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ᐅ Neue Fördersätze BAFA 2024 - auch KfW?


Erstellt am: 11.10.23 16:37

Martin..24.10.23 08:31
Simon Wayne schrieb:

Welche Energieeffizienzklasse hat das Haus momentan?

Der Energieberater hat das Bestandsgebäude noch nicht 'berechnet', aber lt. Energieausweis vom Verkäufer: Endenergiebedarf >390 kwH/m²*a, Primärenergiebedarf > 430 kwH/m²*a, also jenseits der Skala des Energieausweises. Warum fragst du?
dertill24.10.23 08:43
alles3d schrieb:

Moin, Du kannst Bafa und Kfw 261 kombinieren. Die Maßnahmen müssen aber von einander getrennt sein. Du verlierst beim Kfw 261 Programm die erneuerbare Energien-Klasse.
Das ging mal, inzwischen nicht mehr. Entweder BEW Einzelmaßnahmen oder KfW Effizienzhaus, wenn in einem Zuge saniert wird.
Martin.. schrieb:

vielen Dank! Das wusste ich nicht, das in diesem Fall die "erneuerbare Energien Klasse" bei der KfW verloren gehen würde. Ich hätte gedacht, dass es darum geht, dass das Haus nach der Sanierung mit erneuerbaren Energien beheizt wird, nicht darum, ob die Heizung in der KfW Förderung inkludiert ist. Kann man das irgendwo nachlesen?
Die KfW schließt die Kombination der Fördermittel mit weiteren Fördermitteln aus.
Du kannst theoretisch erst die Heizung tauschen und dafür den BAFA BEW - Zuschuss in Anspruch nehmen und nach Abschluss der Maßnahme dein Haus zu einem KfW-Effizienzhaus über die kfw261-Kredite sanieren. Praktisch ist das natürlich schwierig.
dertill24.10.23 08:51
Da man nur so kurz bearbeiten kann:
Der EE-Vorteil fällt bei der Kombination mit BAFA auch weiterhin weg, selbst wenn du getrennte Maßnahmen hast. Die KfW Schreibt vor, dass die EE-Heizung im Rahmen der Sanierung eingebaut werden muss und nicht bereits vorhanden ist.
KfW Richtlinie zum 261 Kredit
Martin..24.10.23 10:52
dertill schrieb:

Da man nur so kurz bearbeiten kann:
Der EE-Vorteil fällt bei der Kombination mit BAFA auch weiterhin weg, selbst wenn du getrennte Maßnahmen hast. Die KfW Schreibt vor, dass die EE-Heizung im Rahmen der Sanierung eingebaut werden muss und nicht bereits vorhanden ist.
KfW Richtlinie zum 261 Kredit

Okay, schade. Danke für den Hinweis.
dertill schrieb:

Das ging mal, inzwischen nicht mehr. Entweder BEW Einzelmaßnahmen oder KfW Effizienzhaus, wenn in einem Zuge saniert wird.

Die KfW schließt die Kombination der Fördermittel mit weiteren Fördermitteln aus.
Du kannst theoretisch erst die Heizung tauschen und dafür den BAFA BEW - Zuschuss in Anspruch nehmen und nach Abschluss der Maßnahme dein Haus zu einem KfW-Effizienzhaus über die kfw261-Kredite sanieren. Praktisch ist das natürlich schwierig.

Ganz verstehe ich es noch nicht. Angenommen: Wir finanzieren Wärmepumpe + Flächenheizkörper + Neue Fenster und Haustür + Dach- und Kellerdämmung + Baubegleitung + Umfeldmaßnahmen (Elektrik, Lehmputz bei Wandheizung, neue Böden bei Fußbodenheizung) über KfW 261 für insgesamt 160.000 € (150.000 € + 10.000 € Baubegleitung).

Jetzt fehlt aber noch das WDVS. Können wir das jetzt als BAFA Einzelmaßnahme fördern oder nicht? Und wenn nicht: Wo können wir das nachlesen?

