Architekt für zunächst LP 1 und 2 in Oberbayern, Neubau

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sebastian84

Nachdem es jetzt mit dem Grundstückskauf vorangeht, und ich hier überzeugt wurde, zumindest die ersten Phasen mit einem Architekten zu planen, suche ich jetzt einen ebensolchen.

Kann jemand einen Architekten in Oberbayern (zwischen München, Rosenheim und Bad Tölz empfehlen)?

Ganz grob das Projekt:
  • Neubau
  • 2 Einfamilienhaus (außer der Architekt überzeugt uns noch von einem Doppelhaus)
  • Offen ggü. Bauweise (aktuell tendieren wir leicht zu Stein)
  • Zunächst Leistungsphasen 1 und 2 (und dann mal sehen, wie es weitergeht)
  • Ziel ist eine Bauvoranfrage, da es keinen Bebauungsplan gibt
  • Fixpreis wäre gut
Bin für alle Tipps dankbar.
 
11ant

11ant

Bin für alle Tipps dankbar.
Erst heute gab ich wieder solche:
1. Du suchst Dir einen Architekten (oder läßt Dir einen suchen, ich bin sowohl bundesweit tätig als auch gibt es mehrere Berater von meiner Sorte). "Für Dein Vorhaben passend" bedeutet dabei [...], daß der einen Tätigkeits- und Erfahrungsschwerpunkt im Einfamilienhausbau hat. [...] Für Couchsurfing-Informationsbeschaffer wird es hier ein bißchen tricky: der typische geeignete Einfamilienhaus-Architekt hat nämlich nicht nur ein Büro, in dem er der einzige Berufsträger ist, sondern oft auch eine angestaubte "Hohmpäidsch" - teilweise sogar creepy retro bei T-online - und bleibt fast immer unter dem Radar, wenn man ihn anhand von "Bewertungen" finden will.
und eine Stunde später, ...
1. In München bauend findest Du hier @Muc1985 (wo ich nicht sicher bin, ob Euer Bau für deren m.E. empfehlenswertes Architekturbüro nicht Penuts wären) und @gregman22 (dessen Architekt für mich persönlich nicht auf der Mussichkennenlernenliste steht).
... speziell für eine auch für Dich passende Suchgegend
.
Zunächst Leistungsphasen 1 und 2 (und dann mal sehen, wie es weitergeht)
Das ist nicht gut - so hast Du die "LP 1 bis 4" Schlümpfe noch nicht ausgeschlossen und der Architekt könnte diese Formulierung mißdeuten, man sei ein Architektenverhungernlasser. Besser ist "LP 1 bis 5 mit Optionen des Ausstiegs nach LP 2 sowie der Verlängerung bis einschließlich LP 8". Lies dazu auch, was ich an der ersten Stelle siehe oben zum weiteren Vorgehen nach der Teigruhe empfohlen habe. Du kannst die "Weichenstellung: Zusteuern auf die Umsetzung" statt bei mir oft auch beim Architekten buchen.
 
11ant

11ant

P.S., hierzu hatte ich noch Klarstellungen vergessen:
  • Offen ggü. Bauweise (aktuell tendieren wir leicht zu Stein)
  • Ziel ist eine Bauvoranfrage, da es keinen Bebauungsplan gibt
Die Bauweisenentscheidung empfehle ich immer vom Rücklauf auf die Orientierungsanfrage in der Teigruhephase abzuleiten, also ausdrücklich nicht davor zu treffen. Äußerungen des Architekten, diesbezüglich Vorlieben / Vorbehalte / Kompetenzschwerpunkte zu haben, nimmt man samt ihrer evtl. Begründungen zunächst einmal nur "für den Hinterkopf" zur Kenntnis und bemüht sich, den Vorentwurf noch bauweisenneutral zu entwickeln. Eine Ausnahme bildet hierbei das ausdrückliche Anstreben eines Passivhauses oder gar eine Fixierung auf ein solches - in diesem Fall hat man die Entscheidung "gegen Stein" praktisch schon vorweggenommen, insoweit der Rücklauf dann deutlich zugunsten der Anbieter hölzerner Bauweisen ausfallen wird.

