Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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F

Fritsch

Für (Bau KfW 40 Plus mit Luft-Wasser-Wärmepumpe) heißt das im Umkehrschluss, dass sich die alte BAfA-Förderung für uns nicht mehr lohnt.

BAfA alt + KfW 40 Plus alt bei Beantragung bis 31.12.2020 (BAfA) bzw. bis 30.06.2021 (KfW):
Förderung BAfA: ca. 10.000 EUR
Förderung KfW 40 Plus: 30.000 EUR
---------------------------------------
Gesamtförderung 40.000 EUR

KfW 40 Plus neu bei Beantragung ab 01.07.2021 im Rahmen BEG:
Förderung KfW 40 Plus: 41.250 EUR (27,5 % auf 150 TEUR)

Ergo wäre die Förderung um 1.250 EUR höher.

Bei KfW 40/55 oder einem KfW 40 Plus mit Sole-Wasser-Wärmepumpe sieht das wieder genau andersherum aus. In diesen Fällen würde ich schleunigst einen Antrag bei der BAfA stellen.
Gelten die 150T€ nur für KfW40+ oder auch für KfW 40/55? Auf der Seite von Vaillant wird unter "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" eine Übersicht angezeigt in der die 150T€ für alle KfW 40+/40/55 möglich sind (mit 17,5%/22,5%/25%). Die 2,5% gibt es bei KfW 40+ scheinbar nicht noch dazu.

Was ist jetzt richtig?? o_O


 
WilderSueden

WilderSueden

Nichts genaues weiß man nicht ;)
Habe da unterschiedliche Varianten gefunden, alle natürlich basierend auf inoffiziellen Informationen oder Entwürfen. Knackpunkt ist wohl dass der Bonus von 2,5 Prozentpunkten bei KfW55 und KfW40 an den Einsatz von erneuerbaren Energien gekoppelt ist (wobei ich auch das einmal ). Das ist beim 40+ ja per Definition schon ausreichend vorhanden. Auf der anderen Seite rücken dann das KfW40 mit EE und das KfW40+ sehr eng zusammen. Einfach mal abwarten und Tee trinken. Bis die neue Förderung beantragt werden kann, dauert es ja eh noch ein gutes halbes Jahr und theoretisch sollten die offiziellen Informationen noch vor Weihnachten kommen
 
N

netuser

Du meinst KfW, oder?
Ich meinte schon BAFA an der Stelle.

Zitat zum Vorhabensbeginn:
"Die Beantragung einer Förderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden.
Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt wurden. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung beauftragt, erbracht und als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dazu gehören z.B. auch Planungsleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage erforderlich sind.
I.
Folgende vorbereitende Maßnahmen dürfen vor dem oben definierten Vorhabensbeginn durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen:
 Erstellung eines Gasanschlusses
 Erschließungen der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen
einschließlich Abschluss verschuldensunabhängige Versicherung)
Hinweis: Die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen sind in diesem Fall nicht förderfähig."
 
S

SroTslMdl3

Hallo,
ich bin mich hier etwas am einlesen, da wir im Januar mit der Planung unseres Einfamilienhaus + Einliegerwohnung (1 Zimmer Apartment) starten. 160m². Den Architekten haben wir bereits beauftragt für LP1-4 und es soll ein KFW40 Plus Haus werden.
 
DaSch17

DaSch17

@SroTslMdl3
Danke Dir für den Link!

Auf die meisten Punkte des Papieres wurde hier im Thread ja schon hingewiesen. Schön, dass es hierzu jetzt auch eine offizielle Quelle gibt.

Neu ist für mich, dass es neben der 2,5%-Zusatzförderung für die Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien (also Wärmepumpen i. V. m. Photovoltaik-Anlagen, richtig?) auch nochmal weitere 2,5%-Zusatzförderung für die Nachhaltigkeit des Projektes gibt.

Daraus schließe ich mit Blick auf die Erhöhung der maximal förderfähigen Kosten von 150 TEUR eine ab dem 01.07.2021 im Idealfall maximal mögliche Fördersumme (bei KfW 40 Plus) von 45 TEUR:

150 TEUR x (25 % + 2,5 % + 2,5 %)

Stimmt das so? Oder werden die zusätzlichen 2,5 % nur bei KfW-Standard 55 bzw. 40 i. V. m. EE bzw. NH gewährt?

Zudem finde ich sehr positiv, dass künftig der Zuschuss ohne Abnahmepflicht des KfW 153er-Darlehens gewährt wird, da in den meisten Fällen die Hausbankdarlehen mit Blick auf den Zinssatz deutlich attraktiver sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

SroTslMdl3

Gerne geschehen.

Ich verstehe es so, dass man maximal 25% von 150.000 bekommt, also 37.500. Siehe die Vaillant Tabelle.

Das Ganze gilt ja dann ab 01.07.
Wir wollten den Bauantrag eigentlich im März stellen und wenn der erfolgreich durch ist auch direkt los legen. Welcher Tag muss hier hinter dem 01.07. liegen? Kreditantrag?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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