Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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Fleckenzwerg

Angebote werde ich von meinem GU in diesem Jahr sicher nicht mehr bekommen.
Wenn die BEG Förderung im nächsten Jahr tatsächlich ähnlich ist wie die jetzige BAFA-Förderung, überlege ich, diese zu nehmen und den ganzen KfW-Käse aus der Finanzierung rauszunehmen. Wir werden unabhängig davon eine Solewasserwärmepumpe bauen und auch eine Photovoltaik-Anlage finanzieren.
Es ist nämlich so, dass wir bei unserer Hausbank bessere Zinskonditionen bekommen als bei der KfW (selbst bei 15 Jahren ZB gegenüber 10 Jahren bei der KfW), weswegen der Tilgungszuschuss in Teilen durch den höheren Zinssatz des KfW-Darlehens wieder aufgefressen wird. Und dann kommt noch der Energieberater, den man zu 50% selbst bezahlen muss. Können auch wieder ein paar tausender sein. Dann hat man auch noch dieses starre Konstrukt vom Kredit, das keine Ratenänderung und keine Sondertilgung zulässt.
 
R

RotorMotor

Angebote werde ich von meinem GU in diesem Jahr sicher nicht mehr bekommen.
Wenn die BEG Förderung im nächsten Jahr tatsächlich ähnlich ist wie die jetzige BAFA-Förderung, überlege ich, diese zu nehmen und den ganzen KfW-Käse aus der Finanzierung rauszunehmen.
Hört sich grundsätzlich gut an, aber wenn der ganze beg Kram erst in einem halben Jahr richtig verfügbar ist, wäre das zumindest für uns ein großes Problem...
 
DaSch17

DaSch17

@Isokrates und @DaSch17 wie sieht Ihr die Aussage/Fakt von @Martial.white .

BAFA ist dank Corona nicht erreichbar. Laut dem Hinweis sollte das doch gehen ohne Angebote?
Der Aussage von Martial ist nichts mehr hinzuzufügen. Das Angebot muss dem Antrag nicht beigefügt werden. Die Summe, die Du im Antrag jedoch einträgst muss mit einem Angebot auf Anforderung der BAfA nachgewiesen werden können. Ergo: Trägst Du dort 41.000 EUR ein, musst Du auch Anforderung der BAfA ein Angebot über diese exakten 41.000 EUR einreichen, dass vor dem 31.12. datiert.

Wenn die BEG Förderung im nächsten Jahr tatsächlich ähnlich ist wie die jetzige BAFA-Förderung, überlege ich, diese zu nehmen und den ganzen KfW-Käse aus der Finanzierung rauszunehmen. Wir werden unabhängig davon eine Sole-Wasser-Wärmepumpe bauen und auch eine Photovoltaik-Anlage finanzieren.
Es ist nämlich so, dass wir bei unserer Hausbank bessere Zinskonditionen bekommen als bei der KfW (selbst bei 15 Jahren ZB gegenüber 10 Jahren bei der KfW), weswegen der Tilgungszuschuss in Teilen durch den höheren Zinssatz des KfW-Darlehens wieder aufgefressen wird. Und dann kommt noch der Energieberater, den man zu 50% selbst bezahlen muss. Können auch wieder ein paar tausender sein. Dann hat man auch noch dieses starre Konstrukt vom Kredit, das keine Ratenänderung und keine Sondertilgung zulässt.
Die BEG-Förderung wird es sicherlich auch nur mit Einbindung eines Energieberaters geben.

Es ist eigentlich recht einfach. Bei Beantragung des KfW-Darlehens bis 30.06. ist es dringend ratsam einen BAfA-Antrag noch in diesem Jahr zu stellen.

Wenn man jedoch erst die Finanzierung in der 2. Jahreshälfte 2021 fix macht braucht man keinen BAfA-Antrag mehr. Dann gelten ohnehin die neuen BEG-Förderbedingungen.

So oder so kommst Du um den Energieberater vermutlich nicht herum.

Und KfW-Förderung ohne KfW-Darlehen geht - wenn überhaupt (da noch nicht beschlossen) - erst ab dem 01.07.2021.
 
Tolentino

Tolentino

Also ich habe beim Antrag ohne Aufforderung seitens BAFA ein Angebot meines GÜs hochgeladen auf dem nichts stand außer einer Bezeichnung der Wärmepumpe und Lüftungsanlage sowie ein Betrag.
Später hatte sich herausgestellt, dass mein GÜ bei der Erstellung des Angebots einen Fehler gemacht hatte und dies hatte ich per Mail mitgeteilt und die neue Summe nur per Mail ohne Nachweise mitgeteilt. im Zuwendungsbescheid des BAFA wurde dann die gesamte Summe nach Korrektur erstmal berücksichtigt.
Mutmaßung meinerseits: Es geht beim Antrag erstmal nur darum was du beantragen willst und ob das Vorhaben grundsätzlich den Förderbedingungen entspricht. Ob du dann am Ende wirklich die Förderung ausgezahlt bekommst wird dann nach Ausführung anhand der dann einzubringenden Dokumente geprüft (Rechnung und Fachunternehmerauskunft).
Ich vermute weiterhin, dass du erstmal auch ohne Angebot auskommst. Du muss aber irgendwas bei den vsl. Kosten eintragen. Notfalls verlangt das BAFA doch noch ein Angebot, dass du dann nachreichen kannst...
 
DaSch17

DaSch17

Ich vermute weiterhin, dass du erstmal auch ohne Angebot auskommst. Du muss aber irgendwas bei den vsl. Kosten eintragen. Notfalls verlangt das BAFA doch noch ein Angebot, dass du dann nachreichen kannst...
Das ist bestimmt so. M. E. wird es dann aber mit einem Angebot aus Januar 2021 Schwierigkeiten geben, sofern kein dem zugrunde liegendes Angebot aus Dezember 2020 existiert.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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