nimmt.
(hinten wird die Garage ja Erddrucksicher bestellt).

Hmmm.
Ich kann mir so eine Aussage von einem Anwalt (mit Baurechterfahrung) nur so erklären, das diesem nicht alle Details und die Ausgangslage bekannt sind:
Z.B. die Situation vor 4 Monaten, wo der gesamte Bereich noch mit 3 Meter Erde bedeckt war.
Und die Info, das der jetzt "freie Bereich" neben den Garagen und dem Stellplatz notwendiger Arbeitsraum für die Garagenaufstellung war.

Ausserdem: Das der Bereich hinter unserem Stellplatz wieder mit Erde aufgefüllt werden soll war auch B seit 10 Monaten bekannt (Mailverkehr, Skizzen) ...
 
WilderSueden

WilderSueden

Knackpunkt der Frage ist, ob durch das Abgraben ein neuer Geländeverlauf im rechtlichen Sinn entstanden ist. Falls dem so sein sollte, würde dein Anschütten das Gelände verändern und die Pflicht zur Sicherung nach sich ziehen.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin ja auch nur Laie, ich könnte mir aber vorstellen, dass es als gemeinschaftliches Bauvorhaben durchgeht und somit ohne schriftlichen Gesellschaftervertrag einfach alle Kosten durch zwei geteilt werden oder nur das eigene Grundstück betreffend jeder das seine, die gemeinsame Grenze betreffend halbiert wird.
Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass A die Kosten der Sicherung an der gemeinsamen Grenze alleine tragen muss.
Aber Auf See und vor Gericht....
 
schubert79

schubert79

Von welchem Kostenaufwand sprechen wir eigentlich? L-Steine und Aufschüttung, oder? Ihr seid Nachbarn und die Bauarbeiter rücken doch sowieso mit Ihren Maschinen an. Oder geht es wieder um das berühmt berüchtigte „Prinzip“?
 
Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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