Eine Bauvoranfrage ist um so dringender zu empfehlen, wenn es dafür eine klassische Indikation gibt (z.B. ein förmliches Einfügungsgebot nach §34 anstelle eines Bebauungsplanes). Aber auch faktische Einfügungsbegehrlichkeiten (in einem Bebauungsplangebiet, das aber bereits weitgehend geschlossen bebaut ist und dessen Bebauungsplan schon älter ist) sind ein guter Grund für den Einsatz dieses Instruments. Eine oft unterschätzte Indikation sind auch knifflige Höhenfragen, beispielsweise bei schwimmenden oder fließenden Bezugshöhen und in Hanglagen mit für Berg- und Talseite unterschiedlichen Traufhöhen oder Geschossigkeitsvorgaben (z.B. I+D auf der einen und U+I auf der anderen Seite). Auch in allen diesen Fällen kommt es regelmäßig zu Interpretationsverschiedenheiten. Aber auch in vielen anderen Fällen "schadet es nicht", eine Bauvoranfrage zu stellen. Grundsätzlich kann man also sagen: auch das Vorliegen eines unstreitigen Bebauungsplanes sei keine Kontraindikation ;-)

Eine Bauvoranfrage ist oft "nicht nötig" und ihre Unterlassung spart ein wenig Geld, aber Zeit kostet sie praktisch nie, da ihr bester Zeitpunkt am Beginn der Teigruhephase liegt und sie in der Regel rasch bearbeitet werden kann. Dialogbedarf bei der Bauvoranfrage ist als deutlicher Warnhinweis auf Komplikationen im eigentlichen Bauantragsverfahren zu werten !
 
S

sebastian84

... speziell für eine auch für Dich passende Suchgegend
So, ich komme erst jetzt wieder zum antworten. Auf jeden Fall vielen Dank für die beiden Anlaufstellen. Ich habe jetzt auch noch selber 1 Empfehlung eingesammelt und schaue, was sich ergibt. Ich merke mir auch deinen Blog und Services :)

Das ist nicht gut - so hast Du die "LP 1 bis 4" Schlümpfe noch nicht ausgeschlossen und der Architekt könnte diese Formulierung mißdeuten, man sei ein Architektenverhungernlasser. Besser ist "LP 1 bis 5 mit Optionen des Ausstiegs nach LP 2 sowie der Verlängerung bis einschließlich LP 8". Lies dazu auch, was ich an der ersten Stelle siehe oben zum weiteren Vorgehen nach der Teigruhe empfohlen habe. Du kannst die "Weichenstellung: Zusteuern auf die Umsetzung" statt bei mir oft auch beim Architekten buchen.
Guter Hinweis. Ich will natürlich nicht, dass der Architekt bewusst so plant, dass es nur mit einem Architekten (und besonders gut mit ihm) umsetzbar ist, sondern, dass er ergebnisoffen vorentwirft. Da werde ich mal schauen, wie die ersten persönlichen Gespräche laufen.
Die Bauweisenentscheidung empfehle ich immer vom Rücklauf auf die Orientierungsanfrage in der Teigruhephase abzuleiten, also ausdrücklich nicht davor zu treffen. Äußerungen des Architekten, diesbezüglich Vorlieben / Vorbehalte / Kompetenzschwerpunkte zu haben, nimmt man samt ihrer evtl. Begründungen zunächst einmal nur "für den Hinterkopf" zur Kenntnis und bemüht sich, den Vorentwurf noch bauweisenneutral zu entwickeln. Eine Ausnahme bildet hierbei das ausdrückliche Anstreben eines Passivhauses oder gar eine Fixierung auf ein solches - in diesem Fall hat man die Entscheidung "gegen Stein" praktisch schon vorweggenommen, insoweit der Rücklauf dann deutlich zugunsten der Anbieter hölzerner Bauweisen ausfallen wird.
Das hatte ich auch aus deinen vorherigen Postings mitgenommen und war für mich eine der wertvollsten Informationen, wie man die Planung eines Einfamilienhaus angeht. Danke!
 
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Guter Hinweis. Ich will natürlich nicht, dass der Architekt bewusst so plant, dass es nur mit einem Architekten (und besonders gut mit ihm) umsetzbar ist, sondern, dass er ergebnisoffen vorentwirft.
Nun rätsele ich, was Du eventuell mißverstanden haben könntest. Ich wollte sagen: wenn Du den Architekten auf nur LP 1 und 2 ansprichst, könnte er denken, Du wollest nur allerminimalst Architektendienste in Anspruch nehmen und danach die Architektenzunft brotlos werden lassen. Er sollte schon erkennen, daß Du keinen Hausentwurf-Ideengeber für den weiteren Weg mit GU´ suchst, sondern in den späteren Phasen Architektenkunde bleiben willst - nur eben nicht gleich bis ins Ziel durchbeauftragt. Daß ein Architekt kollegeninkompatibel entwerfen würde, ist eine unbegründete Befürchtung. Es läßt sich einfach nur erst mit dem Vorentwurf qualifiziert zu klären anstreben, welche Bauweise im konkreten Einzelfall die günstigeren Angebote ernten läßt.
Das hatte ich auch aus deinen vorherigen Postings mitgenommen und war für mich eine der wertvollsten Informationen, wie man die Planung eines Einfamilienhaus angeht. Danke!
Welche Information meinst Du jetzt: die Bauweisenentscheidung nicht voreilig treffen zu wollen, oder daß man sie mit einem EH40 oder gar Passivhaus schon annähernd vorwegnimmt ?
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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