ᐅ Wärmepumpe und BAFA - Was stimmt und was nicht?
Erstellt am: 20.05.20 23:14
nordbayer21.05.20 14:38
Vielleicht nimmt er einen größeren Brauchwasseranteil bei der Jahresarbeitszahl Berechnung an.
Ist bei kfw 40 tatsächlich erhöht, da der restliche Heizbedarf so gering ist. Frage ist eben, wie genau die BAFA es an dieser Stelle haben will
Ist bei kfw 40 tatsächlich erhöht, da der restliche Heizbedarf so gering ist. Frage ist eben, wie genau die BAFA es an dieser Stelle haben will
gumel8121.05.20 14:45
nordbayer schrieb:
Vielleicht nimmt er einen größeren Brauchwasseranteil bei der Jahresarbeitszahl Berechnung an.
Ist bei kfw 40 tatsächlich erhöht, da der restliche Heizbedarf so gering ist. Frage ist eben, wie genau die BAFA es an dieser Stelle haben willDanke. Ich glaube es führt keinen Weg vorbei die Berechnung anzufragen. Sollte der GU einen höheren Brauchwasseranteil bei der Jahresarbeitszahl-Berechnung annehmen, dann wird eine größere WP aber ja auch keinen Einfluss haben.
Brainstorming24.05.20 10:09
Wir haben nun vom Bundesministerium die Zusage zur Förderung erhalten. Der Bau befindet sich allerdings noch am Anfang und die Wärmepumpe wird erst in der zweiten Jahreshälfte eingebaut. Muss ich nach Einbau noch irgendeinen Nachweis erbringen, dass die Wärmepumpe effizient arbeitet (z.B. Jahresarbeitszahl nachweisen)? Oder reicht der Nachweis, dass die Wärmepumpe eingebaut wurde?
Fuchur24.05.20 14:11
Der Installateur muss eine Fachunternehmererklärung unterschreiben. Dort bestätigt er u.a. die ordnungsgemäße Installation, die Einhaltung der förderrelevanten Angaben und die Durchführung gewisser Maßnahmen wie z.B. hydraulischer Abgleich.
Ob die Pumpe dann später die errechneten Werte bringt, spielt keine Rolle mehr. Falsche Angaben bei der Installation oder Beantragung der Auszahlung wäre aber ein Subventionsbetrug.
Ob die Pumpe dann später die errechneten Werte bringt, spielt keine Rolle mehr. Falsche Angaben bei der Installation oder Beantragung der Auszahlung wäre aber ein Subventionsbetrug.
Brainstorming24.05.20 14:17
Ich habe auf der Website vom Bundesverband Wärmepumpe folgenden Passus für die Anforderungen der Förderung im Neubau gefunden:
"Zusätzlich zu den allgemeinen Förderanforderungen, sind im Neubau verpflichtend …
• … die Verwendung von Flächenheizungen und
• … ein Qualitätscheck nach einem Jahr inkl. Messung der Jahresarbeitszahl (Jahresarbeitszahl)"
Was passiert, wenn die Jahresarbeitszahl beispielsweise bei der Messung nur eine zwei ergibt?
Weiß jemand, wie die Messung vorgenommen wird? Das setzt doch voraus, dass ich einen Wärmemengenzähler habe, oder? Den hat doch auch nicht jeder installiert.
"Zusätzlich zu den allgemeinen Förderanforderungen, sind im Neubau verpflichtend …
• … die Verwendung von Flächenheizungen und
• … ein Qualitätscheck nach einem Jahr inkl. Messung der Jahresarbeitszahl (Jahresarbeitszahl)"
Was passiert, wenn die Jahresarbeitszahl beispielsweise bei der Messung nur eine zwei ergibt?
Weiß jemand, wie die Messung vorgenommen wird? Das setzt doch voraus, dass ich einen Wärmemengenzähler habe, oder? Den hat doch auch nicht jeder installiert.
hausnrplus2524.05.20 14:56
Es gibt ja von der BAFA Listen mit geförderten WP. Habt ihr, die eine Bewilligung bekommen haben, immer eine von dieser Liste? oder ist das nur eine "Idee" welche gefördert werden, man könnte es aber mit anderen WP-Modellen ebenfalls beantragen, wenn die anderen Kriterien (Jahresarbeitszahl, Flächenheizung etc.) erreicht werden?
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