Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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netuser

Vielleicht blicke ich hier nicht richtig durch oder bringe etwas durcheinander, aber mein aktuelles Verständnis ist, dass sich nur diejenigen bis 31.12.20 beeilen sollten, die schon "alles am Laufen haben".
Für diejenigen, die ohnehin erst nächstes Jahr planen mit dem Bau zu beginnen, würde es sich eher lohnen (teils höhere Fördersummen) die neue Bundesförderungen BEG ab dem 01.07.2021 in Anspruch zu nehmen?!

Blöd läufts allerdings für diejenigen, die in der Zwischenzeit bis zum 30.06.2021 auf Förderungen angewiesen sind.
Verstehe ich das soweit richtig?
 
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netuser

Blöd ist, wenn man überhaupt auf Förderungen angewiesen ist. Jeder Bau sollte auch ohne Förderungen gut funktionieren bzw. finanzierbar sein ;-)
Das ist wohl einerseits wahr, kommt anderseits sicherlich nicht selten vor.

Tatsächlich habe ich mich jedoch schlecht ausgedrückt und meinte eher den Zeitpunkt zum Beginn der Maßnahmen an sich, so dass dann die Förderungen in dem genannten Zeitrahmen flöten gehen würden. Letzteres, weil man die Förderungen ja vor Beginn der Maßnahmen beantragen müsste, soweit zumindest mein bisheriges Verständnis.
 
DaSch17

DaSch17

Vielleicht blicke ich hier nicht richtig durch oder bringe etwas durcheinander, aber mein aktuelles Verständnis ist, dass sich nur diejenigen bis 31.12.20 beeilen sollten, die schon "alles am Laufen haben".
Du bringst was durcheinander.

Für diejenigen, die ohnehin erst nächstes Jahr planen mit dem Bau zu beginnen, würde es sich eher lohnen (teils höhere Fördersummen) die neue Bundesförderungen BEG ab dem 01.07.2021 in Anspruch zu nehmen?!
Nein. Stimmt nicht. Die Förderungen aus diesem Jahr sind tendenziell höher als die zukünftigen.

Beispiel KfW 55:

Bis 30.06.2021 (sofern BAfA-Antrag bis 31.12.2020 gestellt):
Tilgungszuschuss KfW 153: 120.000 EUR x 15 % = 18.000 EUR
BAfA-Förderung: 30.000 EUR x 35 % = 10.500 EUR
Gesamtförderung: 28.500 EUR

Ab 01.07.2021, sofern EE- oder NH-Paket erfüllt :

Tilgungszuschuss KfW 153: 150.000 EUR x 17,5 % = 26.250 EUR
BAfA-Förderung: 0 EUR
Gesamtförderung: 26.250 EUR

Beispiel KfW 40:

Bis 30.06.2021 (sofern BAfA-Antrag bis 31.12.2020 gestellt):
Tilgungszuschuss KfW 153: 120.000 EUR x 20 % = 24.000 EUR
BAfA-Förderung: 30.000 EUR x 35 % = 10.500 EUR
Gesamtförderung: 34.500 EUR

Ab 01.07.2021, sofern EE- oder NH-Paket erfüllt :

Tilgungszuschuss KfW 153: 150.000 EUR x 22,5 % = 33.750 EUR
BAfA-Förderung: 0 EUR
Gesamtförderung: 33.750 EUR

Beispiel KfW 40 Plus:

Bis 30.06.2021 (sofern BAfA-Antrag bis 31.12.2020 gestellt):
Tilgungszuschuss KfW 153: 120.000 EUR x 25 % = 30.000 EUR
BAfA-Förderung: 30.000 EUR x 35 % = 10.500 EUR
Gesamtförderung: 40.500 EUR

Ab 01.07.2021, sofern EE- oder NH-Paket erfüllt :

Tilgungszuschuss KfW 153: 150.000 EUR x 25 % = 37.500 EUR
BAfA-Förderung: 0 EUR
Gesamtförderung: 37.500 EUR

Im Übrigen: Je höher die förderfähigen Kosten für die Heizungsanlage, desto größer ist der Vorteil der alten Förderung.


Blöd läufts allerdings für diejenigen, die in der Zwischenzeit bis zum 30.06.2021 auf Förderungen angewiesen sind.
Verstehe ich das soweit richtig?
Stimmt, wenn kein BAfA-Antrag in diesem Jahr gestellt wurde. Dann bekommt man nur die 18 TEUR, 24 TEUR bzw. 30 TEUR aus dem KfW-153-Programm.

Daher wurde hier bereits mehrfach geraten bis Ende des Jahres einen BAfA-Antrag zu stellen um sich in 2021 alle Möglichkeiten offen zu halten.
 
I

Isokrates

Nur ergänzend zu @DaSch17:

Stand jetzt gibt es für KfW 55 und KfW 40 wohl nur eine maximale Kreditsumme von 120.000 € und darauf dann dementsprechend nur die maximalen 17,5 respektive 22,5 %.
Dadurch fällt die aktuelle Förderung noch einmal besser aus in der Betrachtung.
 
F

Fritsch

Noch wurde gar nichts ausgestellt. :) Wir sind derzeit mitten im Bau. Die Heizung wird nächste Woche noch in Betrieb genommen.

Die Rechnungen kommen anscheinend vom GU. Dort werden alle Posten, welche die Heizung betreffen aufgelistet.
Mit Ausnahme einer Rechung. Wir mussten zusätzlich ein Nahwärmerohr verlegen, das haben wir direkt bezahlt beim Heizi.
Achso das wusste ich nicht :) Hatte gestern auch mit unserem GU gesprochen, die Rechnungen gehen dann auch von Ihm direkt zum BAFA.

Die Fachunternehmererklärung war der Report von der Wolf Homepage. Da gibts es eine Rechner für die JAZ Zahl. Die Daten dafür hatten wir vom GU. Unterschrieben hat den Report / Erklärung keiner. Das war laut GU nicht nötig. Der hatte wohl auch nochmal beim Heizi deswegen angefragt.

Wie gesagt, so lief es bei uns, keine Garantie, dass das immer so funktioniert.
Ich denke es ist ein Unterschied ob man mit GU, BT baut oder alles selbst einzeln beauftragt.
Die Fachunternehmererklärung muss nach Fertigstellung der Heizung eingereicht werden. Ich denke die wird dann bei dir der Heizungsbauer unterschreiben und ausstellen. Werde den Antrag jetzt auch wie du stellen und hoffe, dass es genauso durchgeht wie bei dir.

Hattest du die Wärmepumpe dann nochmal geändert zum Antrag oder ist es bei der gleichen geblieben?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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