Unklar ist mir auch noch, ob die Kosten für die Photovoltaikanlage in den 160.000 € von KfW 261 enthalten sein dürfen. Dazu habe ich widersprüchliche Informationen gehört.

Vielen Dank.
dertill24.10.23 12:52
Martin.. schrieb:

Jetzt fehlt aber noch das WDVS. Können wir das jetzt als BAFA Einzelmaßnahme fördern oder nicht? Und wenn nicht: Wo können wir das nachlesen?
Ich verweise nochmal auf die Förderrichtlinie zum KfW-Kredit 261 - Kombination mit anderen Fördermitteln:
Eine Kombination mit der BEG - Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.

Das heißt, wenn du in einem Zug zum KfW EE 55/70/85 sanierst, kannst du, soweit förderfähig, Maßnahmen bis 150.000€ je Wohneinheit geltend machen. Darüber hinausgehende Kosten sind nicht in einem Zug förderfähig.
Wenn du erst eine BEG EM beantragst, durchführst und den Verendungsnachweis einreichst, kannst du im Anschluss die Sanierung zum KfW EE xx beantragen.

Die Antwort zur Förderfähigkeit von Photovoltaik-Anlagen in diesem Rahmen findest du im "Infoblatt BEG, Förderfähige Maßnahmen 7 - Anlagen zur Stromversorgung":
Die Kosten für eine reine Photovoltaik-Aufdach-Anlage mit Einspeisung und Erneuerbare-Energien-Gesetz-Vergütung sind weder über die KfW Effizienzhausförderung noch über KfW / BEG Einzelmaßnahmen förderfähig.
Förderfähig sind die Kosten für Solardachziegel oder Indach-Solaranlagen wenn die Dämmung des Daches gefördert wird oder PVT-Kollektoren, welche neben Strom auch Wärme für die Gebäudebeheizung liefern (Batteriespeicher sind auch hier nicht förderfähig).
Der Strom aus einer solchen Anlage kann aber in der Gebäudebilanzierung zur Erreichung der EE-Klasse herangezogen werden.

Ergänzend in Abschmitt 8.3: Anlagen die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mitgefördert: Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher, Wechselrichter


Grundsätzlich sind die Fördermittel dazu da, Bauende/Sanierende bei ihren Vorhaben zu unterstützen und Energiesparmaßnahmen zu bewirken, die ohne die Förderung nicht ausgelöst worden wären oder unwirtschaftlich wären.
Die Photovoltaikanlage wird durch Erneuerbare-Energien-Gesetz und Ust-Entfall bereits gefördert und erreicht auch so als Einzelmaßnahme eine hohe Wirtschaftlichkeit.
Martin..25.10.23 08:44
Dankeschön! Dann verstehe ich jetzt, dass in unserem Fall eine Kombination von KfW und BAFA keinen Sinn macht, weil wir ja in den kommenden Monaten in einem Zug und möglichst schnell sanieren wollen.

Neu gelernt habe ich noch, dass wir mit der Förderung der Baubegleitung dann auf insgesamt 160.000 € Kreditsumme und Zuschüsse i.H.v. insgesamt 50.000 € kommen würden. Das ist ja schonmal eine gute Basis.

Zu Photovoltaik: Danke für den Hinweis. Unter "7 Anlagen zur Stromversorgung" verstehe ich es so, dass Photovoltaik förderfähig wäre, wenn sie "auch der Wärmeversorgung von Gebäuden im Anwenugsbereich des Gebäudeenergiegesetz dienen" (wäre ja bei uns der Fall) und keine "Förderung bzw. EInspeisevergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen wird". Kommt vielleicht dann auf den Einzelfall an, ob dieser Verzicht auf Einspeisevergütung sinnvoll ist.
bafakfwbaubegleitungphotovoltaikförderfähigstromversorgungeffizienzhaussanierunggesetzförderung