Baufinanzierung trotz EU Rente

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Klaus W.

Hallo liebes Forum,
ich habe ein Problem was mich momentan um den Schlaf bringt und ich mir keinen Rat mehr weiß. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich habe schon diverse Anbieter kontaktiert bzgl. einer Baufinanzierung. Ich möchte damit ein Objekt modernisieren das mir gehört um es zu vermieten. Ich selbst wohne mit meiner Partnerin in ihrem Elternhaus in einer Eigentumswohnung mietfrei. Neben dem Objekt welches ich renovieren möchte habe ich noch ein Mehrfamilienhaus mit einer vermieteten Wohnung von der ich die Miete monatlich bekomme und in der anderen Wohnung haben meine Eltern das Wohnrecht und Nießbrauchrecht. Dies werden wir jedoch aus dem Notar Vertrag streichen lassen, da ich mittlerweile erfahren habe, dass dies ein absolutes No Go ist für jede Bank.ist Das Haus hat einen Verkehrswert von 270.000 Euro und ich wollte eine Baufinanzierung abschließen über 100.000 Euro und diese als Grundschuld eintragen lassen um das andere Objekt zu renovieren.

Das Problem ist, dass ich eine Arbeitsmarktrente beziehe. Dies zwar schon seit vielen Jahren aber die Art der Rente schließt eine unbefristete Verlängerung aus, die Verlängerung gibt es immer nur für 3 Jahre, dazu habe ich noch einen Nebenjob und komme mit den Mieteinnahmen zusammen auf 2.200 Euro netto. Meine Partnerin befindet sich momentan in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind, sie hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung für das sie auch Unterhalt bezieht. Mir werden seitens der Bank nun 3 unterhaltsberechtigte Personen angerechnet, der Unterhalt und das Eltern Geld jedoch nicht berücksichtigt, obwohl letzteres ja Lohnersatz ist. Zudem verweigert mir jede Bank bisher die Finanzierung da die Rente nicht unbefristet ist. Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Ich habe Wohnobjekte, möchte eines renovieren, habe auch Einkommen welches jedoch nicht anerkannt wird und kann nichts machen da mir bisher jede Finanzierung verweigert wurde obwohl ich auch keine Schufa Einträge habe.

Vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich?!

Ich bedanke mich im Voraus
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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nordanney

Das Problem ist, dass ich eine Arbeitsmarktrente beziehe. Dies zwar schon seit vielen Jahren aber die Art der Rente schließt eine unbefristete Verlängerung aus, die Verlängerung gibt es immer nur für 3 Jahre, dazu habe ich noch einen Nebenjob und komme mit den Mieteinnahmen zusammen auf 2.200 Euro netto. Meine Partnerin befindet sich momentan in Elternzeit mit unserem gemeinsamen Kind, sie hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung für das sie auch Unterhalt bezieht. Mir werden seitens der Bank nun 3 unterhaltsberechtigte Personen angerechnet, der Unterhalt und das Eltern Geld jedoch nicht berücksichtigt, obwohl letzteres ja Lohnersatz ist. Zudem verweigert mir jede Bank bisher die Finanzierung da die Rente nicht unbefristet ist. Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Ich habe Wohnobjekte, möchte eines renovieren, habe auch Einkommen welches jedoch nicht anerkannt wird und kann nichts machen da mir bisher jede Finanzierung verweigert wurde obwohl ich auch keine Schufa Einträge habe.
Maximal bei der örtlichen Sparkasse/Volksbank finanzieren.

Ich kann die Banken, die Dich bisher abgelehnt haben, gut verstehen. Da gibt es keine handwerklichen Fehler - auch nicht im Hinblick auf drei Personen und Nicht-Anrechnung der Einkünfte der Partnerin.
Echte Tipps gibt es nicht, Du bist auf das Wohlwollen eines Finanzierungsberaters bei einer Bank angewiesen.
 
G

Grundaus

da die Zinsen so niedrig sind verdient eine Bank an einem Kredit nichts mehr sobald es zu den kleinsten Schwierigkeiten kommt. Und das ist bei dem Einkommen und 3 Personen zu erwarten.
Wahrscheinlich ist von Einkommen nicht Mal was pfändbar. Sowohl der Nebenjob als auch die 2x Miete kann jederzeit wegfallen. Auch der Kindesunterhalt, wenn der andere das Kind nimmt. So ein Problem haben auch viele Rentner trotz abbezahlter Wohnung, die Geld für Renovierungen brauchen und wenig Einkommen haben. Es würde helfen wenn das Wohnrecht und Nießbrauch entfällt und die Eltern "offiziell" Mieten zahlen
 
K

Klaus W.

da die Zinsen so niedrig sind verdient eine Bank an einem Kredit nichts mehr sobald es zu den kleinsten Schwierigkeiten kommt. Und das ist bei dem Einkommen und 3 Personen zu erwarten.
Wahrscheinlich ist von Einkommen nicht Mal was pfändbar. Sowohl der Nebenjob als auch die 2x Miete kann jederzeit wegfallen. Auch der Kindesunterhalt, wenn der andere das Kind nimmt. So ein Problem haben auch viele Rentner trotz abbezahlter Wohnung, die Geld für Renovierungen brauchen und wenig Einkommen haben. Es würde helfen wenn das Wohnrecht und Nießbrauch entfällt und die Eltern "offiziell" Mieten zahlen
Der Nebenjob ist ja aber unbefristet aber die Bedenken verstehe ich. Wobei ich es nicht nachvollziehen kann wieso meine Partnerin mit ihrem Kind da überhaupt so berücksichtigt wird. Sie hat ja im Grunde ihr eigenes Einkommen, die 2.200 Euro sind ja was ich alleine habe. Mit ihrem Einkommen das komplett nicht pfändbar ist momentan kommen wir auf 3.800 Euro. Was mich verwunderte ist, dass es hieß sobald sie Elternzeit um ist sieht es wieder anders aus. Der Bankberater meinte das Einkommen meiner Partnerin hinzugerechnet würde die Situation ändern und das kann ich nicht nachvollziehen, da sie nur Teilzeit arbeitet.

Aber dennoch danke für die Hinweise, ich denke dann müssen wir einen anderen Weg finden
 
N

nordanney

Wobei ich es nicht nachvollziehen kann wieso meine Partnerin mit ihrem Kind da überhaupt so berücksichtigt wird.
Sie wohnt bei Dir. Haftet aber nicht für den Kredit. Somit darf die Bank ihr Einkommen nicht anrechnen. Und da Banken vorsichtig rechnen (müssen), werden die Ausgaben allerdings Dir zugeschlagen, da ihr ja tatsächlich ein 3-Personenhaushalt seid. Es gibt keine Chance, ihr Einkommen anrechnen zu lassen (außer sie unterschreibt den Darlehensvertrag mit Dir zusammen).
 
K

Klaus W.

Also würde sich das ganze neu berechnen wenn sie aus der Elternzeit raus ist, also wieder Lohn bezieht und mit unterschreibt. Das wäre dann vermutlich die einzige Möglichkeit
 
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
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